04.09.2024
ERBEN 2.0

Charonium: Innsbrucker Startup verwaltet digitale Assets auch nach dem Tod

Für Nachlassverwalter waren digitale Vermögenswerte bisher eine Blackbox. Das Innsbrucker Startup Charonium will das ändern. Künftig sollen NFTs, Depots bei Neobrokern oder Konten bei Neobanken nach dem Tod von Notar:innen und Anwält:innen verwaltet werden.
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Nikolaus Stickler und Daniel Gosterxeier Charonium Krypto vererben Erben
Charonium-Founder Nikolaus Stickler und Daniel Gosterxeier (v.l.) (c) Charonium

Wenn ein Angehöriger stirbt, steht für die Familie auch die Nachlassverwaltung an. Geht es um die Verteilung des Erbes, prüften Notar:innen in der Vergangenheit vor allem klassische Konten bei Banken und Versicherungen. Immer mehr Menschen besitzen heute aber auch digitale Vermögenswerte, die in traditionellen Verzeichnissen nicht auftauchen.

Hier kommt Charonium von den beiden Foundern Nikolaus Stickler und Daniel Gosterxeier ins Spiel: Das Innsbrucker Startup mit einem Faible für griechische Mythologie – Charon ist dort der Fährmann, der die Toten für einen Obolus in das Reich des Hades befördert – bietet dafür eine Lösung. Digitale Vermögenswerte in Onlinekonten bei Neobanken (z.B. N26), Depots bei Neobrokern (z.B. Trade Republic) oder Kryptowährungen, NFTs und Tokens können überprüft werden. Dadurch könne auch “digitales Erbe” gerecht verteilt werden, wie das Startup verspricht.

Alle digitalen Assets an einem Ort

Gedacht ist Charonium sowohl für Privatkund:innen, als auch für Anwält:innen und Notar:innen. Sie verwalten die Charonium Fragmente, hochsichere Aufbewahrungslösungen für private Schlüssel. Diese werden zusammen mit einem digitalen Collectible in Form eines NFTs geliefert und gewährleisten die sichere Verwaltung digitaler Werte. Anwält:innen und Notar:innen können diese Fragmente im Todesfall dazu verwenden, digitale Assets zu rekonstruieren und eine Übersicht der digitalen Vermögenswerte des Verstorbenen oder der Verstorbenen zu erstellen – auch ohne Krypto-Kenntnisse.

Zusätzlich werden auch “Obolusse” angeboten, die als physische Stücke in Kupfer, Silber oder Gold und als NFTs erhältlich sind. Sie bieten zusätzliche Dienstleistungen und Angebote. Wer seine digitalen Assets an einem Ort verwalten will, kann dafür die Charonium Legacy-Software nutzen. Diese All-in-One-Lösung dient der Verwaltung digitaler Assets über verschiedene Blockchains und integriert Finanzdienstleister wie Neo-Banken und Kryptobroker. Die Software ist derzeit noch in der Beta-Phase.

Abonnements und Token-Verkäufe

Das Finanzierungsmodell von Charonium beruht einerseits auf der Erhebung von Abonnementgebühren bei Notar:innen und Anwält:innen, die das Charonium Legacy-System benutzen. Anderseits werden die Charonium Fragmente, Obolusse und ein Styx Token zum Verkauf angeboten. Mit letzerem haben Käufer:innen auch ein Mitspracherecht über Entwicklungen im Netzwerk von Charonium und “Zugang zu virtuellen Erlebnissen im Underverse”, wie das Startup in einer Aussendung schreibt.

Der Token wird derzeit im Pre-Sale verkauft und soll innerhalb des Charonium-Ökosystems als Währung gelten. Das Unternehmen plant derzeit auch ein NFT-Spiel namens “Hades Key” und will sein Angebot um umweltfreundliche Bestattungsoptionen erweitern.

Erfahrung in Software und Blockchain

Gegründet wurde das Startup 2022 von Nikolaus Stickler und Daniel Gosterxeier. Im selben Jahr wurden sie auch mit dem Austrian Blockchain Award ausgezeichnet. Stickler arbeitet seit über 25 Jahren in der Softwareentwicklung und beschäftigt sich mittlerweile vor allem mit innovativen Technologien wie Blockchain, künstlicher Intelligenz und Automatisierung. Gosterxeier ist seit Jahren im Web3-Sektor aktiv und hat sich auf sogenannte digitale Identitäten spezialisiert. Er forscht auch am Austrian Blockchain Center an innovativen Geschäftsmodellen.

