22.08.2025
INVESTMENT

clinara: Tiroler Health-Tech plant nach Investment Österreich-Rollout

Clinara ist eine in Innsbruck entwickelte Lösung für medizinische Transkription und Dokumentation. Nach einem Investment zu einer Bewertung von 600.000 Euro plant man nun den nächsten Schritt.
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clinara,
© clinara - Das clinara-Team aus Innsbruck.

Die Idee für das Innsbrucker Startup clinara begann nicht im Labor, sondern am Rande eines Vortrags auf einer Fachkonferenz. Eine dort vorgestellte Studie eines medizinischen Fachmagazins zeigte, dass KI-Chatbots in bestimmten Bereichen bessere Antworten geben als medizinisches Personal. Dies hörte Fabian Sommer, Doktorand an der Universität Innsbruck, und sprach mit seinem Professor darüber, wie KI in Tiroler Ordinationen bereits eingesetzt wird, wie viel Zeit dort für Dokumentation verloren geht und warum viele digitale Angebote trotz Bedarf scheitern.

clinara entsteht

Aus diesem Gespräch entsteht eine weitere Studie zur KI-Adoption in Tirol. Deren Ergebnisse zeigten: Ärztinnen und Ärzte wünschen sich digitale Unterstützung, akzeptieren sie aber nur, wenn Datenschutz zweifelsfrei ist, die Einführung ohne Reibung gelingt und am Ende eine echte Entlastung für Ärztinnen, Ärzte und Ordinationsassistent:innen entsteht – durch einfache Integration in bestehende Abläufe.

Diese Bedingungen wurden anschließend zum Pflichtenheft für ein Produkt, das damals noch keinen Namen hatte. Aus Interviews, Beobachtungen in Ordinationen und ersten Prototypen wächst schlussendlich clinara: eine Web-Anwendung der fünf Founder Fabian Sommer, Bruno Kühn, Marjan Grabowski, Niklas Ravnsborg und Leopold Stenger, die auf Computer oder Smartphone läuft, Patient:innengespräche in Echtzeit mitschreibt und unmittelbar strukturierte Befundnotizen, Arztbriefe oder OP-Berichte erzeugt – so, wie die Ordination sie vorgibt. Vor kurzem gab es dafür von einem Angel-Investor (mit fünf Prozent Beteiligung) ein Investment zu einer 600.000-Euro-Bewertung.

„Aus jedem Gespräch ein fertiges Dokument“

Die Integration von clinara gestaltet sich den Foundern nach bewusst niedrigschwellig: Der fertige Text wird in bestehende Systeme übernommen oder als Word- oder PDF-Dokument weitergegeben; Abläufe müssen nicht umgebaut werden.

„Wir wollten erreichen, dass aus jedem Gespräch direkt ein fertiges Dokument entsteht – ganz ohne Nacharbeit“, sagt Sommer. Neben dem Fokus auf Datenschutz und digitale Souveränität laufe der Betrieb EU-konform, die Daten werden in Innsbruck verarbeitet und gespeichert. Gespräche werden in Echtzeit miterfasst und in nutzbare Dokumente verwandelt. Damit rücke die Patientenversorgung wieder in den Mittelpunkt, während die Dokumentation im Hintergrund passiere.

„Clinara steht für digitale Souveränität im Gesundheitswesen. Wir zeigen, dass KI dort am meisten Wirkung entfaltet, wo sie Ärztinnen, Ärzte und Ordinationsassistentinnen entlastet und gleichzeitig die Patientenversorgung verbessert“, präzisiert Kühn.

„Daten nicht amerikanischen Digitalkonzernen überlassen“

Heute wird clinara in zehn zahlenden Pilotpraxen eingesetzt – von der Orthopädie über Chirurgie und Psychotherapie bis hin zur Veterinärmedizin: „KI im Gesundheitswesen kann nur dann Vertrauen gewinnen, wenn Patientendaten sicher bleiben. Wir sind ein Startup aus Innsbruck und überlassen diese sensiblen Daten nicht den großen amerikanischen Digitalkonzernen – dafür sind sie zu wichtig“, sagt Grabowski.

Nach erfolgreichen Tests in Tiroler Praxen soll clinara schrittweise von Tirol aus österreichweit ausgerollt werden. „In Österreich gibt es vor allem in Ordinationen und Praxen eine Digitalisierungslücke“, sagt Sommer. „Wir sollten bei KI-Tools in diesem Bereich nicht die letzten sein, die das nutzen.“

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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