02.04.2019

Co-Founder Markus Linder verlässt Wiener Startup Zoovu

Markus Linder zieht sich beim von Wiener Studenten gegründeten Startup Zoovu aus dem operativen Geschäft zurück. Rob Mullen soll als CEO das Unternehmen weiter skalieren.
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(c) Markus Linder

Markus Linder, Co-Founder von Zoovu (vormals bekannt unter dem Namen SMARTASSISTANT), zieht sich 13 Jahre nach dessen Gründung aus der operativen Leitung des Unternehmens zurück. Linder ist jedoch weiterhin im zweistelligen Prozentbereich an Zoovu beteiligt und bleibt somit größer individueller Shareholder.

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„Bei einer Wachstumsrate von mehr als 100 Prozent habe ich mich dazu entschlossen, die Führung des Unternehmens an einen erfahrenen Scale-up CEO zu übergeben“, sagt Linder. Bereits im März 2018 hatte Rob Mullen die CEO-Rolle im Unternehmen übernommen. Laut Linder weist Mullen einen außergewöhnlichen Track Record im Hochskalieren von SaaS Businesses auf – was unter anderem in zwei IPOs mit einer gemeinsamen Markt-Kapitalisierung von mehr als 2,5 Milliarden Dollar und zahlreichen Private Sales mündete.

Zoovu investiert und expandiert

Auch bei Zoovu wird Mullen sich wohl mit dem Hochskalieren beschäftigen: Im Rahmen einer kürzlich erfolgten, 14 Millionen Dollar schweren  Series B Finanzierungsrunde wurde öffentlich gemacht, dass das Geld primär für Wachstum, Expansion in Richtung Asia-Pacific, sowie Investments in AI und Behavioral Analytics verwendet werden wird.

Zoovu hat sich inzwischen von einem Team aus ein paar motivierten Wiener Studenten zu einem globalen Unternehmen mit knapp 150 Mitarbeitern an den Standorten New York, London, dem polnischen Ort Wroclaw und Wien entwickelt. Insgesamt hat das Unternehmen 25 Millionen Dollar Kapital geraised.

Die Lösungen mit dem digitalen Sales Assistant wird nun in 80 Ländern und 40 unterschiedlichen Sprachen verwendet. Zu den Kunden gehören laut Linder unter anderem bekannte Marken wie Amazon, Microsoft, Canon, Whirlpool und Unilever.

Sabbatical für Zoovu-Gründer

Nach den 13 intensiven Jahren wird Linder selbst sich bis Jahresende einem Sabbatical widmen. „Das heißt, hier stehen erst mal einige längere Urlaube mit meiner Familie am Plan – worauf ich mich schon sehr freue“, sagt er: „Gleichzeitig vergeht natürlich kaum eine Woche, in der ich nicht über eine spannende Geschäftsidee stolpere, die danach schreit umgesetzt zu werden. Ich habe mir jedoch fix vorgenommen diese Jahr noch kein neues Gründungsprojekt anzugehen.“

Auch sagt er, dass ihm in letzter Zeit regelmäßig interessante Startups vorgestellt wurden, die ihn um Input im Hinblick auf ihre Unternehmensstrategie und den Markt ersuchten. „Und das mache ich natürlich sehr gerne, da es sehr spannend ist, das Gelernte einzusetzen, um andere Geschäftsmodelle durchzudenken und zu optimieren“, sagt Linder: „Und wenn mir sehr spannende Projekte über den Weg laufen, bei denen ich überzeugt bin, zusätzlich zum eingebrachten Kapital auch einen echten Mehrwert bieten zu können, bin ich gerne bereit, auch gemeinsam mit anderen Angels zu investieren.“


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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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