13.12.2018

Christoph Richter: „Die legalen CBD-Produkte am Markt werden verboten“

Interview. Ein Erlass von Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein richtet sich gegen die Nutzung des Cannabis-Inhaltsstoffs CBD in Lebensmitteln. Christoph Richter, Serial Entrepreneur und CEO des Wiener CBD-Startups Blattgold sprach mit uns über die Konsequenzen für sein Unternehmen.
/artikel/christoph-richter-blattgold
Blattgold CEO Christoph Richter
(c) der brutkasten / Dominik Perlaki: Blattgold CEO Christoph Richter

Die CBD-Branche in Österreich ist noch sehr jung und erlebte in den vergangenen Monaten einen regelrechten Boom. Der Cannabis-Inhaltsstoff CBD, der im Gegensatz zu THC keine psychoaktive Wirkung hat, wird unter anderem ergänzend bei Schmerztherapien angewendet. Im Alltag soll er entspannend wirken. Seit Kurzem ist auch das Wiener Startup Blattgold mit einem CBD-Öl – CBDrops – am Markt. Auf sich aufmerksam machte das von Serial Entrepreneur Christoph Richter mitgegründete Unternehmen unter anderem mit einer „Cannabis-Pizza“. Ein Erlass von Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein will der Nutzung von CBD in Lebensmitteln nun der Riegel vorschieben. Wir sprachen mit Richter über die Auswirkungen auf sein Startup.

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Trifft Blattgold der neue CBD-Erlass von Gesundheitsministerin Hartinger-Klein?

So wie er ausgelegt wird auf jeden Fall. Laut EU-Verordnung darf CBD-Öl ja einen maximalen CBD-Anteil von drei Prozent haben. Deswegen haben wir es auch von Beginn an genau so designt. Unsere Erwartung war, dass das im Zuge einer nationalen Regulierung auch gesetzlich so verankert wird. Im Moment sind ja noch sehr viele verschiedene Qualitäten am Markt vorhanden – nicht nur kontrollierte, hochwertige Produkte. Mit dem neuen Erlass wird die EU-Verordnung sehr „interessant“ ausgelegt. Konkret darf jetzt auch das im Zuge der Produktion genutzte Öl, das mittels „CO2-Extraktion“ hergestellt wird  – die Ausgangsbasis für unser Produkt – nicht mehr mehr als drei Prozent CBD enthalten. Damit ist unser Produkt aktuell nicht mehr zugelassen.

„Es wird einmal schikaniert, anstatt zu überlegen, wie man zusammenarbeiten kann.“

Dabei haben wir gerade die erste Produktion von Nüssen fertig, die mit unserem CBD-Öl versetzt sind. Wir arbeiten gerade auch an Mehlspeisen und einem Fertig-Smoothie-Produkt. Es wäre sehr schade, das alles nicht weiter verfolgen zu dürfen.

Müsst ihr dann diese bereits produzierten Produkte einstanzen?

Nein, nach Deutschland liefern (lacht). Es ist sehr schade für den Standort Österreich. Man sagt, man will Innovatives und Neues ermöglichen und dann wird genau dem ein Riegel vorgeschoben. Es wird einmal schikaniert, anstatt zu überlegen, wie man zusammenarbeiten kann. Soweit wir informiert sind gab es im Vorfeld des Erlasses keinerlei Diskurs mit den Cannabis-Firmen, um zu eruieren, welche Maßnahmen sinnvoll wären. Geredet wurde scheinbar nur mit anderen Stellen, die andere Ideen verfolgen.

Was sind diese anderen Stellen?

Da kann man nur raten, wer ein Interesse daran hat, dass alle natürlichen Cannabis-Produkte verboten sind.

Video-Talk mit Christoph Richter zur Blattgold-„Cannabis-Pizza“

Live aus Regina Margherita

Live-Talk mit Barbaro Luigi aus der Unternehmerfamilie Barbaro (Regina Margherita, Trattoria Martinelli) und Christoph Richter, dem CEO von Blattgold, über die neue "CBD-Pizza" Blattgold, das Familienunternehmen Barbaro uvm.

