27.02.2024

Checkplease: Grazer Startup verspricht ein „10-Sekunden Bezahlen“ in Restaurants

Das Grazer Startup Checkplease möchte das Restaurantpersonal entlasten. Dafür hat es eine App entwickelt, mit der man die Rechnung in kürzester Zeit begleichen kann.
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(c) Checkplease - Die Payment-App aus Graz möchte die Gastronomie entlasten.

Die letzten Schlücke sind getan, die Teller längst abgeräumt. Stimmgewirr dröhnt von allen Seiten her, was bedeutet, dass sehr viel los ist. Man will bezahlen und die nächste Destination ansteuern – sei es das eigene Zuhause oder eine andere Lokalität – doch es gibt ein Problem. Eines, das besonders in den heutigen Zeiten aktuell ist: der Fachkräftemangel in der Gastronomie. Oder einfacher ausgedrückt, man wartet lange auf die Rechnung. Hier möchte Checkplease aushelfen.

Checkplease arbeitet mit QR-Codes

Dabei handelt es sich um eine Payment-App, mit der die Rechnung in weniger als zehn Sekunden bezahlt werden können soll. So geht’s: Jeder Tisch im Restaurant ist mit einem QR-Code versehen. Sobald dieser gescannt wird, erhält man eine Liste der bestellten Produkte. Danach gibt es zwei Möglichkeiten: Die Rechnung getrennt oder zusammen bezahlen. Nachdem das Trinkgeld und die Zahlungsmethode ausgewählt wurden, kann die Transaktion abgeschlossen werden. Sobald die Zahlung erfolgreich abgeschlossen ist, erhält man eine digitale Kopie der Rechnung, ohne auf eine Servicekraft warten zu müssen.

„Wir haben oft lange auf die Rechnung gewartet und uns gefragt, wie man das besser machen könnte“, erklärt Co-Founder Mo Shaarawi. „Jetzt wo du die Gastronomie unter Fachkräftemangel leidet, dachten wir uns, es ist der perfekte Zeitpunkt.“

So sollen Servicekräfte mehr Zeit für zusätzliche Aufgaben gewinnen und dadurch mehr Gäste betreuen. Dies ermögliche es den Restaurants, auch mit einem kleineren Team einen voll besetzten Gastraum effizient zu bewirtschaften, was wiederum zu einer Umsatzsteigerung führe, so die Idee.

Auch Fokus auf Kund:innenbindung

Darüber hinaus ermöglicht Checkplease neue Wege, um die Kund:innenbindung zu stärken. Durch die integrierte Google-Bewertungs-Funktion soll das Ziel, Kundenfeedback zu sammeln, nicht nur einfacher werden, sondern auch für alle Beteiligten verständlich gestaltet sein.

„Mit Checkplease können wir außerdem wertvolle Einblicke in das Verhalten der Kunden gewinnen und Marketingmaßnahmen einsetzen, die auf den Kunden zugeschnitten sind. So kann eine direkte und effektive Kundenansprache erfolgen, die nicht nur die Kundenzufriedenheit erhöht, sondern auch zu einer stärkeren Kundenloyalität führt“, liest es sich in der Aussendung.

Dabei ist es möglich, die App in das bestehende System des Restaurants zu integrieren. Checkplease erfordere keine Änderungen an der bestehenden Hard- oder Software der Gaststätte.

Checkplease bald mit neuem Feature

Als nächstes möchte das Grazer Unternehmen die Funktion „Bestellen direkt vom Tisch“ einführen. Damit soll es Gästen möglich sein, ihre Bestellung über ihr eigenes Mobilgerät aufzugeben, ohne auf das Servicepersonal warten zu müssen. Seit Januar 2024 wird das Startup vom Science Park Graz unterstützt.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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