29.09.2017

Chatbot Steckbrief: „Wachhund“-Bot warnt Hundebesitzer vor Giftködern

In unserer Artikelreihe "Chatbot Steckbrief" berichten wir jeden Freitag über einen Bot. Dieses Mal stellen wir den "Wachhund" vor, der besorgte Hundebesitzer vor Giftködern in der Umgebung warnt.
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Der Wachhund Bot soll Hundebesitzern ein sorgenloses Gassi gehen ermöglichen.

Der Albtraum eines jeden Hundebesitzers: Giftköder! Ob in Parks oder Wäldern, immer wieder werden Hunde zum Ziel von Menschen, die lebensbedrohliche Fallen für die Tiere auslegen. Einfach erkennbar sind diese nicht, denn meist werden sie gut versteckt und Hundebesitzer bemerken diese erst, wenn es längst zu spät ist.

„Wachhund“ in Alarmbereitschaft

(c) wachhund

Ein junger Chatbot soll besorgte Hundebesitzer nun rechtzeitig vor den lebensbedrohlichen Fallen warnen- und damit für mehr Sicherheit sorgen. Der „Wachhund“ namens „Spike“ funktioniert im Facebook Messenger und zeigt aktuelle Warnmeldungen in Österreich oder Deutschland. Die Alarme können im Netzwerk geteilt werden, um andere Hundebesitzer auf Giftköder in der Gegend aufmerksam zu machen.

Grazer Bot-Firma ist Technologiepartner

Die Daten zu den Meldungen setzten sich aus verschiedenen Quellen zusammen. Zum einen können User selbst Meldungen einreichen und damit andere Hundebesitzer warnen. Polizeiberichte, sowie Medienartikel und Warnungen von Tierschutzorganisationen fließen ebenfalls ein.

Das Unternehmen „Botential“ zeichnet sich für die Umsetzung des Chatbots verantwortlich. Die Grazer Firma setzt Bots für Unternehmen um. Auch der „Landwirt-Bot“, der vom Brutkasten bereits vorgestellt wurde und beim Verkauf von Traktoren helfen soll, wurde vom Unternehmen entwickelt.

Christoph Temmel, der Gründer und Initiator vom „Wachhund“-Bot erzählt dem Brutkasten, wieso man sich gerade für eine Englische Bulldogge beim Charakter-Design entschieden hat und wie aus einer Hobby-Idee schließlich ein Projekt geworden ist.

Wieso hast du den Chatbot gestartet?

Die Idee war einen Informationsdienst für Giftköder-Warnmeldungen einzurichten. Giftköder sind eine große Gefahr für Hunde und deren Besitzer. Der Verlust eines Hundes unter solchen Umständen ist vermutlich das Schlimmste was einem Hundebesitzer passieren kann. Als vor ca. einem Jahr ein Köder auf unserer täglichen Gassiroute gefunden wurde, wurde mir die Gefahr das erste Mal vor Augen geführt. Die Lösung mittels Chatbot lag dann auf der Hand, weil er im Gegensatz zu den bestehenden Lösungen doch sehr viel mehr Möglichkeiten bietet.

Was genau versteht man unter einem Giftköder?

Als Köder werden sehr oft Reißnägel oder chemische Substanzen wie Rattengift in Fleischstücken versteckt und als Köder ausgelegt. Da ist es sehr schwierig, wenn nicht sogar unmöglich, den Hund vom Fressen abzuhalten- selbst wenn er gut trainiert ist. Eine schnelle Warnung ist da unerlässlich. Im Juli 2017 wurden alleine in Österreich zehn Hunde durch Giftköder verletzt – drei davon sind leider verstorben, meistens unter großen Qualen.

(c) Wachhund

Seit wann ist der „Wachhund“-Bot live? Wie viele User konntet ihr bereits gewinnen?

Unser Bot ging vor ca. vier Wochen live. Wir liegen aktuell im unteren dreistelligen Bereich, wobei ich anmerken will, dass wir ohne jegliche Werbung auskommen. Dieses natürliche Wachstum zeigt uns auch, dass wir die richtige Lösung für das richtige Problem gefunden haben.

Wie gehst du an das Marketing heran?

Pragmatisch. Wir wissen ja relativ genau wer unsere Zielgruppe ist und testen jetzt alle möglichen Varianten durch. Was funktioniert, wird weitergemacht. Konzentrieren werden wir uns vor allem auf Online-Marketing-Themen. Da wir ohne jegliches Werbebudget auskommen müssen, ist hier vor allem Kreativität gefragt.

Was waren die größten Hürden und welche Learnings hast du bereits mitgenommen?

Die erste Hürde war natürlich die Frage, ob der Chatbot für den User einen Nutzen stiftet. Die Gefahr der Giftköder ist zwar da, aber ob diese auch wirklich von den Hundebesitzern erkannt wird, da waren wir uns nicht sicher. Momentan versuchen wir natürlich so schnell als möglich zu wachsen. Je größer die Community, desto größer wird auch der Handlungsspielraum. Am Anfang wurden wir als Hobby-Projekt abgetan, jetzt wo es Fahrt aufnimmt merken wir auch mehr Commitment von allen Seiten. Spannend finden wir auch, dass das Thema Chatbots noch nicht wirklich die breite Userschaft erreicht hat.

Welche Ziele möchtet ihr im Team als nächstes erreichen?

Wir sind momentan im Kernteam vier Personen und machen das alles in unserer Freizeit. Es ist hier sehr viel Engagement und Leidenschaft vorhanden, sonst würde es nicht funktionieren. Das nächste große Ziel ist der Aufbau einer Community in respektabler Größe. Die größeren Chatbots in Österreich liegen unseres Wissens ja im fünfstelligen Bereich. Da möchten wir auch hinkommen.

Hast du den Bot selbst programmiert? Würdest du es so noch einmal wieder machen?

Der Bot wurde in C# programmiert auf dem BotFramework von Microsoft. Es ist uns super dabei gegangen, da wir schon viel Erfahrungen mit diesem Framework gesammelt haben und würden es deshalb auch wieder so machen.

Wie bist du an das (Charakter-) Design herangegangen? Was war dir besonders wichtig?

Wir nennen unseren Chatbot zwar Wachhund – unser Charakter, die Englische Bulldogge im Polizeioutfit, heißt Spike. Es war klar, dass der Charakter ein Hund sein muss. Das Polizeioutfit hat er bekommen, weil er als Wachhund ein bisschen die Exekutive symbolisieren soll. Bei der Wahl der Hunderasse haben wir ein bisschen getüftelt. Wir wollten eine Rasse, die auch mal für Ordnung sorgen kann, aber gleichzeitig nicht aggressiv wirkt. Schließlich haben wir uns für die Englische Bulldogge entschieden.

Vielen Dank!

Weiterführende Links: Zum Wachhund-Bot im Messenger auf Facebook 

Mehr zum Thema: Kostenloses E-Book zu Giftködern

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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