02.04.2019

Co-Founder Markus Linder verlässt Wiener Startup Zoovu

Markus Linder zieht sich beim von Wiener Studenten gegründeten Startup Zoovu aus dem operativen Geschäft zurück. Rob Mullen soll als CEO das Unternehmen weiter skalieren.
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(c) Markus Linder

Markus Linder, Co-Founder von Zoovu (vormals bekannt unter dem Namen SMARTASSISTANT), zieht sich 13 Jahre nach dessen Gründung aus der operativen Leitung des Unternehmens zurück. Linder ist jedoch weiterhin im zweistelligen Prozentbereich an Zoovu beteiligt und bleibt somit größer individueller Shareholder.

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„Bei einer Wachstumsrate von mehr als 100 Prozent habe ich mich dazu entschlossen, die Führung des Unternehmens an einen erfahrenen Scale-up CEO zu übergeben“, sagt Linder. Bereits im März 2018 hatte Rob Mullen die CEO-Rolle im Unternehmen übernommen. Laut Linder weist Mullen einen außergewöhnlichen Track Record im Hochskalieren von SaaS Businesses auf – was unter anderem in zwei IPOs mit einer gemeinsamen Markt-Kapitalisierung von mehr als 2,5 Milliarden Dollar und zahlreichen Private Sales mündete.

Zoovu investiert und expandiert

Auch bei Zoovu wird Mullen sich wohl mit dem Hochskalieren beschäftigen: Im Rahmen einer kürzlich erfolgten, 14 Millionen Dollar schweren  Series B Finanzierungsrunde wurde öffentlich gemacht, dass das Geld primär für Wachstum, Expansion in Richtung Asia-Pacific, sowie Investments in AI und Behavioral Analytics verwendet werden wird.

Zoovu hat sich inzwischen von einem Team aus ein paar motivierten Wiener Studenten zu einem globalen Unternehmen mit knapp 150 Mitarbeitern an den Standorten New York, London, dem polnischen Ort Wroclaw und Wien entwickelt. Insgesamt hat das Unternehmen 25 Millionen Dollar Kapital geraised.

Die Lösungen mit dem digitalen Sales Assistant wird nun in 80 Ländern und 40 unterschiedlichen Sprachen verwendet. Zu den Kunden gehören laut Linder unter anderem bekannte Marken wie Amazon, Microsoft, Canon, Whirlpool und Unilever.

Sabbatical für Zoovu-Gründer

Nach den 13 intensiven Jahren wird Linder selbst sich bis Jahresende einem Sabbatical widmen. „Das heißt, hier stehen erst mal einige längere Urlaube mit meiner Familie am Plan – worauf ich mich schon sehr freue“, sagt er: „Gleichzeitig vergeht natürlich kaum eine Woche, in der ich nicht über eine spannende Geschäftsidee stolpere, die danach schreit umgesetzt zu werden. Ich habe mir jedoch fix vorgenommen diese Jahr noch kein neues Gründungsprojekt anzugehen.“

Auch sagt er, dass ihm in letzter Zeit regelmäßig interessante Startups vorgestellt wurden, die ihn um Input im Hinblick auf ihre Unternehmensstrategie und den Markt ersuchten. „Und das mache ich natürlich sehr gerne, da es sehr spannend ist, das Gelernte einzusetzen, um andere Geschäftsmodelle durchzudenken und zu optimieren“, sagt Linder: „Und wenn mir sehr spannende Projekte über den Weg laufen, bei denen ich überzeugt bin, zusätzlich zum eingebrachten Kapital auch einen echten Mehrwert bieten zu können, bin ich gerne bereit, auch gemeinsam mit anderen Angels zu investieren.“


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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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