21.07.2017

CodeFactory Vienna: „Wir sind viel flexibler als FHs und Unis“

Die CodeFactory Vienna startete vergangenes Jahr mit einem klaren Anspruch: Ihre Programmierkurse sollen gezielt die aktuellen Bedürfnisse der Wirtschaft bedienen.
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(c) CodeFactory Vienna: Die drei Co-Founder Christoph Pirringer, Lisa Duschek und Helen Monschein.
(c) CodeFactory Vienna: Helen Monschein

„Wir werfen die Leute ins kalte Wasser. Wir geben ihnen alle Utensilien, die sie brauchen und ziehen sie nur raus, wenn sie drohen unterzugehen“, erklärt Helen Monschein. Sie ist Co-Founderin und CMO der CodeFactory Vienna, die sie vergangenes Jahr zusammen mit Lisa Duschek und Christoph Pirringer gründete. Bei den dreimonatigen Vollzeit-Web Development-Kursen der Wiener Coding-School, von denen hier die Rede ist, nutze man ein unkonventionelles Ausbildungskonzept. Es gehe vom ersten Moment an um „learning by doing“, um das selber Erarbeiten. Die CodeFactory-Trainer sind dabei immer anwesend und sind zur Stelle, sobald man ansteht. Vorwissen ist dabei nicht nötig. Voraussetzung zur Teilnahme ist lediglich der Besuch eines zweitägigen Basiskurses. Und dass man in einem vorangehenden Selektionsprozess von sich überzeugen kann. „Man muss mit unserem Lernkonzept zurechtkommen. Ansonsten braucht man Motivation, Englisch und Sitzfleisch“, erklärt Monschein.

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Flexibilität als Trumpf

Anfang Juli hat nun ein neuer „Full Stack-Kurs“ begonnen. Das Curriculum enthält Kursteile zu verschiedensten im Web Development relevanten Programmiersprachen und zu notwendigen Zusatzkompetenzen. Nach dem Kurs seien die Schüler als Junior Developer „ready to work“, sagt Monschein. Tatsächlich habe man aber bereits beim ersten Vollzeitkurs noch eine andere Erfahrung gemacht. „Firmen wollten uns schon mitten während der Ausbildung die Leute aus den Händen reißen“, erzählt sie. Das führt sie vor allem darauf zurück, dass man bei der Planung des Curriculums extrem flexibel sei: „Wir sind in ständigem Kontakt mit Industriepartnern und passen unsere Kursinhalte an ihre aktuellen Bedürfnisse an. Wir können unser Curriculum von einem Kurs auf den anderen ändern. Damit sind wir viel flexibler als FHs und Unis“.

Fixe Kooperation mit AMS in Arbeit

Bei „Speaker Lunches“ im Rahmen der Kurse haben die Teilnehmer dann auch die Gelegenheit, mit Vertretern dieser Industriepartner ins Gespräch zu kommen. Die CodeFactory integriert die Job-Vermittlung damit gleich in ihre Kurse. Mit diesem Anspruch plant man auch, das AMS als fixen Partner zu gewinnen. „Einige Teilnehmer des vorigen Kurses haben ihn bereits vom AMS gezahlt bekommen“, erzählt Monschein. Dass es noch keine Aufnahme ins offizielle AMS-Repertoire gab, liege an Formalien. So bräuchten die Trainer dafür etwa ein „diversity certificate“. Die entsprechenden Kurse würden diese auch bereits besuchen – es dürfte also nicht mehr allzu lange dauern. Zusätzlich vergab CodeFactory für den Kurs im Juli erstmals zwei „Social-Spots“, also Freiplätze für Talente, bei denen es an der Finanzierung des Kurses scheitert – die Teilnahme kostet rund 4000 Euro. Die Plätze gingen an einen 20-jährigen syrischen Flüchtling und an einen ehemaligen Sträfling, der über die Organisation Neustart vermittelt wurde.

Impressionen aus dem Full Stack-Kurs:

„Schnupperkurse“ an Wochenenden

Die Full Stack-Kurse sind nicht die einzige Schiene der CodeFactory. Zusätzlich gibt es monatlich je einen der eingangs erwähnten Basiskurse für HTML /CSS sowie für Javascript. Die Kurse finden jeweils an einem Wochenende statt. „Es ist unglaublich, was da weiter geht. Viele Teilnehmer setzen sich gleich nachher hin und coden ihre erste einfache Website“, erzählt Monschein. Die zehnstündigen Kurse im Vortragsstil brächten aber natürlich nur einen ersten Einblick. Die Teilnehmer könnten nachher jedoch gut abschätzen, ob sie sich in diese Richtung weiterentwickeln wollten. Es gebe auch immer wieder Interesse an berufsbegleitenden Halbzeit-Kursen. Diese könne man im Moment mit den vorhandenen Kapazitäten noch nicht anbieten.

Redaktionstipps

Nächster Schritt: Maß-Kurse für Unternehmen

Noch wichtiger könnte für die CodeFactory in naher Zukunft jedoch eine andere Schiene werden: Maßgeschneiderte Kurse für Mitarbeiter von Industriepartnern. „Schon im ersten Kurs war ein Angestellter eines Unternehmens dabei, dem genau das gefehlt hat, was wir angeboten haben“, erzählt Monschein. Mittelfristig wolle man stark mit Firmen zusammenarbeiten und ihnen genau an ihre Bedürfnisse angepasste Kurse bieten. „Die Anforderungen an die Unternehmen ändern sich mitunter extrem schnell und wir können da unmittelbar und präzise das passende Angebot liefern“, sagt die Co-Founderin.

Expansion: Franchise im CEE-Raum?

Diese maßgeschneiderten Kurse sind nicht die einzige Zukunftsvision. Die CodeFactory Vienna arbeitet bereits an der internationalen Expansion. Fokussieren will man dabei auf den CEE-Raum. „Uns schweben CodeFactories etwa in Budapest, Prag und Sofia vor. Denn Coding Schools gibt es dort praktisch noch gar nicht“, sagt Monschein. Es gäbe in Zentral- und Osteuropa zwar viele „Selfmade-Programmierer“. Mit dem CodeFactory-Konzept wolle man aber jene abholen, die einem anderen Lerntyp angehören, der ein schulischeres System braucht. Momentan mache man sich intensive Gedanken über ein Franchise-System. Doch auch eine direkte Expansion sei denkbar.

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Link: www.codefactory.wien

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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