03.07.2025
FTI

Claudia Felser: „Das Potenzial erkennt man häufig erst beim Patentieren“

Interview. Claudia Felser erhielt Anfang Juni den renommierten L’Oréal-UNESCO-Preis „For Women in Science“ 2025. Brutkasten hat die deutsche Materialwissenschaftlerin im UNESCO-Hauptquartier in Paris noch vor der feierlichen Verleihung zum Gespräch getroffen. Im Interview verrät die Pionierin der topologischen Quantenchemie, warum Europa mehr Risikofreude braucht.
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Foto: Fondation L’Oréal

Claudia Felsers Karriere liest sich wie ein Lehrbuch wissenschaftlicher Pionierarbeit: Als Direktorin am Max-Planck-Institut für Chemische Physik fester Stoffe in Dresden hat sie die „topologische Quantenchemie“ begründet, neuartige magnetische Heusler-Verbindungen entdeckt und Patente etwa an IBM und Hitachi lizenziert – Materialien, die in ihrer künftigen Anwendung von Hochleistungs-Datenspeichern bis zu klimafreundlichen Energietechnologien reichen. Ihre Arbeit verbindet Chemie, Physik und Mathematik zu greifbaren Lösungen und zeigt, wie Grundlagenforschung zum Innovationsmotor werden kann.

Im UNESCO-Hauptquartier in Paris traf brutkasten die deutsche Materialwissenschaftlerin, die Anfang Juni als europäische Preisträgerin des L’Oréal-UNESCO For Women in Science International Awards ausgezeichnet wurde. Damit ist Felser erst die dritte Forscherin aus Deutschland, der diese seit 1998 vergebene Ehrung zuteil wird – ein Preis, der Forschungsexzellenz ebenso wie den Einsatz für Diversität und Inklusion sichtbar macht.

Im Interview spricht sie über Chancen und Hürden auf dem Weg von der Idee zum Industrieprodukt, über fehlende Inkubatoren in Europa und darüber, warum Mut zum Risiko nicht nur in Startups, sondern auch in der Forschungskultur verankert sein sollte.


brutkasten: Was bedeutet der L’Oréal-UNESCO-Preis For Women in Science für Sie selbst und für die Sichtbarkeit von Frauen in der Wissenschaft? 

Claudia Felser: Der Preis ist eine große Ehre mit hoher internationaler Sichtbarkeit. Die Kombination aus L’Oréal Fondation, UNESCO und Science ist bemerkenswert, ja vermutlich einzigartig. L’Oréal zeigt hier seit über 27 Jahren ein beeindruckendes langfristiges Engagement für wissenschaftliche Exzellenz. Als Kosmetikweltmarktführer gibt uns L‘Oréal im wahrsten Sinne eine Bühne – und ist es nicht toll zu sehen, dass wir Frauen in der Wissenschaft auch schön sein dürfen, wir gar nicht die vermeintlichen Nerds sind? UNESCO wiederum steht für Inklusion, was ein ganz starker Wert ist. Diese Kombination unterscheidet sich von einem traditionellen Wissenschaftspreis, der sich nur auf die Forschung beschränkt.

Sie betreiben Grundlagenforschung, arbeiten aber auch an der Anwendung neuer magnetischer Materialien. Wenn man diese Materialien in Produkte überführt: Wie weit ist man hier schon?

Claudia Felser: Wir haben bereits Kooperationen durchgeführt. Bei den magnetischen Materialien haben wir Patente an IBM verkauft; die Patente gingen weiter an Hitachi oder Western Digital. Wir haben also mit der Industrie zusammengearbeitet. Wir besitzen nun ein Material, das ein hohes Potenzial für einen neuen Hartmagneten hat. Der Weg vom Material zur Anwendung als Hartmagnet bleibt jedoch eine Herausforderung. Das ist das europäische Problem: Es fehlt der Inkubator. Zwar gibt es in der Max-Planck-Gesellschaft bereits Hilfen, aber es bleibt eine Herausforderung.

Sie sprechen Herausforderungen an. Um welche handelt es sich hier konkret?

Zunächst muss man überhaupt einen Demonstrator haben, und selbst dann reicht das für eine Industriekooperation oft nicht aus. Amerikanische Unternehmen sind – nach meiner Erfahrung mit IBM – viel offener, gehen den Weg schneller, bauen Kontakte auf und übernehmen selbst Themen in die Forschung. Diesen Gap müssen wir in Europa schließen. Die Europäische Union versucht es, aber es bleibt eine der großen Herausforderungen.

