16.07.2019

Climate-KIC Accelerator: Bewerbungen noch bis 22. Juli möglich

Die Bewerbungsphase für Climate-KIC, Europas größten Accelerator für Green- und CleanTech-Startups, geht ins Finale und läuft noch bis 22. Juli. Startups, die sich erfolgreich qualifizieren, erhalten nicht nur Zugang zum Climate-KIC-Netzwerk, sondern auch eine finanzielle Unterstützung in der Höhe von 85.000 Euro
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Climate KIC
(c) Climate KIC

Die aktuelle Bewerbungsphase für Europas größten Accelerator für Green- und CleanTech-Startups startete Mitte Juni und geht nun ins Finale. Die Online-Bewerbung für den Winter Batch 2019, der mit 1. Oktober 2019 beginnt, läuft noch bis kommenden Montag, den 22. Juli  (23:59 CET). Bis zu diesem Zeitpunkt können sich Startups noch auf der Website des Climate-KIC Accelerators bewerben. Laut den Initiatoren werden Startups mit skalierbaren Geschäftsideen und Technologien gesucht, die einen Beitrag im Kampf gegen den Klimawandel leisten.

+++ Der Klimawandel als Chance für Green Startups und CleanTech? +++

Das bietet der KIC Accelerator

Das Programm des „Winter Batches“ dauert sechs Monate und bietet den teilnehmenden Startups folgende Leistungen:

  • bis zu 85.000 Euro finanzielle Unterstützung
  • Startups müssen keine Geschäftsanteile abgeben
  • bis zu drei Jahre Unterstützung durch Coaching, Workshops, Pitching-Möglichkeiten, Networking mit Investoren
  • Zugang zum exklusiven europäischen und internationalen Climate-KIC Netzwerk
  • Peer2Peer Learning, und Events, z.B. Demo Day und Investor Dinner

Voraussetzungen für die Bewerbung

Damit sich Startups bzw. Teams erfolgreich qualifizieren, sind gewisse Voraussetzungen zu erfüllen: Die Teams müssen aus mindestens zwei Gründern bestehen, die Vollzeit für das Startup arbeiten und gemeinsam mindestens 75 Prozent der Anteile an ihrem Startup halten. Eine bereits erfolgte Unternehmensgründung des Startups ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Sofern eine solche vorliegt, darf diese nicht länger als fünf Jahre zurückliegen. Zudem muss die Bewerbung auf Englisch erfolgen.

Startups, die sich im Zuge der Online-Bewerbung erfolgreich qualifizieren, werden in weiterer Folge am 13. August zu einem Pitch vor Experten geladen. Der Climate-KIC Accelerator wird planmäßig mit 1. Oktober 2019 starten und bis 31. März 2020 dauern.

Climate-KIC: bislang über 1000 grüne Startups unterstützt

Seit 2010 hat Climate-KIC über 1000 Startups mit mehr als 600 Millionen Euro an finanziellen Mitteln unterstützt. Infolge des Accelerators konnten Alumni über 270 Folgefinanzierungsrunden abschließen. Zu den Alumni zählen u.a. das Vienna Textile LabtadoThermondoGreen City Solutions und Lilium.


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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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