30.11.2015

ChillBill: Steuercoaching von Startup für Startups

"ChillBill " - ein Startup, das Firmen die Buchhaltung erleichtert, coacht die Kollegen aus der Startupszene in Steuerfragen. Interessierte sollten sich den 9. Dezember freihalten.
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Wer gründet steckt meist voller Tatendrang. Aber nur in den seltensten Fällen geht die Motvation in Richtung Einnahmen-Ausgabenrechnung oder ähnlichen Buchhaltungs-Fragen. Nichtsdestotrotz ist die Buchhaltung ein Eckpfeiler eines funktionierenden Unternehmens.

ChillBill veranstaltet mit Christoph Rath vom Wirtschaftsberatungsunternehmen Pilz & Rath ein kostenloses Coaching für GründerInnen, UnternehmerInnen und alle, die es werden wollen. Besprochen wird das konkrete Fallbeispiel: „Ich entschließe mich ein Unternehmer zu werden“. Christoph Rat steht auch für individuelle Fragen zu Verfügung.

Stattfinden wird das Event am 9. Dezember im Talent-Flow-Coworking-Space im 2. Bezirk. Die Teilnehmeranzahl ist auf 20 Personen begrenzt.

Wer ist ChillBill

„Buchhaltung vereinfachen und kosteneffizienter machen“, so lautet das Kredo von ChillBill-Gründer Wendelin Amtmann. Das Startup hat eine Software entwickelt, die Belege erkennt, analysiert und ausarbeitet. Firmen müssen lediglich ihre Belege einscannen und an das Unternehmen mailen. Mit einem Steuerberater wird ebenfalls kooperiert, um den Unternehmen weitere Arbeit anzunehmen. 50 Cent werden pro Beleg verrechnet, damit liegt ChillBill durchschnittlich 1,7 € unter einem klassischen Steuerberater.

Laut eigenen Angaben hat das Wiener Startup am Markt aktuell keine ernstzunehmenden Konkurrenten. „Die besten Kunden sind Startups selbst, da mit Buchhaltung oft sehr viel wertvolle Zeit verloren geht“, erklärt Amtmann. Auf lange Sicht erhofft sich Amtmann, auch bei Unternehmen mit hohen Spesesabrechnungen punkten zu können. Spesenabrechnungen tippen sei doch etwas wirklich mühsames, so Amtmann.

Hier geht’s zu ChillBill: klick

Mehr zum Thema: ChillBill beim 7 Ventures Pitch Day.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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