Was sind die Gründe dafür, dass es mit amerikanischen Partnern schneller funktioniert?

Amerikanische Unternehmen sind risikofreudiger, hiervon können wir definitiv lernen. Die Voraussetzungen sind auf jeden Fall da, in Deutschland passiert großartige Forschung! Ein Beispiel ist der Giant-Magnetoresistance-Effekt: Albert Fert und Peter Grünberg bekamen dafür den Nobelpreis, und mein Mann brachte ihn bei IBM in den USA zur Anwendung. Neben Bürokratieabbau und mehr Geld für Startups wäre es wünschenswert, dass die Industrie früher bereit ist, mit Universitäten über neue Erfindungen zu kooperieren – das gilt auch für Österreich.

Gibt es in ihrem Forschungsbereich bereits Kooperationen mit europäischen Industrieunternehmen?

Für den Hartmagneten hat sich ein Startup in Dublin gemeldet, und auch Amazon hat sich unsere Patente angesehen. Max-Planck-Innovation macht ebenfalls sehr gute Arbeit und erinnert mich ständig daran, aber wir wollen eigentlich Forschung betreiben, die Materialien untersuchen und das Potenzial zeigen. Ich möchte nicht das Engineering, neben unserer Forschung übernehmen. Entweder ich motiviere meine jungen Kolleg:innen, ein Startup zu gründen, oder wir brauchen mehr Inkubatoren. Passenderweise hat mich gerade eine Projektgruppe angesprochen, ob wir ein Spin-off gründen.

Was müsste Ihrer Meinung nach passieren, um den Unternehmergeist zu stärken?

Ich halte Vorlesungen und zeige, was Max Planck zum Thema Transfer bereits bietet. ETH, TUM und auch die Universität Wien haben Inkubatoren und Institutionen, die von der Erfindung zum Unternehmen helfen. Meist sitzen diese Einrichtungen woanders als die Forscher. Dieses Zusammenbringen ist wichtig. Forscher:innen kennen oft nicht die Ansprechpartner:innen; diese Brücke versuche ich mit Informationsveranstaltungen zu schlagen. Nicht jeder, der für den Transfer zuständig ist, kann zufällig ins Labor der Forscher:innen gehen und schauen, was man gebrauchen kann. Man erkennt das Potenzial häufig erst beim Patentieren. Wir patentieren viel sobald die potenzielle Anwendung sichtbar ist – oft melden wir auch in den USA an. Man muss Patente weiterhin aktiv fördern.

Gibt es regulatorische Hemmnisse in Europa, um Innovationen in die Skalierung zu bringen?

Ich bin für das Munich Quantum Valley mitverantwortlich. Ein Quantencomputer ist nicht nur ein Device, sondern ein kompletter Stack aus Hardware, Software und Elektronik. Diese Koordination gelingt manchen Ländern oder Organisationen gut. Es gibt eine Ausschreibung bis zur Pilot-Line, auch für Quanten. Bis zu einem Computer, den Industrieunternehmen nutzen können, ist es aber eine große Herausforderung. Dennoch sehe ich gute Konzepte und Ansätze in Europa.

Welche Empfehlungen geben Sie Forschenden, die ein Startup gründen wollen?

Sie sollten sich die bereits vorhandenen Unterstützungsangebote an ihren Universitäten genau ansehen. In Deutschland gibt es zum Beispiel die SprinD-Initiative des Bundesministeriums, die Startups findet und finanziell unterstützt. Max Planck hat eigene Programme, und SprinD investiert größere Summen. Vergleichbares dürfte es in Österreich geben. Diese Initiativen bringen Gründer:innen mit den richtigen Mentor:innen und Netzwerken zusammen. Bei Startups ist die Genderlücke noch größer als an Universitäten, dort liegt viel ungenutztes Potenzial.

In Österreich wird diskutiert, dass Universitäten mit ihrem IP am Cap-Table sitzen und dadurch VC-Investoren zögern. Wie nehmen Sie das wahr?

Alle versuchen, die Situation zu verbessern. Im Munich Quantum Valley sehe ich, dass Bayern vorbildlich Bürokratie abbaut. Die Politik ist offen fürs Lernen, und das erwarte ich auch von der neuen Bundesregierung in Deutschland.


*Disclaimer: Die Reisekosten wurden von L’Oréal übernommen.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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