04.09.2024
ERBEN 2.0

Charonium: Innsbrucker Startup verwaltet digitale Assets auch nach dem Tod

Für Nachlassverwalter waren digitale Vermögenswerte bisher eine Blackbox. Das Innsbrucker Startup Charonium will das ändern. Künftig sollen NFTs, Depots bei Neobrokern oder Konten bei Neobanken nach dem Tod von Notar:innen und Anwält:innen verwaltet werden.
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Nikolaus Stickler und Daniel Gosterxeier Charonium Krypto vererben Erben
Charonium-Founder Nikolaus Stickler und Daniel Gosterxeier (v.l.) (c) Charonium

Wenn ein Angehöriger stirbt, steht für die Familie auch die Nachlassverwaltung an. Geht es um die Verteilung des Erbes, prüften Notar:innen in der Vergangenheit vor allem klassische Konten bei Banken und Versicherungen. Immer mehr Menschen besitzen heute aber auch digitale Vermögenswerte, die in traditionellen Verzeichnissen nicht auftauchen.

Hier kommt Charonium von den beiden Foundern Nikolaus Stickler und Daniel Gosterxeier ins Spiel: Das Innsbrucker Startup mit einem Faible für griechische Mythologie – Charon ist dort der Fährmann, der die Toten für einen Obolus in das Reich des Hades befördert – bietet dafür eine Lösung. Digitale Vermögenswerte in Onlinekonten bei Neobanken (z.B. N26), Depots bei Neobrokern (z.B. Trade Republic) oder Kryptowährungen, NFTs und Tokens können überprüft werden. Dadurch könne auch „digitales Erbe“ gerecht verteilt werden, wie das Startup verspricht.

Alle digitalen Assets an einem Ort

Gedacht ist Charonium sowohl für Privatkund:innen, als auch für Anwält:innen und Notar:innen. Sie verwalten die Charonium Fragmente, hochsichere Aufbewahrungslösungen für private Schlüssel. Diese werden zusammen mit einem digitalen Collectible in Form eines NFTs geliefert und gewährleisten die sichere Verwaltung digitaler Werte. Anwält:innen und Notar:innen können diese Fragmente im Todesfall dazu verwenden, digitale Assets zu rekonstruieren und eine Übersicht der digitalen Vermögenswerte des Verstorbenen oder der Verstorbenen zu erstellen – auch ohne Krypto-Kenntnisse.

Zusätzlich werden auch „Obolusse“ angeboten, die als physische Stücke in Kupfer, Silber oder Gold und als NFTs erhältlich sind. Sie bieten zusätzliche Dienstleistungen und Angebote. Wer seine digitalen Assets an einem Ort verwalten will, kann dafür die Charonium Legacy-Software nutzen. Diese All-in-One-Lösung dient der Verwaltung digitaler Assets über verschiedene Blockchains und integriert Finanzdienstleister wie Neo-Banken und Kryptobroker. Die Software ist derzeit noch in der Beta-Phase.

Abonnements und Token-Verkäufe

Das Finanzierungsmodell von Charonium beruht einerseits auf der Erhebung von Abonnementgebühren bei Notar:innen und Anwält:innen, die das Charonium Legacy-System benutzen. Anderseits werden die Charonium Fragmente, Obolusse und ein Styx Token zum Verkauf angeboten. Mit letzerem haben Käufer:innen auch ein Mitspracherecht über Entwicklungen im Netzwerk von Charonium und „Zugang zu virtuellen Erlebnissen im Underverse“, wie das Startup in einer Aussendung schreibt.

Der Token wird derzeit im Pre-Sale verkauft und soll innerhalb des Charonium-Ökosystems als Währung gelten. Das Unternehmen plant derzeit auch ein NFT-Spiel namens „Hades Key“ und will sein Angebot um umweltfreundliche Bestattungsoptionen erweitern.

Erfahrung in Software und Blockchain

Gegründet wurde das Startup 2022 von Nikolaus Stickler und Daniel Gosterxeier. Im selben Jahr wurden sie auch mit dem Austrian Blockchain Award ausgezeichnet. Stickler arbeitet seit über 25 Jahren in der Softwareentwicklung und beschäftigt sich mittlerweile vor allem mit innovativen Technologien wie Blockchain, künstlicher Intelligenz und Automatisierung. Gosterxeier ist seit Jahren im Web3-Sektor aktiv und hat sich auf sogenannte digitale Identitäten spezialisiert. Er forscht auch am Austrian Blockchain Center an innovativen Geschäftsmodellen.

