16.01.2024

„Steil gehen, Headcount erhöhen“: Nicolas Vorsteher startet neues Startup Chatlyn

Nicolas Vorsteher startet mit seinem neuen Startup Chatlyn durch - und blickt auf Gründung und Entwicklung zurück.
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Das Chatlyn-Gründer Team Nicolas Vorsteher, Matthias Haubner und Michael Urbanek (c) brutkasten

Nicolas Vorsteher war seit 2014 mit seiner Recruiting-Software Prescreen.io erfolgreich. Im Juli 2017 verkaufte er das Startup an Xing. Zunächst war er weiter als Director New Business und Customer Experience bei Prescreen.io im Einsatz, bevor er im März 2023 seinen Abschied verkündete.

Bereits im November 2022 startete Vorsteher ein neues Projekt: Die Kommunikationslösung Chatlyn. Gemeinsam mit seinen Co-Foundern Matthias Haubner und Michael Urbanek (CTO) entwickelt Vorsteher eine SaaS-Kommunikationslösung, die verschiedene Messaging-Dienste wie WhatsApp und Instagram für Unternehmen bündelt. Vorsteher ist nach zunächst beratender Funktion seit Ende letzten Jahres voll in das Geschäft eingestiegen.

Chatlyn vereint Messaging-Dienste im Tourismus

Vorstehers neues Startup ermöglicht es Unternehmen, verschiedene Kommunikationskanäle zu integrieren und zu verwalten – darunter E-Mail, SMS, WhatsApp, Facebook oder Instagram. In erster Linie richtet sich die SaaS-Lösung von Vorsteher an Unternehmen im Reise- und Hotelgewerbe.

„Ich bin über das Reisen draufgekommen, dass ich primär über WhatsApp oder Instagram Hotels buche“, erinnert sich der Chatlyn-Gründer. „Wenn du auf Reisen bist, telefonierst du nicht. Den Telefonhörer im Hotelzimmer nimmst du auch nicht in die Hand. In Wirklichkeit bist du auf Messaging-Kanälen unterwegs.“

„Genau deshalb bieten wir jedem Unternehmen, das versucht, mit seinen Kund:innen oder Gästen über ihre Lieblingskanäle zu kommunizieren, eine ganzheitliche Lösung. Wir bündeln Messaging-Dienste und bieten unseren Kund:innen die Möglichkeit, alle Kanäle zentral zu verwalten“, erklärt Vorsteher den Geschäftszweck von Chatlyn. Damit sei außerdem das Automatisieren von Marketingmaßnahmen sowie das Versenden von Newslettern und Broadcasting automatisiert und koordiniert möglich.

„Mehr als nur WhatsApp“

Mit seiner SaaS-Plattform fokussiert sich das dreiköpfige Gründerteam auf den Travel- und Hospitality-Markt – zu Deutsch Tourismus und Hotellerie. Im Grunde genommen eigne sich Chatlyn allerdings auch branchenübergreifend als Verwaltungsmöglichkeit von Messaging-Diensten.

Hotels können damit Anfragen von Gästen und Reisenden über Chatlyn automatisiert beantworten und Buchungen abwickeln. Durch die Kanalbündelung reduziere sich der Arbeitsaufwand, was die aktuell angespannte Situation im Tourismusgewerbe entlasten würde.

„Wir sind in einen Markt gegangen, der massiv am Wachsen ist – gerade nach Covid“, so das Chatlyn-Gründerteam. Das Modell könne den immer kompetitiver werdenden Markt in Tourismus entlasten und Automatisierung sowie die Reduzierung von Arbeitsaufwand garantieren.

100 Kund:innen in 30 Ländern

Nach nur einem Jahr hat Chatlyn über 100 Kunden gewonnen – konkret ist das Unternehmen für 100 Marken mit insgesamt 200 Hotels und Unternehmen aktiv. Diese kommem aus 30 Ländern, darunter die USA, die Azoren, Kroatien, Indonesien, Vietnam, die Philippinen sowie Hotelketten im deutschsprachigen Raum. Hotelketten der Vereinigten Arabischen Emirate zählen bislang zu den stärksten Kunden des Startups. Auch kleinere Airlines zählen zum aktuellen Kundenstamm.

Auch das Team hat sich seit der Gründung erweitert: Aktuell zählt Chatlyn 15 Mitarbeiter:innen, heißt es vonseiten des Gründers. „Wir haben gemerkt: Die Aufgaben werden mehr. Wir wollten keine Tasks streichen, und dadurch, dass wir eh ‚steil gehen‘, haben wir den Headcount erhöht.“

Marktsegmentierung als Erfolgsstrategie

Wie können sich SaaS-Plattformen wie Chatlyn am immer dichter werden Software-as-a-Service-Markt erfolgreich positionieren? Vorsteher rät zur Marktsegmentierung: „Man sollte sich nicht nur auf ein Feature oder Produkt fokussieren, sondern auch auf den Markt. Du gewinnst den Markt nicht ganz, sondern du musst dich auf ausgewählte Teile darin spezialisieren.“

„Wir fokussieren uns auf Travel und Hospitality und haben unsere Use Cases an dieses Kundensegment angepasst“, verrät der Experte. „Hier wissen wir genau, wo wir andocken müssen – auch technisch.“ Auch in puncto Marketing sieht Vorsteher einen großen Vorteil in der Fokussierung auf ausgewählte Marktsegmente. Durch den Fokus auf Tourismus und Hotellerie konnten Marketingmaßnahmen konkret auf das Zielkundensegment abgestimmt und Streuverluste vermieden werden.

Deals am Messestand

Kundenakquise betreibe das Startup neben klassischem Online-Marketing auch durch den Besuch von internationalen Messen und Events: „Hospitality ist eine Community“, führt Vorsteher aus und meint weiter: „Die kommt vor allem bei Messen oder Veranstaltungen zusammen. Das Besondere und Gute daran: Wir closen Deals direkt am Messestand innerhalb von Stunden. Das ist crazy.“

Chatlyn will „auch den Kleinen weiterhelfen“

Ziel sei es nun, sich langfristig im Bereich der Hospitality-Technologie zu etablieren. Nicht nur die Verbesserung des Produktes, sondern auch die Aufnahme von „kleineren Travelbrands“ in das Kundenportfolio stehen auf dem Plan von Chatlyn. „Wir wollen eine Lösung bauen, die nicht nur für die Großen da ist, sondern auch den Kleinen weiterhilft“, erklärt Vorsteher im brutkasten-Talk.


Mehr zur Gründungsgeschichte, Vision und Mission von Chatlyn gibt es im exklusiven brutkasten-Talk.

Das Chatlyn-Gründerteam Nicolas Vorsteher, Michael Urbanek und Matthias Haubner im brutkasten-Talk.
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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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