13.07.2018

Co-Founder von 123sonography gewinnt Ars Docendi Staatspreis

Thomas Binder vom Med-E-Learning-Startup 123sonography hat gemeinsam mit Anahit Anvari-Pirsch, Wolfgang Weninger und Matthias Schneider den Ars Docendi Staatspreis in der Kategorie "Digitale Lehr- und Lernelemente in Verbindung mit traditionellen Vermittlungsformen" gewonnen.
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123sonography
(C) BMBWF/Martin Lusser - Sämtliche Preisträger des Ars Docendi-Staatspreis für exzellente Lehre an den öffentlichen Universitäten Österreichs.

Ein Unterrichtsprojekt der MedUni Wien wurde mit dem Ars Docendi Staatspreis für exzellente Lehre ausgezeichnet. Das siegreiche Projekt trägt den Namen „Echokardiographie/Anatomie – Blended Learning“ und ist in Kooperation zwischen der Klinischen Abteilung für Kardiologie der Universitätsklinik für Innere Medizin II sowie Abteilung für Anatomie und 123sonography entstanden.

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123sonography: mehr als 260,000 registrierte User

Dabei geht es um Lehrvideos mit einem optimierten didaktischen Konzept, mit denen über 200 Studierende in Kleingruppen unterrichtet wurden. „Die Videos demonstrieren die Technik des Ultraschalls und dessen Untersuchungsgang und vermitteln anatomisches Grundwissen an Hand von Lebendspendern und präparierten Herzmodellen“, heißt es in einer Aussendung. 123sonography-Co-Founder Thomas Binder studierte Medizin an der Medizinischen Universität Wien. Binders Forschungsschwerpunkt liegt im Bereich der bildgebenden Verfahren in der Kardiologie und hier vor allem des Herzultraschalls (Echokardiographie). Seine Forschungstätigkeit brachte ihn unter anderem an das Huntington Memorial Research Institute in Pasadena, Kalifornien. Ein weiterer Fokus, den Binder verfolgt, ist die Lehre und Ausbildung zukünftiger Kardiologen. Neben zahlreichen Seminaren und Kursen, die er hält, leitet er die E-learning-Plattform 123sonography, die weltweit über 26.000 Kunden, eine Online-Community von mehr als 125.000 Followern und 260.000 registrierte User hat. Der global führende Online-Anbieter von Weiterbildung im Bereich des Medizinischen Ultraschalls und Echokardiographie wurde im Juni mit einem Investment von 750.000 Euro seitens der Business Angels Fabrizio Salanitri, Alfred Liebich, Hermann Futter, Markus Ertler, und Martin Egger bedacht.

Das Team

Anahit Anvari-Pirsch promovierte im Jahr 1988 an der Medizinischen Fakultät der Universität Wien und ist seit 1994 Fachärztin für Innere Medizin sowie seit 1997 auch Additiv-Fachärztin für Kardiologie. Wolfgang J. Weninger studierte Humanmedizin an der Universität Wien und promovierte 1995. Noch im selben Jahr nahm er eine Assistentenstelle am Institut für Anatomie an. Im Jahr 2000 verbrachte Weninger etwa ein Jahr am National Institute for Medical Research in Mill Hill (Crick Institute, London). Matthias Schneider studierte Medizin an der Universität Hamburg. Danach absolvierte er die Facharztausbildung für Innere Medizin am Klinikum Potsdam. Seit 2015 ist Schneider am AKH Wien tätig. 2017 erhielt er das Facharztdiplom für Innere Medizin. Derzeit erweitert er sein medizinisches Wissen durch eine Zusatzfachweiterbildung für Kardiologie an der Universitätsklinik für Innere Medizin am AKH Wien.

Über Ars Docendi

Der „Ars Docendi-Staatspreis für exzellente Lehre an den öffentlichen Universitäten Österreichs“ wurde 2013 erstmals ausgeschrieben (in fünf Fachkategorien: Geistes-, Sozial- und Kulturwissenschaften; Mathematik, Informatik, Natur- und Technikwissenschaften; Medizin und Gesundheitswissenschaften; Wirtschaft und Recht; Kunst, Musik und Gestaltung – und in zwei thematischen Kategorien) und war mit jeweils € 5,000 dotiert. 2014 wurde der Preis auf die Fachhochschulen und Privatuniversitäten ausgeweitet.
2016 wurden erstmals nicht Fachkategorien, sondern innovative Lehrkonzepte in fünf thematischen Kategorien ausgeschrieben und mit jeweils € 7.000,– dotiert. Die „Ars Docendi“ ist bundesweit die einzige Auszeichnung für herausragende Lehrleistungen an allen Universitäten und Fachhochschulen.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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