08.04.2021

Twitter wollte Clubhouse kaufen, Facebook testet Rivalen “Hotline”

Nach Twitter bringt auch Facebook einen Clubhouse-Rivalen in Stellung. Übernahme-Gespräche soll es auch gegeben haben.
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Clubhouse verkündet Stellenabbau © Adobe Stock - boumenjapet
© Adobe Stock - boumenjapet

Das Hype-Social-Network Clubhouse darf sich über gesteigerte Aufmerksamkeit von alten Social-Media-Hasen freuen. Während Twitter zunächst mit “Spaces” ein Clubhouse-ähnliches Feature integriert hat, scheint es offenbar auch an einer Übernehme interessiert gewesen zu sein. Wie US-Medien berichten, habe es in den vergangenen Monaten Gespräche zwischen den beiden Social-Networks gegeben. Dabei sei die Bewertung von Clubhouse bei 4 Milliarden Dollar gelegen.

Ob Facebook auch zu den Kaufinteressenten zählte, ist bisher nicht überliefert. Jedenfalls testet das Zuckerberg-Unternehmen nun ebenfalls einen eigenen Clubhouse-Rivalen. “Hotline” wurde laut dem US-Portal TechCrunch in der Facebook-Experimentierstube “NPE, New Product Experiment” entwickelt. Dort werden zahlreiche neue Ideen ausprobiert und sehr viele auch wieder verworfen.

Hotline: Mit Video und Recording

Ähnlich wie in Clubhouse selbst sind in Hotline kleine Kreise mit Profilbildern zu sehen. Der Fokus liegt auch hier auf Audio – allerdings können statt der Profilbilder in den kleinen Kreisen auch Livevideos des Teilnehmers gezeigt werden. Fragen können auch als Text-Chat gestellt werden. Ein wesentlicher Unterschied zu Clubhouse ist auch, dass Sessions automatisch aufgenommen werden. Hotline kann derzeit in den USA getestet werden – US-Nutzer können sich auf der Website für eine Warteliste anmelden.

Während die großen Netzwerke experimentieren, arbeitet Clubhouse an einer weiteren Professionalisierung. Ganz oben auf der Liste steht die Monetarisierung – allerdings scheint es dem Audio-Network dabei mehr um die Nutzer als um eigene Umsätze zu gehen. Derzeit wird eine Payment-Funktion getestet, die Zahlungen zwischen Nutzern ermöglichen. Clubhouse verdient daran (zumindest derzeit) nichts.

So sieht
So sieht “Hotline” in der derzeitigen Testphase aus © Facebook
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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity

In der heimischen Startup-Szene wurde es mitunter eher belustigt kommentiert: Als im September das erstinstanzliche Urteil des Handelsgerichts im Prozess der Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) gegen das Wiener Startup notarity ausgesprochen wurde, sahen sich beide Seiten bestätigt. Und wenn alle gewonnen haben, ist ja alles gut, könnte man meinen. Tatsächlich aber kommt die jüngste Entwicklung für die meisten Beobachter:innen wohl nicht wirklich überraschend: Sowohl Kammer als auch Startup legen nun Berufung gegen das Urteil ein.

Beide Seiten sahen sich in “wesentlichen Punkten” bestätigt

Nach der Klage vor etwa einem Jahr und den bis Juni dieses Jahres andauernden Verhandlungen erging vor etwa einem Monat das Urteil – brutkasten berichtete. Das Ergebnis in erster Instanz: Während sämtliche Hauptbegehren der ÖNK vom Handelsgericht abgewiesen wurden, bekam sie bei einer ganzen Reihe von Unterpunkten, sogenannten “Eventualbegehren”, Recht. Die Kammer sah sich damit “in wesentlichen Punkten bestätigt”. Und auch bei notarity meinte man “in allen für uns wesentlichen Punkten” Recht bekommen zu haben. Die sich durch die Stattgabe der Eventualbegehren ergebenden Änderungen habe man zudem bereits im Winter, kurz nach der Klage, umgesetzt, hieß es vom Startup.

Berufung: “Ignoranz und Geringschätzung des notariellen Standes”

Nun geht der Prozess aber in die nächste Instanz. 55 Seiten umfasst die Berufung der ÖNK laut einer Aussendung von notarity – die Kammer äußerte sich bislang noch nicht öffentlich zur neuen Entwicklung. Darin werde dem Startup unter anderem “Ignoranz und Geringschätzung des notariellen Standes” vorgeworfen. Es sei in den “geschützten Berufsstand eingedrungen und habe sich‚ entgegen der unrichtigen Ansicht des Erstgerichts nicht auf eine vertretbare Rechtsansicht berufen”.

Eigene Berufung von notarity

Man wolle nun mit einer eigenen Berufung “dagegenhalten”, heißt es von notarity. “Damit wollen wir für das digitale Notariat und unsere Kundinnen und Kunden weitere Verbesserungen wie z.B. eine erhöhte Preistransparenz und eine vereinfachte Leistungsverrechnung erreichen”, kommentiert CEO Jakobus Schuster. Auch die Verpflichtung zur Urteilsveröffentlichung ganz oben auf der Startseite der Website und die Teilung der Gerichtskosten halte man für ungerechtfertigt.

Man sehe sich mittlerweile mit “horrenden Anwalts- und Verfahrenskosten” konfrontiert, heißt es von notarity. Aufgrund des zunehmenden internationalen Erfolgs und “der Rückendeckung unserer Investoren”, könne man aber weitermachen, so Schuster. Bezüglich des Ausgangs des Berufungsverfahrens sei man “zuversichtlich”.

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