19.01.2024

Cocoon Capital Advisory: Ex-Kanzler Kurz steigt bei Firma von Ex-Kabinettschef ein

Ex-Kanzler Sebastian Kurz hält seit Kurzem 50 Prozent der von seinem Ex-Kabinettschef Bernhard Bonelli gegründeten Cocoon Capital Advisory.
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Cocoon Capital Advisory Sebastian Kurz - Startups und Beteiligungen - Dream Security
Sebastian Kurz | (c) EVP via Wikimedia Commons

Die SK Management GmbH von Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz hat seit 10. Jänner eine neue Beteiligung, wie aus Firmenbuchdaten hervorgeht. Sie hält nun 50 Prozent an der Cocoon Capital Advisory GmbH. Die anderen 50 Prozent gehören der 5B2F GmbH von Kurz‘ früherem Kabinettschef Bernhard Bonelli, mit dem der Altkanzler aktuell auch im Ibiza-U-Ausschuss wegen mutmaßlicher Falschaussage vor Gericht steht – die beiden bestreiten die Vorwürfe.

Cocoon Capital Advisory bereits 2022 gegründet – Co-Founder stieg vergangenes Jahr aus

Die Cocoon Capital Advisory GmbH wurde bereits im Jahr 2022 gegründet – damals von Bonelli gemeinsam mit Ex-McKinsey-Partner Emanuel Schamp. Zweiterer gab seine Anteile vergangenen Sommer an Bonelli ab. Nun hat dieser mit Sebastian Kurz einen neuen Geschäftspartner.

„Startup-Fonds“ oder doch Beratungsunternehmen?

Laut einem Bericht des Trend und zahlreichen Berichten weiterer Medien handelt es sich bei Cocoon Capital Advisory um einen „Startup-Fonds“. Laut Firmenbuchdaten ist der Geschäftszweck jedoch „gewerbliche Vermögensberatung sowie Unternehmensberatung“. Dafür liegt auch eine Gewerbeberechtigung vor. Zudem scheinen keine Beteiligungen des Unternehmens auf. Auch der Begriff „Advisory“ im Firmennamen deutet auf eine Beratungsunternehmen hin. Zum gleichnamigen auf Südostasien spezialisierten Startup-Fonds Cocoon Capital aus Singapur scheint es keine Verbindung zu geben.

Eine Anfrage des brutkasten dazu beim Sprecher von Sebastian Kurz blieb bislang unbeantwortet. Ein etwaiges Statement wird später hier ergänzt.

Die Beteiligungen von Sebastian Kurz

Sebastian Kurz hält mittlerweile Beteiligungen an mehreren Unternehmen. Über die SK Management GmbH hält er neben Cocoon Capital Advisory auch 50 Prozent an der AS²K Beteiligungs GmbH – Geschäftspartner ist hier Investor Alexander Schütz. Diese wiederum ist am Pflege-Startup HeldYn beteiligt. Zudem hält Kurz direkt Anteile am MedTech-Startup medaia (SkinScreener) und am israelischen Cyber Security-Startup Dream Security, das kürzlich eine große Finanzierungsrunde abschloss, wie brutkasten berichtete.

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easyvegan Pixelrunner FireStart P4 Therapeutics - Insolvenzen
(c) Adobe Stock

5.139 Unternehmen mussten laut aktueller Hochrechnung des Kreditschutzverbands KSV1870 in den ersten drei Quartalen 2026 in Österreich Insolvenz anmelden. Das entspricht einem Plus von 0,4 Prozent zum gleichen Zeitraum im Vorjahr. Nach Jahren des deutlichen Anstiegs bedeutet das eine Stagnation auf hohem Niveau. Diese erwartet der Verband auch für das gesamte Jahr. Die Passiva sind wegen einer etwas geringeren Zahl an Großinsolvenzen in den ersten drei Quartalen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um rund sieben Prozent auf etwa sechs Milliarden Euro gesunken. Bei den Branchen – Handel vor Baugewerbe und Gastronomie – gab es „wenig Bewegung“.

