23.02.2023

Closeships: Tiroler Gründer challengen Facebook & Co.

Das Tiroler Startup Closeships will Social Media wieder zurück zum Ursprung bringen. Likes, Filter und Follower gibt es keine, dafür aber einen QR-Code.
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Das Gründer Team von Closeships (C) Closeships
Das Gründer Team von Closeships (C) Closeships

Facebook, Instagram, Twitter, TikTok und Snapchat sind nur einige von derzeit unzähligen Social-Media-Plattformen am Markt. Das schiere Überangebot an sozialen Netzwerken hält den Tiroler Marco Perner jedoch nicht davon, mit seinem Startup „Closeships“ ein weitere Plattform auf den Markt bringen zu wollen.

Mit Closeships zurück zum Ursprung

„Wir bringen Social Media wieder zurück zum Ursprung – nämlich zu der einfachen Interaktionen zwischen Freunden“, sagt Perner im brutkasten-Gespräch. Die Idee hatte der Gründer 2022 durch exzessive Social-Media-Nutzung. Ihm sei dabei immer aufgefallen, dass Facebook und Co. mehr Werbung und weniger Content von Freunden in seinen Feed spielen.

Closeships will dem entgegentreten und auch verhindern, dass sich Nutzer:innen in der digitalen Welt verlieren. So kann man über die App zwar öffentlich nach Personen suchen und ihnen Nachrichten senden, seine Kontakte muss man dann aber auch im echten Leben treffen. Nur so kann man sich verbinden. Dazu nutzt Closeships eine Kombination aus GPS-Funktionalität und QR-Codes.

Keine Follower, keine Likes, keine Filter

„Andere soziale Netzwerke arbeiten nach außen, wir zielen auf den innersten Zirkel ab“, sagt Perner. Es ist nicht das Ziel von Closeships, dass man mehrere hundert Freunde anhäuft. Closeships ist eine Plattform für die zehn bis 20 engsten Freunde. Dabei erinnert die App seine Nutzer:innen auch immer wieder daran den Kontakt zu pflegen. Trifft man sich binnen 50 Tagen nicht noch einmal mit einem Kontakt, erlischt die Verbindung über Closeships. „Man kann dann nur noch die Chatfunktion nutzen, um ein neuerliches Treffen auszumachen“, so Perner. Postings wie Text, Fotos oder Videos sieht man dann aber nicht mehr.

Im Gegensatz zu Facebook und Co. arbeitet Closeships ohne Algorithmus. Die Inhalte werden demnach einfach chronologisch in den Feed seiner Nutzer:innen gespielt. Filter, Likes und Follower:innen gibt es auf Closeships ebenfalls nicht. Als Zielgruppe sieht Perner, jene Menschen, die Wert auf echte Begegnungen haben. „Besonders Studenten und Vereine könnten Interesse an Closeships haben, da hier die Gemeinschaft oft besonders stark ist“.

Investorensuche in Dubai

Gelauchnched wird die App im Sommer 2023. Zuletzt hat das Team von Closeships neben CEO Perner und CSO Marco Scircoli auch CTO Martin Danler an Board geholt. Nun will das dreiköpfige Team auch um Förderungen ansuchen, die man zuletzt nicht erhielt – auch weil Closeships ein Programmierer fehlte.

Die Ziele für die Zukunft sind klar. Binnen eines Jahres will Closeships 100.000 Nutzer:innen gewinnen und Investor:innen finden. Im April gibt es ein erstes Treffen mit einem Venture-Capital-Unternehmen in Dubai, das Interesse an einem Investment signalisiert hat. Langfristig will Closeships jedenfalls „etablierte Marken, wie Facebook & Co. ablösen“, so Perner.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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