09.01.2019

Interview: Christiane Holzinger ist neue Junge Wirtschaft Bundesvorsitzende

Interview. Mit Anfang des Jahres löste die Kärntner Unternehmerin Christiane Holzinger Amelie Groß als Bundesvorsitzende der Jungen Wirtschaft (JW) ab. Wir sprachen mit ihr über ihre Ziele, Politik und die großen Herausforderungen für JungunternehmerInnen.
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Junge Wirtschaft: Christiane Holzinger
(c) Junge Wirtschaft: Christiane Holzinger

Mit Jahresbeginn übernahm Christiane Holzinger den Bundesvorsitz der Jungen Wirtschaft von Amelie Groß. Geboren und aufgewachsen ist sie in Klagenfurt. Sie hat in Wien, Paris und Adelaide internationale Betriebswirtschaft studiert. „Mein Schwerpunkt war schon sehr früh internationales Steuerrecht und ich habe eine große Leidenschaft für strategische Businessplanungen“, sagt sie im Gespräch mit dem brutkasten. Sie machte diese Leidenschaft zum Beruf und wurde Steuer- und Unternehmensberaterin – mit Fokus auf Gründer, Internationales und Finanzierungen.

+++ Barbara Havel ist neue Junge Wirtschaft Wien-Vorsitzende +++

Christiane Holzinger: Gründerin und zweifache Geschäftsführerin

Christiane Holzinger ist Alleineigentümerin und Geschäftsführerin der 360 Business Planner GmbH mit Sitz in Klagenfurt und Geschäftsführerin der StartupStars GmbH. Sie ist seit rund zehn Jahren ehrenamtlich in der Wirtschaftskammer tätig. Neben ihrer neuen Tätigkeit als Bundesvorsitzende der Jungen Wirtschaft ist sie auch stellvertretende Landesvorsitzende in Kärnten. 2017 und 2018 hat sie Österreich als National President in des internationalen JW-Pendants JCI vertreten. Im Interview sprachen wir mit Christiane Holzinger u.a. über ihre Ziele und die Vereinbarkeit der neuen Tätigkeit mit dem Unternehmertum. 


Was sind deine übergeordneten Ziele als JW-Bundesvorsitzende?

Wir brauchen Mut in der Wirtschaft, weil wir nur mit unternehmerischer Risikobereitschaft und Innovationskraft den Wettbewerb um Wachstum und Wohlstand gewinnen können. Mut entscheidet, ob wir Chancen nützen können oder vorbeiziehen lassen. Wir Jungunternehmerinnen und Jungunternehmer sind die besten Botschafter für Mut. Weiters stehe ich für Themen wie lebenslanges Lernen, Digitalisierung und Unternehmertum erleichtern.

Was sind die größten Painpoints für JungunternehmerInnen in Österreich?

Der Sprung ins Unternehmertum kostet Mut, darf aber kein unüberwindbares Hindernis sein. Dafür wollen wir Image und Rahmenbedingungen verbessern. Es braucht auch noch die breite gesellschaftliche Akzeptanz, dass die Selbstständigkeit eine erstrebenswerte Karriereoption ist. Das fängt schon mit der fehlenden Entrepreneurshipbildung an Schulen und Unis an. Trends deuten auch darauf hin, dass Eigeninitiative und Selbständigkeit vor allem bei der jungen Generation stark zunehmen. Wir möchten die Rahmenbedingungen dafür schaffen. Digitale Lösungen erlauben flexibles Arbeiten und die Gesetzgebung sollte das bei allen Reformprozessen auch berücksichtigen.

In welchen Bereichen ist die Politik gefragt?

