15.10.2024
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Cloud: Wunsch und Wirklichkeit gehen bei Österreichs Unternehmen auseinander

Das Meinungsforschungsinstitut Integral erhob im Auftrag von A1 die Cloud-Nutzung von mittleren und großen Unternehmen in Österreich. Das Idealbild divergiert dabei zur tatsächlichen Nutzung.
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Martin Resel, A1 und Martin Mayr, Integral, bei der Präsentation der A1 Cloud Studie | © A1/APA/Madzigon
Martin Resel, A1 und Martin Mayr, Integral, bei der Präsentation der A1 Cloud Studie | © A1/APA/Madzigon

Die Nutzung von Cloud-Services ist für große Teile der heimischen Wirtschaft nicht mehr wegzudenken. Das bestätigt eine nun veröffentlichte Studie des Meinungsforschungsinstituts Integral im Auftrag von A1. Für diese wurden 275 Entscheider:innen von mittleren und großen Unternehmen befragt. Ein Kernergebnis: Insgesamt nutzen bereits 80 Prozent der Unternehmen Cloud-Services. Am geringsten ist die Nutzung bei den Unternehmen mit 50 bis 99 Mitarbeiter:innen mit 54 Prozent. Je größer das Unternehmen, desto stärker werden Cloud-Dienste beansprucht. Insgesamt haben nur 16 Prozent der befragten Unternehmen auch in Zukunft keine Cloud-Nutzung geplant.

Software as a Service wichtigster Cloud-Dienst

Der am häufigsten genutzte Cloud-Dienst ist laut Befragung „Software as a Service“ (SaaS) mit 74 Prozent. 42 Prozent der Unternehmen gaben an, „Infrastructure as a Service“ zu nutzen und IT-Ressourcen wie Rechenleistung, Netzwerkkapazität oder Speicherplatz über die Cloud zu mieten. 41 Prozent setzen zudem auf „Platform as a Service“, also eine Kombination aus Infrastruktur und Software für die Entwicklung und Nutzung von Anwendungen.

Sichere Cloud bringt mehr Cybersecurity für Unternehmen

Mit der Nutzung von Cloud-Services gehen auch Bedenken der Befragten einher. 78 Prozent der Unternehmen sehen Datenschutz und 73 Prozent die Sicherstellung der Datenhoheit als große Herausforderungen. „Es gibt kein Unternehmen, das nicht von Cyberangriffen betroffen ist. Wir selbst haben als Teil der kritischen Infrastruktur täglich Cyberangriffe“, so A1 CCO Enterprise Martin Resel bei der Studienpräsentation. Gerade für kleinere und mittlere Unternehmen, die über kein so großes Cybersecurity-Budget verfügen, wie Großkonzerne, ist genau deswegen die Wahl der richtigen Cloud essenziell. Denn in einer sicheren Cloud übernehmen die Anbieter die Abwehr von Angriffen zuverlässig.

Wo liegen die Daten?

Selbiges gilt auch für den Bereich Datenhoheit. Hier gehen Idealbild und tatsächliche Nutzung auseinander, wie Martin Mayr, Mitglied der Geschäftsführung bei Integral, ausführt. 80 Prozent der Befragten halten nämlich private Clouds von österreichischen Providern für eine gute Option, 70 Prozent globale Anbieter mit EU-Standort des Servers, aber nur 25 Prozent globale Anbieter ohne Einschränkungen. „Das heißt, weniger Befragte halten das für eine gute Option, als es tatsächlich nutzen“, so Mayr.

Laut Umfrage nutzen nämlich 66 Prozent der Befragten globale Cloud-Anbieter, bei denen die Inhalte und Metadaten in der EU gespeichert werden. 43 Prozent nutzen private Clouds heimischer Anbieter mit Datenhaltung in österreichischen Rechenzentren und jeweils 30 Prozent nutzen globale Anbieter ohne räumliche Einschränkungen bzw. eine Private Cloud im eigenen Rechenzentrum.

„Die Mischung macht es aus“

Dabei gibt es tatsächlich nicht nur eine richtige Lösung, betont Martin Resel: „Jede Applikation und jedes Unternehmen hat einen anderen Need – sicherheitsspezifisch, in Sachen Skalierbarkeit, Datenhaltung, Datensouveränität oder Security-Anforderung.“ So brauche es eben in manchen Fällen eine besonders geschützte „Sovereign Cloud“, in anderen aber eine globale Public Cloud. „Ich sage immer: Die Mischung macht es aus“, so Resel.

A1 mit hybridem Angebot im Cloud-Bereich

Deswegen setze A1 auch auf ein hybrides Angebot. „Wir bieten als Österreichs größter Rechenzentrumsprovider mit über 12.000 Quadratmeter Rechenzentrumsfläche eine Private Cloud an. Die ist DORA-, NIS- und DSGVO-konform und die Daten bleiben hundertprozentig in unserem Rechenzentrumsverbund“, führt Resel aus. Gleichzeitig biete man mit der Konzerntochter Exoscale eine souveräne europäische Cloud mit Landing Zones in Österreich, der Schweiz, Deutschland und Bulgarien an. Und in Sachen globale Public Cloud arbeite man mit Microsoft zusammen.

„Sehen, dass gerade große Konzerne die Daten nach Österreich zurückholen“

Doch der CCO Enterprise merkt auch an: „In den letzten zwei Jahren sehen wir allerdings immer mehr, dass gerade große Konzerne die Daten nach Österreich zurückholen, weil sie aufgrund der geopolitischen verschärften Lage sehen, dass, wenn irgendwas passiert, vielleicht bei globalen Anbietern niemand den Hörer abhebt, oder dann ein großer österreichischer Konzern auf internationaler Ebene doch eher ein kleines Licht ist, das an der Hotline landet.“

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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