29.06.2017

ClauseMatch erhält Seedfinanzierung von Speedinvest

Das Londoner Startup ClauseMatch konnte seine Seedfinanzierungsrunde, angeführt vom österreichischen VC, Speedinvest, erfolgreich abschließen. Das FinTech erhält mehr als 1,4 Millionen Euro für die Skalierung seines Dokumenten-Managements.
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CEO Evgeny Likhoded

Die Seed-Investmentrunde wird von Speedinvest, von CB Insights 2016 als aktivster Frühphasen-Investor im FinTech Bereich Europas gelistet, geleitet. Zu den weiteren Investoren zählen SparkLabs Global Ventures, TechStars, sowie renommierte Business Angels wie Tom Glocer (ex-CEO von Thomson Reuters) und Cristobal Conde (ex-CEO von Sungard).

Die Bedürfnisse von Finanzinstituten

Das 2014 gegründete Startup ClauseMatch bietet ein Software-as-a-Service Plattform für intelligentes Dokumenten-Management. Ziel ist dabei, Zeit und Ressourcen zu sparen, Risiko zu minimieren und Zurechenbarkeit zu erhöhen. Das Startup hat seine Lösung spezifisch auf die Bedürfnisse von Finanzinstituten angepasst und funktioniert als browser-basierter, kollaborativer Editor, aufbauend auf internen Prozessen des Unternehmens. Alle Kommentare, Freigaben und Veränderungen sind Teil eines kompletten Protokolls, das Übersicht und Kontrolle über den Inhalt ermöglicht. Die daraus resultierende Transparenz ist essentiell für Compliance-Beauftragte, welche zahlreichen regulatorischen Herausforderungen gegenüberstehen. ClauseMatch absolvierte auch den Londonor Barclays Accelerator.

Redaktionstipps

In einem Ranking von Financial News (Dow Jones) wurde ClauseMatch von 25 Industrie-Experten dafür als eines der Top 10 Unternehmen im RegTech Bereich ausgezeichnet. Der Begriff RegTech, oder regulatory technology, bezieht sich auf Startups, die mithilfe von Technologie regulatorische Herausforderungen in der Finanzindustrie zu lösen versuchen.

Den Sweet Spot berühren

„ClauseMatch ist eines der Startups im RegTech Bereich mit einem tollen Produkt und dem Potential, veraltete Arbeitsweisen zu überholen und Effizienz in ein überreguliertes Umfeld zu bringen“, begründet Oliver Holle, CEO von Speedinvest die Entscheidung. Speedinvest habe inzwischen ein sehr weitläufiges Netzwerk und screene auch regelmäßig Startups, die an Acceleratorprogrammen (in diesem Fall Barclays / Techstars) teilnehmen. So wäre man auch auf Clausematch aufmerksam geworden. Darüber hinaus falle das Startup genau in den „sweet spot“ Fintech, in dem Speedinvest ohnehin sehr aktiv Deals source.

Großbritannien als FinTech Nation?

„Wir sehen in Großbritannien vor allem spannende Deals im Fintech Bereich und haben dort auch schon einige Investments getätigt (Loot, Curve, etc)“, heißt es von Speedinvest. Aus heutiger Sicht (und solange sich durch die Brexit Verhandlungen keine Umstände ergeben, die ein Investment in eine in UK ansässige Firma unattraktiv machen) werde Speedinvest weiterhin in Startups in Großbritannien investieren, die ihren Kriterien entsprechen.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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