Österreich braucht mehr denn je Mut zu Reformen, die jungen Unternehmen mehr Zukunftschancen eröffnen. Die JW-Reformagenda für ein unternehmerisches Österreich umfasst unter anderem die Senkung der Körperschaftssteuer auf mindestens 19 Prozent, die Einführung eines Beteiligungsfreibetrags von 100.000 Euro um privates Kapital zu mobilisieren, die Anhebung der seit 1982 nicht indexierten Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter und eine radikale Vereinfachung der Lohnverrechnung . Da gibt es noch zahlreiche weitere Forderungen, die man in unserem Arbeitsprogramm nachlesen kann. Für den Großteil unserer Mitglieder, Ein-Personen-Unternehmer, ist die pauschalierte Absetzmöglichkeit des Arbeitsplatzes im Wohnungsverband eine absolute Priorität. Viele starten oder arbeiten generell von zu Hause aus. Die Regelung dazu ist zu komplex, veraltet und entspricht in keiner Weise mehr den heutigen Anforderungen. Denn wo wir arbeiten, bestimmen wir am besten noch selbst.

Und in welchen Bereichen kann die Politik nichts ausrichten?

Wir leben in einer Schutzgesellschaft. Der Schutz gegen die unterschiedlichsten Herausforderungen des Lebens ist stark ausgeprägt – vom umfassenden Sozialstaat bis zur Datenschutzpolitik. Schutz ist gut und wichtig. Aber nicht immer der richtige und einzige Zugang, wenn es um eine aktive Gestaltung unserer Zukunft geht. Denn in manchen Bereichen sind wir nicht nur gegen Gefahren, sondern bereits auch gegen unsere Zukunft geschützt. Hier sind wir alle gefordert, unser Mindset anzupassen. Und mit der richtigen Portion Leidenschaft und Mut kann ich durchaus Risiken eingehen. Außerdem bin ich persönlich davon überzeugt, dass wir auch als Personen dazu verpflichtet sind uns gut vorzubereiten, damit meistern wir auch viele Herausforderungen.

Wirst du etwas dezidiert anders machen als deine Vorgängerin Amelie Groß?

Ich werde das konsequente Einfordern von Reformen jedenfalls beibehalten. Bei den Arbeitsschwerpunkten werde ich mit meinem Team 2019 auf KI und 2020 auf Betriebsnachfolge setzen. Ich werde das erste Mal zu diesen Themen eine bundesweite Roadshow anlegen, die am 6. Februar in Kärnten startet und alle Unternehmer, unabhängig von ihrer Branche oder Unternehmensgröße, zum Thema künstliche Intelligenz informieren soll. Jeder Unternehmer soll sich informieren können, bekommt Trends und Best Practice Beispiele aus der Region zu sehen und bekommt eine Guideline zum Ansetzen und Ausprobieren.

Wie kannst du die neue Aufgabe mit deiner Tätigkeit als Unternehmerin vereinbaren?

Es ist das große Asset der Jungen Wirtschaft, dass wir ehrenamtliche Interessenvertreter sind, die mit beiden Beinen im Unternehmerleben stehen. So können wir die Herausforderungen aus der Praxis in die Gestaltung von Rahmenbedingungen einfließen lassen. Außerdem haben wir an unserer Seite ein kleines schlagkräftiges hauptamtliches Team, dass unsere Ideen operativ mit uns umsetzt. Natürlich muss ich meine Zeit gut einteilen, da ich zwei Unternehmen als Geschäftsführerin leite, aber ich sehe diese Aufgabe als persönliche Weiterentwicklung. Die vielen Begegnungen, Diskussionen, Veranstaltungen, die Menschen, die ich kennenlerne, bereichern mich ungemein.

Zuletzt: Was werden zukünftig die größten Herausforderungen für JungunternehmerInnen?

Der Wettbewerb um Wachstum und Wohlstand wird zweifellos härter, aber dank Digitalisierung und Internationalisierung auch chancenreicher. Weniger Bürokratie und mehr Flexibilität sind erfolgsentscheidend wie auch die besten Fachkräfte. Daher brauchen wir rasch ein digital fittes Bildungssystem, das für Unternehmen und Mitarbeiter Zukunft bildet. Die Jungunternehmer sind aber, laut unserer aktuellen Umfrage, dem Konjunkturbarometer, extrem motiviert und blicken optimistisch ins Jahr 2019.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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