„Kräftiger Aufschwung gegenwärtig nicht erkennbar“

Insgesamt gibt es seitens des KSV1870 weiter keine Entwarnung. Die schwache Konjunktur, die verhaltene Nachfrage und die hohen Kosten würden Betriebe weiterhin belasten, „ein kräftiger Aufschwung ist gegenwärtig nicht erkennbar“, heißt es vom Verband. „Wo Margen und finanzielle Reserven knapp sind, kann der anhaltende wirtschaftliche Druck schnell existenzbedrohend werden. Entsprechend hoch bleibt die Zahl der Betriebe, die ihre finanziellen Verpflichtungen nicht mehr erfüllen können und den Weg in die Insolvenz antreten müssen“, kommentiert Karl-Heinz Götze, Leiter KSV1870 Insolvenz.

Weiterer Zuwachs bei nicht eröffneten Fällen „alarmierend“

Mehr noch beschäftigt den Verband eine Entwicklung, die sich in den vergangenen Jahren kontinuierlich verschärft hat, und vom KSV als „besorgniserregend“ eingestuft wird: ein massiver Zuwachs bei den nicht eröffneten Fällen. So ist die Zahl der eröffneten Unternehmensinsolvenzen im dritten Quartal gegenüber dem Vorjahreszeitraum sogar um 7,2 Prozent gesunken, die Zahl der mangels Masse nicht eröffneten Verfahren dagegen um nicht weniger als 12,6 Prozent gestiegen. Konkret war es laut KSV seit Jahresbeginn bei 2.204 Fällen, also ca. 43 Prozent aller Verfahren mangels Kostendeckung nicht möglich, diese einer geordneten Abwicklung zuzuführen.

„Dass es zwischen den eröffneten und abgewiesenen Fällen mittlerweile nur noch einen zahlenmäßig geringen Unterschied gibt, ist alarmierend. Das ist ein Umstand, den die Gläubiger massiv zu spüren bekommen, da sich in diesen Fällen ihre Verluste weiter erhöhen. Das kann auch für wirtschaftlich gesunde Unternehmen mittel- und langfristig zum Problem werden“, erläutert Götze.

KSV1870 sieht Betrugsbekämpfungsgesetz „zumindest punktuell“ als Auslöser

Die Gründe für die Dynamik laut KSV: Nicht nur werde immer häufiger mit der Insolvenzanmeldung zu lange gewartet, der Verband sieht die Entwicklung auch „zumindest punktuell“ als eine Folge des im Jänner 2026 beschlossenen Betrugsbekämpfungsgesetzes. „Denn infolgedessen ist es vielfach so, dass vor der Änderung der Gesetzeslage durchsetzbare Anfechtungsansprüche nun nicht mehr geltend gemacht werden können, die Zahl der Gläubigeranträge sinkt und auch die Quoten dementsprechend für die Gläubiger zurückgehen“, heißt es vom KSV. In diesem Zusammenhang seien – „wie bereits beim Gesetzesbeschluss seitens des KSV1870 vorausgesagt“ – Folgeinsolvenzen zu befürchten.

Der KSV1870 erwartet auch für das vierte Quartal keine Entschärfung der Insolvenzdynamik und auch keine Verbesserung bei den nicht eröffneten Fällen. „Angesichts dieser Faktenlage ist es höchst an der Zeit, eine gesetzliche Basis zu schaffen, wie mit den mangels Masse abgewiesenen Fällen zukünftig umzugehen ist. Andernfalls wird sich der gesamtwirtschaftliche Schaden weiter erhöhen“, meint Götze.

Deutliches Statement zur Insolvenz-Entgelt-Fonds-Diskussion

Der Verband äußert sich zudem zur Diskussion rund um eine Finanzierungslücke beim Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF). „Aus Sicht des KSV1870 ist dabei ein Punkt wesentlich: Aufgrund der Tatsache, dass sich Österreichs Unternehmen seit einigen Jahren mit massiven wirtschaftlichen Herausforderungen konfrontiert sehen, ist eine automatische Anhebung der Dienstgeberbeiträge keine Option“, heißt es dazu. Götze kommentiert: „Dadurch würden die Betriebe finanziell zusätzlich belastet werden, was angesichts der derzeitigen Situation nicht erstrebenswert sein kann.“ Wichtig in der Diskussion sei jedenfalls, „nicht nur den Bedarf für das Jahr 2027 zu bewerten, sondern langfristig zu denken und sowohl die Interessen der Arbeitgeber wie auch jene der Arbeitnehmer zu berücksichtigen“, so der Verband abschließend.

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