09.05.2025
SICHERHEITSLÜCKE

Clickwise: Spin-off der Uni Wien simuliert Cyberangriffe auf Unternehmen

Das Wiener Startup Clickwise sagt Cyberangriffen den Kampf an. Ziel ist es, das Risiko von Phishing-Attacken durch kontinuierliches und praxisnahes Training gezielt zu reduzieren.
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Clickwise-Co-Founder Christian Orlowski und Felix Marcial. (Der dritte Co-Founder Christoph Hemmelmayr fehlt auf dem Bild). © Clickwise

Laut Bundeskriminalamt ist die Zahl gezielter Cyberattacken auf Unternehmen in den letzten Jahren stark angestiegen. Verschiedene Quellen berichten, dass sich die registrierten Angriffe im vergangenen Jahr verdreifacht haben – mit Schadenskosten bis zu 500.000 Euro pro Vorfall. Besonders kleine und mittlere Unternehmen geraten vermehrt ins Visier von Cyberkriminellen, getrieben durch die zunehmende Digitalisierung und den wachsenden Einsatz von Künstlicher Intelligenz.

Das Wiener Startup Clickwise möchte sich genau dieser Problematik annehmen. Doch Trainingsplattformen für Cybersicherheit seien für viele Unternehmen zu komplex und zeitintensiv. Daher entwickelte Clickwise eine Lösung, die speziell vor allem auch auf die Bedürfnisse kleiner und mittlerer Unternehmen zugeschnitten ist.

KI-gestützte Angriffe

Clickwise dreht den Spieß um: Das Startup setzt selbst KI-gestützte Angriffsmethoden ein – dieselben, die auch von echten Cyberkriminellen verwendet werden. Allerdings mit dem Ziel, Unternehmen zu schützen statt zu schaden. Auf Basis öffentlich verfügbarer Unternehmensdaten wird analysiert, welche potenziellen Angriffsflächen bestehen. Daraus wird ein „realistisches Social-Engineering-Szenario“ entwickelt.

Diese Simulationen überprüfen anonymisiert, ob Mitarbeitende auf simulierte Phishing-Links klicken. Anhand dieser realistischen Angriffe könne man “die Schwachstellen des jeweiligen Unternehmens herausfinden und die Mitarbeitenden für den Ernstfall trainieren“, erklärt Clickwise.

Wenig Aufwand für Unternehmen

Das Ergebnis der Simulationen: Aktuell würden die Klickraten bei 50 bis 60 Prozent liegen, während der Branchendurchschnitt zwischen 20 und 30 Prozent betragen würde, behauptet das Startup.

Die Resultate werden anschließend in einem individuellen Report zusammengefasst, inklusive konkreter Empfehlungen für gezielte Trainingsmaßnahmen. Dabei soll der gesamte Prozess extern ablaufen, ohne dass den teilnehmenden Unternehmen zusätzlicher Aufwand entsteht, verspricht Clickwise. Der Hauptvorteil für die Kunden sei ein deutlich reduziertes Risiko durch kontinuierliches Training.

Ziel: Klickraten senken

Seit dem Start im März dieses Jahres habe man „bereits die ersten zahlenden Kunden gewinnen“ können, sagt Co-Founder Christian Orlowski. Gemeinsam mit Felix Marcial und Christoph Hemmelmayr gründete er im September 2024 offiziell Clickwise als Spin-off der Universität Wien.

Derzeit arbeite das Team daran, die Klickraten in Unternehmen zu senken und diese langfristig vor Cyberangriffen zu schützen. „Unser Ziel bleibt es, Cybersicherheit für KMUs einfach, effektiv und erfahrbar zu machen – bevor der Ernstfall eintritt“, so das Startup.

2024: Entrepreneurship Award Universität Wien

Die Geschichte von Clickwise begann bereits 2023 im Digital Innovation Lab der Universität Wien. Damals noch mit einem etwas anderen Fokus: einem Cybersicherheits-Flugsimulator. Das war „eine Plattform, auf der Nutzer:innen nicht nur theoretische Konzepte lernen, sondern aktiv mit realen Bedrohungen konfrontiert werden und so erfahrungsbasiert den Umgang mit Cyberrisiken trainieren“, erklären die Gründer. Dieses Konzept wurde vom aws First Incubator, der Wirtschaftsagentur Wien sowie INiTS unterstützt. Zusätzlich gewann das Team im vergangenen Jahr den Entrepreneurship Award für Studierende der Universität Wien – brutkasten berichtete.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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