03.03.2022

Circular Economy Summit Austria: Wo sich am 22. März heimische Pioniere für Kreislaufwirtschaft treffen

Das Klimaschutzministerium (BMK) lädt gemeinsam mit dem Kreislaufwirtschaftsbeauftragten Harald Friedl am 22. März 2022 zum ersten Circular Economy Summit Austria. Der Event wird hybrid in der Aula der Wissenschaften in Wien und digital stattfinden.
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kooperation

Wie kommt Österreich in Sachen Kreislaufwirtschaft in die rasche Umsetzung? Antworten darauf wird der erste Circular Economy Summit Austria liefern, der am 22. März 2022 vom Klimaschutzministerium und dem neuen Kreislaufwirtschafts-Beauftragten, Harald Friedl, in Wien veranstaltet wird.

Neben der neuen Kreislaufwirtschaftsstrategie für Österreich sollen heimische Pioniere präsentiert werden, die bereits jetzt schon einen wichtigen Beitrag in diesem Bereich leisten – und auch internationale Aushängeschilder sind.

Ziel ist es, eine Informationsbasis aufzubauen, Handlungsanleitungen für die Zukunft zu erarbeiten und einen breiten Diskurs zwischen Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft in Gang zu setzen. Auch Startup-Gründer:innen sind dazu eingeladen, ihre Konzepte vorzustellen und Skalierbarkeit zu demonstrieren.

Der Summit wird auch getragen von unterstützenden Organisationen wie Austrian Startups, der Universität für Bodenkultur, der Industriellenvereinigung, der Wirtschaftskammer Österreich, den NGOs Circular Futures und Repanet sowie der Netzwerkorganisation Circular Economy Forum Austria.

(c) Sacha Gillen

Circular Economy Summit Austria: Das Programm

Der Circular Economy Summit Austria bietet ein reichhaltiges inhaltliches Rahmenprogramm. Expert:innen werden im Rahmen von zahlreichen Panels ihr Wissen mit den Teilnehmer:innen teilen und Erfahrungen austauschen.

Dabei wird es Schwerpunkt-Panels rund um die Branchen „Circular Construction“, „Circular Textile“, „Circular Mobility“ und „Circular Food“ geben. “Wir wollen an diesem Tag einen Schulterschluss zwischen Wirtschaft, Regierung und Zivilgesellschaft zur Kreislaufwirtschaft zeigen – mit einem Ziel: Wie wir am besten in die Umsetzung der zirkulären Transformation kommen können”, so Mit-Veranstalter und Kreislaufwirtschaftsbeauftragter Harald Friedl

Als Speaker:innen werden unter anderem Klimaschutzministerin Leonore Gewessler, der europäische Kommissar für Umwelt, Meere und Fischerei Virginius Sinkevičius, der Präsident der Industriellenvereinigung Georg Knill sowie die Initiatorin des Klimaschutzvolksbegehrens Katharina Rogenhofer erwartet. Zudem sind auch zahlreiche Corporates, wie ÖBB oder Saubermacher, sowie Startups, wie unverschwendet oder WeDress Collective, vor Ort. Das gesamte Programm des Summit findet ihr hier.

Die Vernetzung & Kreislauf-Messe

Im Zentrum des Circular Economy Summit steht zudem die Vernetzung der Teilnehmer:innen. Da es sich um eine hybride Veranstaltung handelt, können sich die Teilnehmer:innen sowohl vor Ort als auch in virtuellen 1:1 Meetings vernetzen. Im digitalen Raum wird dies über die Plattform b2Match erfolgen. Alle Informationen dazu finden sich auf der Website. Unter anderem werden im Rahmen einer Kreislauf-Messe bestehende Kreislaufwirtschafts-Lösungen vorgestellt. Die Teilnahme am Summit ist kostenlos möglich.


Videotipp: Das sind die aktuelle Trends für Kreislaufwirtschaft

Im Jänner 2022 war Harald Friedl zu Gast bei „One Change a Week“. Im Talk erläutert er, was die großen Trends im Bereich der Kreislaufwirtschaft sind und welche Marktchancen für Startups in diesem Bereich bestehen.

Friedl gilt als einer der global führenden Experten im Bereich Kreislaufwirtschaft und berät international Regierungen, Städte und Unternehmen in der Umsetzung zur Kreislaufwirtschaft. Er war von 2017–2020 CEO von Circle Economy, einer Impact-Organisation aus Amsterdam und hat auch das Team des COP 26 Global Climate Action Champion zum Thema Kreislaufwirtschaft beraten.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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