11.04.2024
INTERVIEW

Claudia Plakolm: „Datenschutz, die heilige Kuh in Österreich“

Interview. Claudia Plakolm (ÖVP) hat die Digitalisierungsagenden der Regierung nach dem Abschied von Florian Tursky (ÖVP) in Richtung Tirol übernommen. Im exklusiven brutkasten-Interview spricht sie über ihre neuen Aufgaben.
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Claudia Plakolm hat die Digitalisierungsagenden von Florian Tursky übernommen (c) BKA/Andy Wenzel
Claudia Plakolm hat die Digitalisierungsagenden von Florian Tursky übernommen (c) BKA/Andy Wenzel

brutkasten: Frau Plakolm, wo sehen Sie in der Digitalisierung die drängendsten Themen und was werden Sie als Erstes angehen?

Claudia Plakolm: Ich kann mich sehr glücklich schätzen, weil ich gleich nahtlos an die Projekte von Florian Tursky anknüpfen kann. Für mich ist die Digitalisierung der Puls unserer Zeit, wo wir den Puls eines Sportlers brauchen. Das heißt ruhig auf der einen Seite, aber mit Nachdruck im Ausbau der digitalen Strukturen. Man braucht kein Digitalisierungsexperte zu sein, um zu wissen, dass wir es uns gerade in Österreich nicht leisten können, ins Hintertreffen zu geraten, was die Digitalisierung angeht.

Welche konkreten Projekte wollen Sie vorantreiben?

Die digitale Kompetenzoffensive, also wo wir die Digitalisierung in die Breite bringen. Das ist mir ganz wichtig, weil es eine Querschnittsmaterie ist, die überall einschlägt und wo wir alle Generationen, insbesondere die Menschen mit Vorbehalten, mitnehmen müssen. Dafür sind wir jetzt mit 4.500 Digitalworkshops in ganz Österreich unterwegs. Das bedeutet unter dem Strich, dass wir in Wahrheit bis zu dreimal in jede österreichische Gemeinde kommen können. Wir können speziell dort unterstützen, wo es um Fragen zu digitalen Behörden geht. Außerdem wird es eine Plusphase dieser Workshops geben, wo nach geeigneten Maßnahmen gesucht wird, wie man Fachkräfte in diesem Bereich bestmöglich in Österreich ausbildet. Zusätzlich können wir mit den Workshops auch in die Tiefe gehen, wie zum Beispiel beim Thema Künstliche Intelligenz.

Was kann die österreichische Startup-Szene von Ihnen erwarten?

Ich freue mich sehr auf den intensiven Austausch mit der Startup-Szene. Es gibt sehr viele Überschneidungen, was Gründungen, Startups und Digitalisierung betrifft. Ich werde mich gerade beim Thema ID-Austria sehr intensiv darauf fokussieren, wie wir diese auch für Startups und KMUs zur Verfügung stellen können. Denn die ID-Austria kann von den Unternehmen kostenlos – beispielsweise für die Kundenidentifikation – genutzt werden. In einem nächsten Schritt, den hat Florian Tursky noch vorgestellt, wird die der ID-Austria auch von den Banken genutzt werden. Es gibt ja auch bereits Startups, Notarity zum Beispiel, die die ID-Austria gut anwenden.

Ich möchte eine weitere Digitalisierung der vielen Prozesse, die mit einer Gründung oder generell mit einer Unternehmensführung verbunden sind.

Staatssekretärin Claudia Plakolm

Das Unternehmensserviceportal ist auch ein gutes Stichwort. Ich möchte eine weitere Digitalisierung der vielen Prozesse, die mit einer Gründung oder generell mit einer Unternehmensführung verbunden sind. Es ist mir auch ein großes Anliegen, dass wir die digitale Gründung von weiteren Rechtsformen zur Verfügung stellen. Bekannterweise sind die meisten Startups nicht Ein-Personen-Unternehmen, sondern von mehreren Personen gegründet worden. Ich bin offen für Vorschläge, wie man gerade in der Gründungsphase beispielsweise die ersten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter lohnnebenkostenfrei stellen kann. Meiner Meinung nach ist das etwas, wo wir mit wenig Bürokratie viel erreichen können.

Braucht es ein höheres Fördervolumen für österreichische Startups?

Mit der AWS und der FFG haben wir sehr gute Möglichkeiten, die Startup-Szene zu unterstützen. Ich bin aber weiterhin offen für etwaige Anliegen der Startupbranche und freue mich auf den Austausch mit den Stakeholderinnen und Stakeholdern.

Wie sehen Sie die aktuellen Datenschutzbestimmungen?

(lacht) Ah die heilige Kuh in Österreich, neben den Pensionen, der Datenschutz. Ich glaube, bei diesem Thema muss man einen guten Mittelweg finden. Es gibt die berechtigte Sorge, was mit den Daten passiert. Hier müssen wir einerseits Vertrauen schaffen, aber die Menschen auch mit dem nötigem Wissen und den Kompetenzen ausstatten. Es ist ein bisschen Bauch gegen Kopf bei dem Thema.

Für wie wichtig erachten Sie ClimateTech als Lösung im Kampf gegen den Klimawandel?

In Innovation im Bereich Klimaschutz steckt extrem viel Potenzial. Da gibt es dieses gute Beispiel, das ich selbst sehr gerne verwende. Neue Klimatechnologien, die allein in der Steiermark entwickelt werden, sparen zehnmal so viel CO2 ein, wie Österreich in einem Jahr ausstößt. Das sollte in etwa der Ausstoß von Kanada sein.

