11.05.2023

ChatGPT und Co brauchen jede Menge unterbezahlte Menschen, um zu funktionieren

Generative AI wie ChatGPT zieht die Welt weiterhin in ihren Bann. Damit die Sprachmodelle brauchbare Ergebnisse liefern, braucht es viel menschliche Arbeit.
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ChatGPT OpenAI, Investment, ChatGPT
Das hochdotierte Tech-Unternehmen OpenAI hat neben Microsoft nun weitere Investor:innen - diesmal aus dem VC-Bereich (c) Rolf van Root / unsplash

Vor einigen Monaten war es soweit: Nach jahrelanger Entwicklung veröffentlichte OpenAI seinen Chatbot ChatGPT, der auf dem KI-Sprachmodell GPT-3.5 basiert. Die Anwendung schlug bekanntlich ein wie eine Bombe, und die generative AI und ihre Konkurrenzprodukte sind seitdem in aller Munde. Dass die KI erst einmal trainiert werden muss, um so funktionieren zu können, ist weithin bekannt. Doch wie geht dieses Training vonstatten?

“Wir sind Hilfsarbeiter”

Tatsächlich sind es primär nicht die gut bezahlten Developer-Teams, die die Künstlichen Intelligenzen mit geschickten Inputs auf überzeugende Outputs hintrainieren. Es ist eine Armee von schlecht bezahlten Tagelöhner:innen, die einer ziemlich monotonen, repetitiven Tätigkeit nachgehen.

“Wir sind Hilfsarbeiter, aber ohne uns gäbe es keine KI-Sprachmodelle”, sagt Alexej Savreux, einer dieser KI-Trainer, gegenüber dem US-Medium NBC. Er hat unter anderem für OpenAI gearbeitet. “Man kann so viele neuronale Netze entwerfen, wie man will, man kann so viele Forscher einbeziehen, wie man will, aber ohne Labeler hat man kein ChatGPT. Man hat nichts”, meint er.

ChatGPT-Trainer:innen gründeten Gewerkschaft in Nairobi

Labeler? Das bedeutet unter anderem, dass Savreux und seine Kolleg:innen etwa Bilder mit Labels versehen müssen, damit die KI lernen kann, was sich darauf befindet. Sprachmodelle trainieren sie, indem sie ihnen sinnvolle Antworten auf Fragen vorschlagen und Formulierungen vorgeben.

Der Bedarf an diesen “Hilfsarbeiter:innen” im Bereich “data enrichment work” ist aktuell enorm. Die meisten davon werden so wie Savreux über Agenturen vermittelt und arbeiten mit losen Verträgen je nach Bedarf unregelmäßig für verschiedene Anbieter. Erst kürzlich etwas mehr als 150 AI-Trainer:innen in Kenias Hauptstadt Nairobi für internationales Aufsehen, indem sie eine Gewerkschaft starteten. Sie sind über ihre Arbeitgeber für Facebook, TikTok und ChatGPT tätig.

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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
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Es war eine Nachricht, die für viel Aufsehen in der heimischen Startup-Szene sorgte: Die Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) klagte das Wiener Startup notarity, das seit 2022 eine Plattform für die Online-Durchführung notarieller Dienstleistungen betreibt. Mit dieser hat das Unternehmen nach eigenen Angaben rund ein Viertel der heimischen Notariate als Kunden. Damit steht das Startup auch in direkter Konkurrenz zur IT-Tochter der Kammer, die ebenfalls ein derartiges System anbietet.

Streitpunkt: Notarielle Dienstleistungen angeboten oder nur vermittelt?

In der Klage brachte die ÖNK mehrere Punkte ein, in denen das Geschäftsmodell von notarity ihrer Ansicht nach nicht den geltenden gesetzlichen Regelungen entspreche. Ein zentrales Argument war dabei, dass das Startup über seine Seite direkt notarielle Dienstleistungen anbietet und verrechnet. Dabei handle es sich aber lediglich um eine Vermittlung der besagten Dienstleistungen, die von Notariaten ausgeführt werden, argumentierte man bei notarity bereits damals und legte ein selbst in Auftrag gegebenes Gutachten vor.

In einigen weiteren beanstandeten Punkten setzte das Unternehmen noch vor Prozessstart Änderungen um. Dabei betonte CEO Schuster mehrmals öffentlich, dass man sich um eine außergerichtliche Einigung bemühe.

Zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen

Nach drei Verhandlungen bis Juni liegt nun das Urteil durch das Handelsgericht Wien vor. Das Urteil in erster Instanz ist noch nicht rechtskräftig. Dabei wurden die zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen, die das Kerngeschäft von notarity, die Vermittlung notarieller Dienstleistungen, betrafen. In einigen Unterpunkten, die konkrete Geschäftspraktiken, etwa Kostentransparenz und Werbung, betreffen, wurde der Kammer vom Gericht Recht gegeben. “Den sich aus der Stattgabe dieser Eventualbegehren ergebenden Änderungsbedarf hat notarity aber bereits weitgehend im vergangenen Winter umgesetzt”, heißt es dazu in einer Aussendung des Startups.

notarity-CEO Schuster: “Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”

“Wir sind froh, dass das Handelsgericht Wien uns in allen für uns wesentlichen Punkten Recht gegeben hat. Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”, kommentiert notarity-Co-Founder und CEO Jakobus Schuster.

Auch ÖNK sieht sich bestätigt

Doch auch die ÖNK sieht sich in einer Aussendung bestätigt. Das Handelsgericht habe die Rechtsansicht der ÖNK “in wesentlichen Punkten” bestätigt, heißt es dort. “Das Erstgericht hat wesentliche Elemente des Geschäftsmodells und des Werbeansatzes von Notarity für unzulässig erklärt”, heißt es von der Kammer. “Mit dem vorliegenden Urteil ist klar, dass das geltende Recht auch bei technischen Weiterentwicklungen von Tools im Bereich der Digitalisierung strikt zu beachten ist”, kommentiert ÖNK-Sprecher Ulrich Voit. Ob seitens der Kammer Berufung in den abgewiesenen Punkten eingelegt wird, wurde noch nicht bekanntgegeben.

notarity-Gründer äußert sich konsensorientiert

Grundsätzlich begrüße man die “Entwicklung von technischen Systemen zur weiteren Digitalisierung der Notariate”, sagt Voit aber. Auch notarity-CEO Schuster äußert sich konsensorientiert. Bedenken der Notariatskammer habe man von Anfang an ernst genommen “und die konstruktiven Hinweise von österreichischen Notaren für eine mögliche einvernehmliche Lösung dieser Angelegenheit und zum Teil auch zur weiteren Verbesserung unserer Dienste bereits vergangenen Winter umgehend umgesetzt”.

Schuster betont in seinem Statement auch einmal mehr den Wunsch, mit der Kammer doch noch auf einen grünen Zweig zu kommen: “Daher würden wir uns freuen, wenn die Kammer jetzt auch umgekehrt mit uns als Startup eine Gesprächsbasis findet, damit wir die Zukunft des Notariats gemeinsam gestalten können. Wir sind jederzeit offen für Dialog und Zusammenarbeit.”

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