27.02.2024

Checkplease: Grazer Startup verspricht ein „10-Sekunden Bezahlen“ in Restaurants

Das Grazer Startup Checkplease möchte das Restaurantpersonal entlasten. Dafür hat es eine App entwickelt, mit der man die Rechnung in kürzester Zeit begleichen kann.
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(c) Checkplease - Die Payment-App aus Graz möchte die Gastronomie entlasten.

Die letzten Schlücke sind getan, die Teller längst abgeräumt. Stimmgewirr dröhnt von allen Seiten her, was bedeutet, dass sehr viel los ist. Man will bezahlen und die nächste Destination ansteuern – sei es das eigene Zuhause oder eine andere Lokalität – doch es gibt ein Problem. Eines, das besonders in den heutigen Zeiten aktuell ist: der Fachkräftemangel in der Gastronomie. Oder einfacher ausgedrückt, man wartet lange auf die Rechnung. Hier möchte Checkplease aushelfen.

Checkplease arbeitet mit QR-Codes

Dabei handelt es sich um eine Payment-App, mit der die Rechnung in weniger als zehn Sekunden bezahlt werden können soll. So geht’s: Jeder Tisch im Restaurant ist mit einem QR-Code versehen. Sobald dieser gescannt wird, erhält man eine Liste der bestellten Produkte. Danach gibt es zwei Möglichkeiten: Die Rechnung getrennt oder zusammen bezahlen. Nachdem das Trinkgeld und die Zahlungsmethode ausgewählt wurden, kann die Transaktion abgeschlossen werden. Sobald die Zahlung erfolgreich abgeschlossen ist, erhält man eine digitale Kopie der Rechnung, ohne auf eine Servicekraft warten zu müssen.

„Wir haben oft lange auf die Rechnung gewartet und uns gefragt, wie man das besser machen könnte“, erklärt Co-Founder Mo Shaarawi. „Jetzt wo du die Gastronomie unter Fachkräftemangel leidet, dachten wir uns, es ist der perfekte Zeitpunkt.“

So sollen Servicekräfte mehr Zeit für zusätzliche Aufgaben gewinnen und dadurch mehr Gäste betreuen. Dies ermögliche es den Restaurants, auch mit einem kleineren Team einen voll besetzten Gastraum effizient zu bewirtschaften, was wiederum zu einer Umsatzsteigerung führe, so die Idee.

Auch Fokus auf Kund:innenbindung

Darüber hinaus ermöglicht Checkplease neue Wege, um die Kund:innenbindung zu stärken. Durch die integrierte Google-Bewertungs-Funktion soll das Ziel, Kundenfeedback zu sammeln, nicht nur einfacher werden, sondern auch für alle Beteiligten verständlich gestaltet sein.

„Mit Checkplease können wir außerdem wertvolle Einblicke in das Verhalten der Kunden gewinnen und Marketingmaßnahmen einsetzen, die auf den Kunden zugeschnitten sind. So kann eine direkte und effektive Kundenansprache erfolgen, die nicht nur die Kundenzufriedenheit erhöht, sondern auch zu einer stärkeren Kundenloyalität führt“, liest es sich in der Aussendung.

Dabei ist es möglich, die App in das bestehende System des Restaurants zu integrieren. Checkplease erfordere keine Änderungen an der bestehenden Hard- oder Software der Gaststätte.

Checkplease bald mit neuem Feature

Als nächstes möchte das Grazer Unternehmen die Funktion „Bestellen direkt vom Tisch“ einführen. Damit soll es Gästen möglich sein, ihre Bestellung über ihr eigenes Mobilgerät aufzugeben, ohne auf das Servicepersonal warten zu müssen. Seit Januar 2024 wird das Startup vom Science Park Graz unterstützt.

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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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