Was heißt es unter dem Strich? Dass wir als kleines Land, das nur einen Bruchteil des weltweiten CO2-Ausstoßes verantwortet, uns trotzdem nicht zurücklehnen und uns dem Klimaschutz annehmen. Wir gehen als Land voran, indem wir Innovationen und Unternehmen in diesem Bereich fördern. In Österreich sollten wir den Fokus auf den Ausbau von erneuerbaren Energien legen.

In Österreich gibt es immer noch deutlich weniger Gründerinnen als Gründer. Wie wollen Sie mehr Frauen dazu ermutigen, diesen Schritt zu gehen?

Was generell das Thema Gründen betrifft, liegt sehr viel auch daran, dass wir Entrepreneurship mehr ins Klassenzimmer bringen. Nachdem ich selbst Wirtschaftspädagogik studiert habe und doch einige Monate auch selbst im Klassenzimmer in einer Handelsakademie gestanden bin, glaube ich, haben wir hier durchaus Potenzial, diesen stärker in den Lehrplänen auch in nicht wirtschaftlichen Schulen zu nutzen.

Wir brauchen mehr Menschen, die den Mut haben zu gründen und ihre eigenen Ideen auf den Boden bringen.

Staatssekretärin Claudia Plakolm

Außerdem müssen wir mehr bei den Lehrerinnen und Lehrern sein. Diese lehren es meistens aus der Konsumentensicht und nie aus der Sicht eines Unternehmers. In der Berufsorientierung wird man eher zur Arbeitnehmerin oder zum Arbeitnehmer erzogen. Wenn ich jetzt wieder an die HAK zurückdenke, wäre ich davon ausgegangen, dass alle später Buchhalterinnnen und Buchhalter werden, so viele T-Konten haben wir da durchgemacht.

Man sollte den Fokus vermehrt auf das Unternehmertum setzen. Es muss auch Menschen geben, die in Zukunft Arbeitsplätze schaffen. Wir brauchen mehr Menschen, die den Mut haben, zu gründen und ihre eigenen Ideen auf den Boden bringen. Das ist meistens auch ein bisschen eine Kulturfrage. Scheitern muss in Ordnung sein, es ausprobiert zu haben, ist das Wichtigste.

Was erwarten Sie sich von der Europawahl im Hinblick auf den Wirtschaftsstandort Europa?

Ich wünsche mir einen wirtschaftlich starken Standort Europa, der es für Unternehmen attraktiv macht, hier zu investieren und zu produzieren. Europa muss wettbewerbsfähig bleiben mit anderen Regionen dieser Welt. Der gemeinsame Wirtschaftsstandort, den wir über die Jahrzehnte geschaffen haben, ist eine riesige Chance. Daher muss der volle Fokus eines geeinten Europas auf dem weiteren Potenzial des gemeinsamen Wirtschaftsstandortes liegen. Brüssel wäre gut beraten, eher in die Wettbewerbsfähigkeit zu investieren, als eine Regulierung nach der anderen zu beschließen. Wir sollten Menschen und Unternehmen ermutigen, in Europa zu investieren und sie nicht mit zusätzlichen Hürden aufhalten.

Brüssel wäre gut beraten, eher in die Wettbewerbsfähigkeit zu investieren, als eine Regulierung nach der anderen zu beschließen.

Staatssekretärin Claudia Plakolm

Wie stehen Sie zum neulich beschlossenen AI-Act? Von Unternehmensseite gibt es die Kritik, dass die Vorschriften zu restriktiv sind und Innovationen dadurch erschwert werden, besonders im internationalen Vergleich.

Ich finde es gut, dass man eine Klassifizierung von unterschiedlichsten KI-Anwendungen vornimmt, also von unannehmbares Risiko bis geringes Risiko eine Einschätzung trifft. Die unannehmbaren Risiken sind ja dann dementsprechend auch zu verbieten. Wir sind in Österreich insofern gut vorbereitet, dass wir eine KI-Servicestelle ja bereits auf den Weg gebracht haben, die eben genau dann, wenn es zur nationalen Umsetzung kommt, in Richtung einer KI-Behörde weiterentwickelt wird. Wir werden in Österreich in die Vorlage gehen und eine Kennzeichnungspflicht für KI-Anwendungen in der Verwaltung machen. Im Unternehmensserviceportal des Bundes wenden wir beispielsweise KI an. Damit helfen wir Menschen, die ein Unternehmen gründen wollen, die passenden Förderungen zu finden.

Künstliche Intelligenz bietet viele Chancen, gerade für den Wirtschaftsstandort Österreich.

Staatssekretärin Claudia Plakolm

Wir müssen die Forschung mit KI in Österreich weiter vorantreiben. Einerseits was die Anwendung betrifft, aber auch in der Grundlagenforschung. Da haben wir definitiv noch Luft nach oben bei uns im Land. Aus diesem Grund ist es mir auch so wichtig, dass wir penibel darauf achten, die digitale Kompetenzoffensive in die breite Bevölkerung zu bringen. Künstliche Intelligenz bietet viele Chancen, gerade für den Wirtschaftsstandort Österreich.

Zum Abschluss noch eine persönliche Frage: Haben Sie in Krypto-Assets investiert?

(lacht) Nein, das habe ich tatsächlich nicht.

Frau Plakolm, vielen Dank für das Gespräch.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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