Gepostet von DerBrutkasten am Dienstag, 16. Oktober 2018

Um die Auslegung welcher Gesetze geht es beim Erlass genau?

Es gibt eine EU-Verordnung zu Novel Food und eine zu Nutzhanf und es geht um ein Zusammenspiel der beiden. Sie werden jetzt eben anders ausgelegt, als wir es erwartet hätten, mit dem Effekt, dass alle legalen Produkte, die am Markt sind, damit verboten werden. Das ist sehr schade, weil das größte Schlupfloch der illegalen Produkte am Markt zugleich nicht geschlossen wird. Es werden auch CBD-Öle formell für Duftlampen verkauft und mit „nicht zum Verzehr geeignet“ gelabelt.

…und die sind aber tatsächlich für den Verzehr gedacht?

Wer kauft sich für seine Duftlampe ein 80 Euro-Öl? Die Hersteller wissen natürlich genau, was tatsächlich damit gemacht wird. Die Regierung hätte die Chance gehabt, dieses Gesetz klar zu verbessern und endlich die Qualität für CBD-Lebensmittel und damit für die KundInnen sicherzustellen. Sie hat sich stattdessen dafür entschieden, allen Firmen, die versuchen ein legales Produkt herzustellen, die Möglichkeiten der Produktion zu verbieten. Die Produkte, die das immer schon umgangen haben, sind dagegen weiterhin erlaubt. Das Absurde ist: Wenn ich ein Patient bin, der CBD-Produkte im Zuge seiner Therapie verwenden will, ist es jetzt de facto die einzige legale Möglichkeit, die unsere Gesundheitsministerin bietet, es zu rauchen.

Ihr habt ja auch internationale Märkte am Radar. Wie sieht es außerhalb Österreichs aus? Ist es eine Option, sich unter den gegebenen Umständen ganz auf andere Märkte zu fokussieren?

Wir starten im Jänner mit den ersten Partnern in München. Dem steht auch weiterhin nichts im Wege. Wir wollen das auch recht schnell auf weitere Städte erweitern. Es stellt sich natürlich auch in den anderen europäischen Ländern die Frage, wie die EU-Gesetze ausgelegt werden. Folgen sie dem Beispiel Österreichs und behindern die Firmen, die ein legales Produkt auf den Markt bringen wollen? Oder gehen sie einen sinnvolleren Weg und machen gescheite Regelungen? Es bleibt für uns natürlich ein gewisses Risiko. Wir wollen aber jedenfalls die Internationalisierung vorantreiben.

„Das ist ein Startup. Manchmal sind es kleine, manchmal große Wege. Aber es gibt immer einen Weg vorwärts.“

CBD-Erlass Hartinger-Klein
(c) der brutkasten / Dominik Perlaki: Blattgold CEO Christoph Richter

Soweit zum Problem. Deine Consulting-Schiene heißt „Richter richtets“. Hast du auch eine Lösung für Blattgold parat?

Das hat uns jetzt natürlich ein wenig zurückgeworfen. Wir sind jetzt wieder in der Produktentwicklung und schauen, was machbar ist. Wenn es soweit ist, dass wir eine Lösung haben, werden wir das natürlich bekannt machen. Vorerst heißt es: Wieder zurück zu Forschung und Entwicklung. Wir testen, wie wir ein Nahrungsmittel sicherstellen können, das den Kriterien entspricht.

Aufgeben ist also keine Option…

Das ist ein Startup. Manchmal sind es kleine, manchmal große Wege. Aber es gibt immer einen Weg vorwärts. Derzeit sieht es jedenfalls so aus: Unser Shop ist weiterhin online, man kann weiterhin bestellen. Man kann weiterhin die Pizza im ersten Bezirk oder einen Smoothie bei den Juice Factories genießen. Wie lange das aktuell so aufrecht bleibt, können wir nicht sagen. Wir werden täglich die Entwicklung verfolgen und uns selbstverständlich an die gegeben Gesetze und Bedingungen halten, die unsere Gesundheitsministerin vorgibt.

