27.10.2022

Co-Innovation: „Die großen Herausforderungen kann man nur gemeinsam lösen“

Am Elevator Lab Demo Day 2022 zeigten die Raiffeisen Bank International und ihre Partner, wie Co-Innovation gelingen kann.
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Rize gewinnt den Best Pitch Award des RBI Elevator Lab Demo Days 2022. V.l.: Christian Wolf (RBI), Etienne Variot (Rize), Andreea Porojan (Raiffeisen Bank Romania) und Moderatorin Carolin Rainer (brutkasten) © RBI
Rize gewinnt den Best Pitch Award des RBI Elevator Lab Demo Days 2022. V.l.: Christian Wolf (RBI), Etienne Variot (Rize), Andreea Porojan (Raiffeisen Bank Romania) und Moderatorin Carolin Rainer (brutkasten) © RBI
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Seit nunmehr fünf Jahren betreibt die Raiffeisen Bank International das Elevator Lab. Gestartet als Accelerator für FinTech-Startups wurde im Laufe der Zeit noch deutlich mehr aus dem Programm, wie Christian Wolf, Head of Strategic Partnerships & Ecosystems der Raiffeisen Bank International (RBI), beim diesjährigen Elevator Lab Demo Day erläutert: „Es geht heute um Co-Innovation – nicht nur mit Startups, sondern auch mit unseren Tochterbanken, mit anderen Corporates und weiteren Partnern.“

Elevator Lab: Vom reinen Startup Accelerator zum umfassenden Co-Innovation-Programm

Mit dem anfänglichen Ansatz des Elevator Labs, Startups mit deren Technologien, Methoden und Möglichkeiten ins eigene Ökosystem zu bringen, habe man viel gelernt, sagt Wolf. Doch Erweiterungen in mehrere Richtungen hätten schon bald Sinn gemacht. „Zu Beginn war es zum Beispiel logisch, thematisch auf FinTechs zu fokussieren. Doch wir haben schnell gesehen, dass es sinnvoll ist, weitere Themen wie etwa Künstliche Intelligenz oder RegTech-Lösungen einzubeziehen“, sagt Wolf. Die Co-Innovations-Projekte gehen heute weit über das Schema „RBI & Startup“ hinaus: „Am Anfang ging es entweder um B2B oder B2C. Jetzt haben wir auch B2B2C oder B2B2B-Modelle – nicht nur mit Startups, sondern auch mit anderen Corporates oder Playern wie Big Techs, Konsortien oder Universitäten.“

„Jede Krise zeigt noch mehr, dass es der richtige Weg ist“

Dahinter stehe eine grundlegende Erkenntnis: „Die großen Herausforderungen, wie etwa die aktuellen Krisen, kann man nur gemeinsam lösen“, sagt Wolf. Das bestätigt auch Edward Feltmann in der Podiumsdiskussion am Elevator Lab Demo Day. Er leitet das Accelerator-Programm von Österreichs größtem Energieanbieter Verbund, an dem auch die RBI zuletzt als Corporate-Partner teilnahm. „Wir haben in unserem Programm das Ziel, an der Lösung der großen Zukunftsprobleme zu arbeiten. Wir haben knapp vor Corona begonnen und jede Krise zeigt noch mehr, dass es der richtige Weg ist“, so Feltmann.

Co-Innovation bei Raiffeisen in Rumänien: eine Bank, ein Mittelständler, ein Startup und zehn Landwirte

In der Co-Innovation gehe es aber auch immer darum, ein Setup zu finden, von dem alle beteiligten und das gesamte Ökosystem profitieren, betont Christian Wolf. Dass dieses Ziel im Elevator Lab auch umgesetzt wird, zeigen die am Demo Day vorgestellten Erfolgsstorys eindrücklich. Da geht es etwa um die Anzeige von CO2-Emissionen der Transaktionen in der Banking-App oder um die Verknüpfung von Online-Banking mit einem Versicherungsangebot. Besonders anschaulich zeigt ein Projekt der Raiffeisen Bank in Rumänien zum Thema „ESG in der Landwirtschaft“ das zuvor von Wolf ausgeführte Co-Innovation-Prinzip. Involviert waren nicht nur das Startup Rize, sondern auch das rumänische Agrar-Unternehmen Rodbun. In einem Pilotprojekt mit zehn Landwirten wird nun ein neues Finanzierungsschema erprobt.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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