03.08.2022

CO2ign Art: Ex-Amazon-Mitarbeiterin kreiert klimafreundlichen Kunst-Marktplatz

Digitale Kunst ohne NFT und Blockchain kaufen? Das ermöglicht CO2ign Art.
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(c) CO2ign Art/FB/ Melania Badosa - Carly Rector von CO2ign Art.

Bereits vor der frühjährlichen Hochphase von Kryptowährungen und NFTs hatte Carly Rector einen Grant aufgebaut, wie digitale Kunst verkauft wird. Sie selbst ist digitale Künstlerin, war leitende Ingenieurin bei Amazon und hielt es – laut dem Portal Geekwire – für unnötig, energieaufwendige Blockchain-Ledger zu verwenden, um Künstlern und Künstlerinnen den Lebensunterhalt zu sichern.

CO2ign Art kompensiert Kohlenstoff

Daher hat sie die Plattform CO2ign Art (ausgesprochen: Cosine Art) ins Leben gerufen, auf der Artist:innen elektronische Dateien ihrer Werke mit einer digitalen Signatur verkaufen können. Ohne Blockchain und NFTs, aber mit dem standesüblichen Nachweis, wer sie geschaffen und gekauft hat.

Der Sale beinhaltet außerdem einen dokumentierten Kauf von Kohlenstoffkompensationen von „Verra Carbon“-Standard, einer Initiative für die Beseitigung von Treibhausgasen, die in einem öffentlichen Register erfasst werden. Damit möchte Rector Künstler:innen animieren, der Umwelt aktiv zu helfen, statt sie zu schädigen.

Nach 13 Jahren Amazon sechs Monate für NFT-Marktplatz

Die Gründerin verließ Amazon letztes Jahr nach mehr als 13 Jahren und verbrachte etwa sechs Monate mit dem Aufbau der CO2ign Art-Plattform, die seit Februar online ist.

Rector hat das Projekt bisher aus eigener Kraft finanziert und plant, im Herbst Kapital zu beschaffen. Das Startup hat sieben Mitarbeiter; sie und zwei weitere arbeiten in Seattle, die übrigen in Kalifornien und Florida. Ein vorläufiges Patent für die Technologie der Website ist bereits angemeldet.

Elitäres Anmeldeverfahren

CO2ign Art bietet derzeit mehr als 100 Künstler:innen an. Um als neuer Creator aufgenommen zu werden, müssen Kunstschaffende beweisen, dass sie in den sozialen Medien Follower haben und ihre eigenen Werke kreieren. Der Großteil der Kunst ist digital, aber einige Werke sind digitalisierte Versionen von physischen Kunstwerken.

Die günstigsten werden für 20 Dollar angeboten, während die teuersten Hunderte von Dollar kosten. Die Hälfte des Verkaufserlöses fließt in den Kauf von Emissionszertifikaten, 30 Prozent gehen an Künstler und 20 Prozent an die Plattform selbst.

Im Gegensatz zu anderen Marktplätzen ist CO2ign Art auf „one time sale“ ausgelegt. Denn in der Realität, so Rector, werden nur wenige Werke tatsächlich mehrfach verkauft. Die Transaktionen auf ihrer Plattform erfolgen in US-Dollar und werden von Stripe abgewickelt.

NFT und Krypto als Umweltsünder

Wie bekannt ist, hat das Aufkommen von NFT und Kryptowährungen über die letzten Jahre eine Kontroverse ausgelöst. Der Grund: Die Auswirkungen auf den CO₂-Ausstoß. Viele Blockchains (darunter Etherium und Bitcon), die Käufe aufzeichnen, verbrauchen aufgrund ihres Rechenbedarfs erhebliche Mengen an Energie. Digiconomist schätzt den jährlichen Kohlenstoff-Fußabdruck von Etherium derzeit auf etwa so viel wie den von Hongkong.

Die Kohlenstoffgutschriften, die Rector generiert, sind im Grunde Zusagen Dritter zur Finanzierung von Projekten. Etwa der Anpflanzung von Wäldern.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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