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Um Bekanntheit zu erlangen, ist Auffälligkeit durchaus von Nutzen. Beim Grazer Unternehmen Emerald Horizon ist diese Auffälligkeit so etwas wie der rote Faden, der sich durch die Unternehmensstrategie zieht. Denn nicht nur sorgt man mit dem geplanten Produkt – Thorium- und Teilchenbeschleuniger-basierten Miniatomkraftwerken – für Aufsehen (brutkasten berichtete). Auffällig sind auch Personalbesetzungen wie Ex-FPÖ-Chef Norbert Hofer, der seinerseits kürzlich durch eine Alkohol-Eskapade öffentlich negativ auffiel. Und besonders auffällig war natürlich der Börsengang im Juni – brutkasten berichtete.

Österreichs nächstes Unicorn?

Nach diesem ist Emerald Horizon aktuell übrigens an der Börse mit mehr als einer Milliarde Euro bewertet. Darüber, ob das Grazer Unternehmen nun Österreichs nächstes Unicorn ist, lässt sich dennoch streiten, nachdem die Bewertung auf vergleichsweise wenigen Trades basiert. Der Börsengang war nämlich nur ein Listing und kein IPO (Initial Public Offering). Es wurden also keine Aktien emittiert, was üblicherweise zu einer breiteren Bewertung durch den Markt führt.

Gründer Florian Wagner will selbst investieren

Statt Kapital von außen aufzunehmen, fiel Gründer und CEO Florian Wagner Ende Juni mit einer anderen Ankündigung auf: Er selbst werde 20 Millionen Euro in vier Tranchen zu je fünf Millionen Euro über einen Zwei-Jahres-Zeitraum in Emerald Horizon investieren. Er behielt sich dabei vor, dass Co-Founder Philipp Pölzl und Investor Carl Page als Co-Investoren je einen Teil der Tranchen übernehmen könnten.

Und woher kommen diese durchaus substanziellen Eigenmittel? Wagner und Pölzl betreiben mit Qbasis Invest seit mehr als 20 Jahren ein Finanzunternehmen, das laut öffentlich einsehbaren Angaben im Vorjahr aber nur rund 40.000 Euro Gewinn abwarf.

Privatdarlehen für Verpfändung von 75.000 Aktien

Mehr Aufschluss gibt wohl eine auffällige Ad-hoc-Meldung (für börsennotierte Unternehmen verpflichtende Mitteilung) von Emerald Horizon von gestern, die heute durch eine erklärende Aussendung des Unternehmens ergänzt wurde: Gründer Wagner nimmt privat ein sogenanntes Lombarddarlehen auf. Bei so einem werden Wertpapiere als Sicherheit hinterlegt. Im konkreten Fall verpfändet der Unternehmer 75.000 eigene Aktien „aus seinem Altbestand“. Diese haben aktuell einen Börsenwert von rund 76 Millionen Euro. Die bewilligte Kreditsumme liegt bei derartigen Darlehen üblicherweise erheblich unter dem Marktwert der beliehenen Wertpapiere.

„Bestandteil eines übergeordneten mehrstufigen Maßnahmenpakets“

„Die Maßnahme ist Bestandteil eines übergeordneten mehrstufigen Maßnahmenpakets. Entsprechend den kapitalmarktrechtlichen Bestimmungen wird die Gesellschaft zu gegebener Zeit über weitere Aktivitäten informieren“, heißt es dazu von Emerald Horizon. Die Mittel sollen demnach „primär direkt und indirekt zur Kommerzialisierung von DUALstorePLUS aber auch zur beschleunigten technischen Umsetzung und industriellen Überführung des ADES/SMRX-Programms verwendet werden“. DUALstorePLUS ist die Energiespeicher-Technologie, mit der Emerald Horizon bereits am Markt ist. ADES ist der Markenname der geplanten Kleinreaktoren.

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