31.01.2020

Erste Bank nützt Co-Browsing-Lösung von Linzer Startup Chatvisor

Das Linzer Startup Chatvisor hat eine Screen-Sharing-Lösung entwickelt, die Unternehmen beim Kunden-Support unterstützt. Die Lösung kommt nun auch bei der Erste Bank und Sparkasse zur Anwendung.
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Chatvisor
Chatvisor Gründer Horst-Georg Fuchs, Markus Wagner, Mathias Holzinger (v.l.n.r.) | (c) Chatvisor

Das im Februar 2018 gegründete Startup Chatvisor aus Linz hat eine Screen-Sharing-Lösung entwickelt, die Unternehmen im Kundensupport unterstützt. Mit der Lösung – auch Co-Browsing genannt – können Support-Mitarbeiter im Kundencenter sehen, was der Kunde gerade am Bildschirm macht, um in weiterer Folge eine passende Lösung für ihn zu finden. Für die Entwicklung der Technologie konnte sich das Startup in der Vergangenheit bereits Investments sichern, unter anderem vom Investmentclub eQventure – der brutkaten berichtete.

+++ Die Macht hinter der Co-Browsing-Technologie +++

Die Anwendungsfelder der Co-Browsing-Lösung sind vielfältig. Ein Einsatzgebiet, das sich laut Chatvisor besonders eignet, umfasst die Support-Kommunikation zwischen Banken und ihren Endkunden. So werden täglich eine Vielzahl von Support-Anfragen gestellt, bei denen ein visueller Kontext eine wesentliche Vereinfachung bringt.

Erste Bank nützt Chatvisor

Wie das Startup nun bekannt gab, nutzt ab sofort auch die Erste Bank und Sparkasse die Co-Browsing-Lösung des Startups. Michael Havas, Geschäftsführer des ServiceCenter der Erste Bank und Sparkassen, über die Problemstellung, die Chatvisor löst: „Wenn uns Kundinnen und Kunden mit Support-Anfragen anrufen, sehen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht, was der Kunde gerade auf seinem Bildschirm sieht. Das macht es schwieriger, die Anliegen der Kundinnen und Kunden unmittelbar zu verstehen und gleich die passende Lösung zu finden.“ Genau hier kommt die Co-Browsing-Technologie von Chatvisor zum Einsatz, die mit Screen-Sharing Abhilfe schafft.

Die wesentliche Besonderheit in der Lösung des Startups besteht darin, dass für die Bildschirmfreigabe keine Software-Installation nötig ist. „Um uns den nötigen visuellen Kontext zu geben, mussten Kundinnen und Kunden bisher eine extra Software downloaden und installieren. Speziell bei Firmenkunden, mit fehlenden Admin-Rechten am Firmen-PC, kann das zu großen Herausforderungen führen.“

Datenschutz im Fokus

Zudem soll laut Chatvisor die Technologie aus Sicht des Datenschutzes wesentliche Vorteile gegenüber anderen Screen-Sharing-Lösungen haben. Der Zugriff des Mitarbeiters ist nämlich technisch auf die Unternehmenswebseite beschränkt. Auf andere geöffnete Webseiten oder Anwendungen am Gerät (PC/Tablet/Smartphone) ist der Zugriff ausgeschlossen. 

Um die Privatsphäre von Endkunden weiter zu schützen, schließt Chatvisor dargestellte (Eingabe-)Felder und Inhalte, die sensible Daten beinhalten, gezielt von der Datenübertragung aus und ersetzt diese aufseiten des Mitarbeiters durch Platzhalter.


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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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