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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity

Es war eine Nachricht, die für viel Aufsehen in der heimischen Startup-Szene sorgte: Die Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) klagte das Wiener Startup notarity, das seit 2022 eine Plattform für die Online-Durchführung notarieller Dienstleistungen betreibt. Mit dieser hat das Unternehmen nach eigenen Angaben rund ein Viertel der heimischen Notariate als Kunden. Damit steht das Startup auch in direkter Konkurrenz zur IT-Tochter der Kammer, die ebenfalls ein derartiges System anbietet.

Streitpunkt: Notarielle Dienstleistungen angeboten oder nur vermittelt?

In der Klage brachte die ÖNK mehrere Punkte ein, in denen das Geschäftsmodell von notarity ihrer Ansicht nach nicht den geltenden gesetzlichen Regelungen entspreche. Ein zentrales Argument war dabei, dass das Startup über seine Seite direkt notarielle Dienstleistungen anbietet und verrechnet. Dabei handle es sich aber lediglich um eine Vermittlung der besagten Dienstleistungen, die von Notariaten ausgeführt werden, argumentierte man bei notarity bereits damals und legte ein selbst in Auftrag gegebenes Gutachten vor.

In einigen weiteren beanstandeten Punkten setzte das Unternehmen noch vor Prozessstart Änderungen um. Dabei betonte CEO Schuster mehrmals öffentlich, dass man sich um eine außergerichtliche Einigung bemühe.

Zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen

Nach drei Verhandlungen bis Juni liegt nun das Urteil durch das Handelsgericht Wien vor. Das Urteil in erster Instanz ist noch nicht rechtskräftig. Dabei wurden die zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen, die das Kerngeschäft von notarity, die Vermittlung notarieller Dienstleistungen, betrafen. In einigen Unterpunkten, die konkrete Geschäftspraktiken, etwa Kostentransparenz und Werbung, betreffen, wurde der Kammer vom Gericht Recht gegeben. “Den sich aus der Stattgabe dieser Eventualbegehren ergebenden Änderungsbedarf hat notarity aber bereits weitgehend im vergangenen Winter umgesetzt”, heißt es dazu in einer Aussendung des Startups.

notarity-CEO Schuster: “Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”

“Wir sind froh, dass das Handelsgericht Wien uns in allen für uns wesentlichen Punkten Recht gegeben hat. Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”, kommentiert notarity-Co-Founder und CEO Jakobus Schuster.

Auch ÖNK sieht sich bestätigt

Doch auch die ÖNK sieht sich in einer Aussendung bestätigt. Das Handelsgericht habe die Rechtsansicht der ÖNK “in wesentlichen Punkten” bestätigt, heißt es dort. “Das Erstgericht hat wesentliche Elemente des Geschäftsmodells und des Werbeansatzes von Notarity für unzulässig erklärt”, heißt es von der Kammer. “Mit dem vorliegenden Urteil ist klar, dass das geltende Recht auch bei technischen Weiterentwicklungen von Tools im Bereich der Digitalisierung strikt zu beachten ist”, kommentiert ÖNK-Sprecher Ulrich Voit. Ob seitens der Kammer Berufung in den abgewiesenen Punkten eingelegt wird, wurde noch nicht bekanntgegeben.

notarity-Gründer äußert sich konsensorientiert

Grundsätzlich begrüße man die “Entwicklung von technischen Systemen zur weiteren Digitalisierung der Notariate”, sagt Voit aber. Auch notarity-CEO Schuster äußert sich konsensorientiert. Bedenken der Notariatskammer habe man von Anfang an ernst genommen “und die konstruktiven Hinweise von österreichischen Notaren für eine mögliche einvernehmliche Lösung dieser Angelegenheit und zum Teil auch zur weiteren Verbesserung unserer Dienste bereits vergangenen Winter umgehend umgesetzt”.

Schuster betont in seinem Statement auch einmal mehr den Wunsch, mit der Kammer doch noch auf einen grünen Zweig zu kommen: “Daher würden wir uns freuen, wenn die Kammer jetzt auch umgekehrt mit uns als Startup eine Gesprächsbasis findet, damit wir die Zukunft des Notariats gemeinsam gestalten können. Wir sind jederzeit offen für Dialog und Zusammenarbeit.”

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