11.01.2024

CMTA: Grazer FinTech holt als erstes neue österreichische Konzession

CMTA ist mit einem digitalen Produkt für den sehr traditionellen Anleihenmarkt bereits erfolgreich. Mit der von der FMA vergebenen neuen "WAG-Konzession" soll das Angebot nun noch deutlich erweitert werden.
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Das CMTA-Kernteam (ganz links: CEO Christoph Müller) | (c) CMTA
Das CMTA-Kernteam (ganz links: CEO Christoph Müller) | (c) CMTA

Es ist der vom Volumen her zweitgrößte Markt der Welt, doch Normalverbraucher:innen haben damit kaum zu tun: der Anleihenmarkt. Entsprechend verwundert es nicht, dass die Grazer CMTA AG mit ihrer Digitalisierungs-Lösung für den Bereich in der breiten Öffentlichkeit keine so großen Wellen schlägt, wie andere heimische FinTechs.

Mehr als 800 institutionelle Kunden und eigene Plattform

Man kann das 2017 gegründete Unternehmen mit seinen mehr als 800 institutionellen Kunden daher wohl als Hidden Champion bezeichnen. Das Produktversprechen ist klar definiert: Man will den sehr traditionellen Anleihenmarkt liquider und transparenter machen. Wickelte CMTA zunächst als Dienstleister Transaktionen für die Kunden ab, betreibt das Unternehmen seit einiger Zeit mit der KI-gestützten Anwendung „JAMES“ zusätzlich eine eigene Matchingplattform.

Im Jahr 2022 lief laut Unternehmensangaben ein Handelsvolumen von rund zwei Milliarden Euro über CMTA. Vergangenes Jahr schloss das FinTech eine fünf Millionen Euro-Finanzierungsrunde bei einer Bewertung von 100 Millionen Euro ab, wie brutkasten berichtete. Dabei sei man von Beginn an profitabel gewesen, sagte Gründer und CEO Christoph Müller damals.

Neue umfassende Lizenz als „größter Schritt“ für CMTA

Nun soll das Angebot von CMTA deutlich erweitert werden. Möglich wird das durch die von der Finanzmarktaufsicht vergebene neue WAG-Konzession, die sich das Grazer FinTech als erstes heimisches Unternehmen holte. „Das ist mit Sicherheit der größte Schritt am Weg der CMTA AG bislang“, sagt Gründer Christoph Müller. Die Bedeutung für das Unternehmen sei vergleichbar mit jener des Erhalts einer Banklizenz für FinTechs im Banking-Bereich.

Konkret umfasst die Konzessionserweiterung eine Reihe von Wertpapierdienstleistungen, darunter den Handel auf eigene Rechnung, die Portfolioverwaltung, die Ausführung von Aufträgen auf Rechnung von Kund:innen sowie die Platzierung von Finanzinstrumenten. Die Entwicklung erstrecke sich auch auf Nebendienstleistungen wie beispielsweise die Wertpapierverwahrung für Kund:innen, heißt es von CMTA.

Man wolle nun die konzessionierten neuen Dienstleistungen in den nächsten Monaten „mit größter Sorgfalt und Professionalität schrittweise einführen“, heißt es vom Unternehmen. Dabei folge die CMTA AG einem strukturierten Prozess, um die Einhaltung der hohen Unternehmensstandards kontinuierlich sicherzustellen.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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