13.07.2023

Chief Sustainability Officer: In ATX-Unternehmen sind sie teils machtlos

Eine neue Studie von Strategy&, der globalen Strategieberatung von PwC, beleuchtet die Rolle von Chief Sustainability Officers (CSOs) von börsennotierten Unternehmen im DACH-Raum. Sie agieren größtenteils ohne ausreichende Entscheidungsmacht.
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Die ATX-Unternehmen messen Nachhaltigkeit immer mehr Bedeutung zu und bündeln das Thema inzwischen bei einem Chief Sustainability Officer (CSO). Mittlerweile verfügen hierzulande alle 20 ATX-Unternehmen über einen oder eine eigene CSO. Allerdings variiert der Einfluss von CSOs innerhalb der ATX-Unternehmen enorm. Zu diesen Ergebnissen kommt eine neue Studie von Strategy&, die börsennotierten Unternehmen in Österreich, Deutschland und der Schweiz untersuchte.

Kaum auf der Vorstandsebene angesiedelt

Rund drei Viertel (75 Prozent) der derzeitigen ATX-CSOs sind in den vergangenen drei Jahren eingestellt oder in die Rolle befördert worden. Bislang sind allerdings nur 35 Prozent der österreichischen ATX-CSOs auf Vorstandsebene angesiedelt – und haben damit auch eine entsprechende Entscheidungsmacht, die ESG-Transformation umfassend vorantreiben zu können, so Strategy&. Unabhängig von der Position des CSO gibt es in nur sieben der 20 ATX-Unternehmen (35 Prozent) eine eigenständig agierende Nachhaltigkeitsabteilung. Rund drei Viertel (75 Prozente) haben dafür ein eigenes Nachhaltigkeitsboard oder einen Nachhaltigkeitsrat eingerichtet. 

„CSOs sollten in strategische Entscheidungen eingebunden und mit ausreichend Ressourcen ausgestattet sein. Nur so können sie den nötigen Wandel innerhalb ihrer Organisation vorantreiben und durchsetzen“, so Willibald Kofler, Country Head von Strategy& Österreich. Hier gebe es dementsprechend noch großen Aufholbedarf.

Zwei Gruppen an Chief Sustainability Officers

Insgesamt unterteilt sich das Feld der ATX-CSOs laut dem Experten in zwei ungleich große Gruppen: CSOs mit Anbindung ans Top-Management, die über die notwendige Schlagkraft verfügen, um ESG-Ziele eigenständig in der Unternehmensstrategie zu verankern und interne Prozesse sowie Geschäftsmodelle anzupassen (“CSOs with impact”) und CSOs, denen dieser Zugang zur obersten Führungsebene fehlt und die nur ein limitiertes Mandat haben (“CSO lights”).

Fast zwei Drittel (65 Prozent) der ATX-Unternehmen haben derzeit „CSO lights“ – sie berichten nicht zwangsläufigdirekt an den Vorstand – und haben somit wenig Einfluss, um transformative Veränderungen auch tatsächlich umsetzen zu können. Bei DAX-Unternehmen sind es hingegen nur 45 Prozent, bei SMI-Unternehmen in der Schweiz sogar nur 35 Prozent.

Wer sind die CSOs?

Ein Blick auf die Demographie der ATX-CSOs legt nahe, dass die Unternehmen bei der Besetzung der CSO-Position besonders großen Wert auf langjährige Unternehmenszugehörigkeit, eine entsprechend große Kenntnis der Unternehmensstrukturen sowie ein belastbares internes Netzwerk legen. 70 Prozent der ATX-CSOs wurden intern auf ihre Stelle befördert.  

Nur 30 Prozent der ATX-CSOs sind weiblich – davon sind nur 14 Prozent „CSOs with impact“. Damit bildet Österreich im DACH-Vergleich das Schlusslicht. Bei den DAX-Unternehmen in Deutschland ist die Mehrheit (58 Prozent) der CSO-Stellen weiblich besetzt – davon sind sogar 44 Prozent „CSOs with impact“. Bei den SMI-Unternehmen in der Schweiz liegt der Frauenanteil bei immerhin 35 Prozent.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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