09.05.2025
SICHERHEITSLÜCKE

Clickwise: Spin-off der Uni Wien simuliert Cyberangriffe auf Unternehmen

Das Wiener Startup Clickwise sagt Cyberangriffen den Kampf an. Ziel ist es, das Risiko von Phishing-Attacken durch kontinuierliches und praxisnahes Training gezielt zu reduzieren.
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Clickwise-Co-Founder Christian Orlowski und Felix Marcial. (Der dritte Co-Founder Christoph Hemmelmayr fehlt auf dem Bild). © Clickwise

Laut Bundeskriminalamt ist die Zahl gezielter Cyberattacken auf Unternehmen in den letzten Jahren stark angestiegen. Verschiedene Quellen berichten, dass sich die registrierten Angriffe im vergangenen Jahr verdreifacht haben – mit Schadenskosten bis zu 500.000 Euro pro Vorfall. Besonders kleine und mittlere Unternehmen geraten vermehrt ins Visier von Cyberkriminellen, getrieben durch die zunehmende Digitalisierung und den wachsenden Einsatz von Künstlicher Intelligenz.

Das Wiener Startup Clickwise möchte sich genau dieser Problematik annehmen. Doch Trainingsplattformen für Cybersicherheit seien für viele Unternehmen zu komplex und zeitintensiv. Daher entwickelte Clickwise eine Lösung, die speziell vor allem auch auf die Bedürfnisse kleiner und mittlerer Unternehmen zugeschnitten ist.

KI-gestützte Angriffe

Clickwise dreht den Spieß um: Das Startup setzt selbst KI-gestützte Angriffsmethoden ein – dieselben, die auch von echten Cyberkriminellen verwendet werden. Allerdings mit dem Ziel, Unternehmen zu schützen statt zu schaden. Auf Basis öffentlich verfügbarer Unternehmensdaten wird analysiert, welche potenziellen Angriffsflächen bestehen. Daraus wird ein „realistisches Social-Engineering-Szenario“ entwickelt.

Diese Simulationen überprüfen anonymisiert, ob Mitarbeitende auf simulierte Phishing-Links klicken. Anhand dieser realistischen Angriffe könne man “die Schwachstellen des jeweiligen Unternehmens herausfinden und die Mitarbeitenden für den Ernstfall trainieren“, erklärt Clickwise.

Wenig Aufwand für Unternehmen

Das Ergebnis der Simulationen: Aktuell würden die Klickraten bei 50 bis 60 Prozent liegen, während der Branchendurchschnitt zwischen 20 und 30 Prozent betragen würde, behauptet das Startup.

Die Resultate werden anschließend in einem individuellen Report zusammengefasst, inklusive konkreter Empfehlungen für gezielte Trainingsmaßnahmen. Dabei soll der gesamte Prozess extern ablaufen, ohne dass den teilnehmenden Unternehmen zusätzlicher Aufwand entsteht, verspricht Clickwise. Der Hauptvorteil für die Kunden sei ein deutlich reduziertes Risiko durch kontinuierliches Training.

Ziel: Klickraten senken

Seit dem Start im März dieses Jahres habe man „bereits die ersten zahlenden Kunden gewinnen“ können, sagt Co-Founder Christian Orlowski. Gemeinsam mit Felix Marcial und Christoph Hemmelmayr gründete er im September 2024 offiziell Clickwise als Spin-off der Universität Wien.

Derzeit arbeite das Team daran, die Klickraten in Unternehmen zu senken und diese langfristig vor Cyberangriffen zu schützen. „Unser Ziel bleibt es, Cybersicherheit für KMUs einfach, effektiv und erfahrbar zu machen – bevor der Ernstfall eintritt“, so das Startup.

2024: Entrepreneurship Award Universität Wien

Die Geschichte von Clickwise begann bereits 2023 im Digital Innovation Lab der Universität Wien. Damals noch mit einem etwas anderen Fokus: einem Cybersicherheits-Flugsimulator. Das war „eine Plattform, auf der Nutzer:innen nicht nur theoretische Konzepte lernen, sondern aktiv mit realen Bedrohungen konfrontiert werden und so erfahrungsbasiert den Umgang mit Cyberrisiken trainieren“, erklären die Gründer. Dieses Konzept wurde vom aws First Incubator, der Wirtschaftsagentur Wien sowie INiTS unterstützt. Zusätzlich gewann das Team im vergangenen Jahr den Entrepreneurship Award für Studierende der Universität Wien – brutkasten berichtete.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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