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Andreas Klinger ist einer der Initiatoren von EU Inc | (c) brutkasten / Dervisevic
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„Das Startup-Ökosystem muss vor dem 16. Juli laut werden.“ – mit diesem Appell wendet sich die Initiative EU-INC aktuell an die europäische Startup-Szene. Denn die kommenden Wochen seien das entscheidende Zeitfenster, um noch auf den Gesetzgebungsprozess in Brüssel einzuwirken. Die Warnung der Initiatoren fällt deutlich aus: „Mehrere Lobbygruppen drängen darauf, genau die eine Klausel zu streichen, die das Ganze funktionsfähig macht.“ Konkret geht es um die freie Wahl des Registrierungssitzes. Diese Klausel bildet ein Herzstück des Entwurfs. Falle sie weg, drohe das gesamte Projekt für Startups seinen Wert zu verlieren, meint man bei der Initiative.

Kritik bereits bei Kommissions-Entwurf im März

Die Forderung nach einer einheitlichen europäischen Rechtsform für Startups treibt das Ökosystem seit Monaten an. Die Initiative EU-INC sammelte zehntausende Unterschriften, um ein Gegenkonzept zur regulatorischen Fragmentierung in der EU und damit eine ernsthafte Alternative zur US-Rechtsform Delaware Inc. für europäische Startups zu schaffen. Das klare Ziel: Gründungen, grenzüberschreitende Skalierung und Investments deutlich zu vereinfachen.

Die EU-Kommission griff die Forderung auf und lieferte schließlich im März einen Entwurf, der den Begriff „EU Inc.“ von der Initiative übernahm, aber bei weitem nicht alle Forderungen (brutkasten berichtete). Schon vor der offiziellen Veröffentlichung äußerten viele aus dem Ökosystem Kritik an Kompromissen und potenziellen Hürden. Sie befürchteten, dass nationale Interessen eine wirklich einheitliche Lösung blockieren.

EU Inc. als „Plug-in“

Nun liegt eine juristische Detailprüfung des Kommissionsentwurfs im Auftrag der Initiative vor. Und mit ihr folgt seitens EU-INC eine teilweise Neupositionierung. Der Entwurf bringe nicht das ursprünglich geforderte „28. Regime“ – also eine völlig losgelöste, eigenständige europäische Rechtsform mit einem eigenen Gesellschaftsrecht und einem eigenen Gerichtssystem, wird klargestellt. Stattdessen bewerten die Expert:innen die EU Inc. nun als „Plug-in für das Rechtssystem jedes Landes“.

Die Initiative passte ihre Vorschläge nun an diese Gegebenheiten an. Die Rechtsform könne weiterhin als Wegweiser zu einem paneuropäischen Standard dienen, vorausgesetzt, die Politik setze sie korrekt um, heißt es. Da setzt die aktuelle Kritik an. Die Initiative spricht sich vehement gegen das Szenario aus, dass nationale Anpassungswünsche den Entwurf aushöhlen und am Ende „27 verschiedene Geschmacksrichtungen“ entstehen. Eine Kern-Forderung der Initiator:innen: „Lasst nicht zu, dass die freie Wahl des Registrierungssitzes verwässert wird“. Sie betrachten diese Wahlfreiheit als die absolut unverhandelbare Grundvoraussetzung für den Erfolg der Rechtsform.

Klinger: „Phase 3 beginnt“

EU-INC bläst unter anderem via LinkedIn zur Mobilisierung innerhalb der europäischen Startup-Szene. Andreas Klinger, Co-Initiator und bekanntes Gesicht der Kampagne, kommentiert in einem Posting: „Das ist groß. Die Phase 3 von EU-INC beginnt.“ Man brauche nun die gesamte Startup-Community hinter den Forderungen der Initiative. „Lasst uns das über die nächste Ziellinie bringen“, so Klinger.

Konkret ruft die Initiative Gründer:innen und Investor:innen auf: „Postet auf LinkedIn. Fordert: Ein Europa. Einen Standard.“ Die Akteure sollen ihre EU-Abgeordneten sowie Staats- und Regierungschefs in ihren Beiträgen direkt markieren. Gerade im deutschsprachigen Raum sollen die Gründer gezielt Politiker wie den SPD-Europaabgeordneten René Repasi, der bereits vergangenes Jahr mit einem Gegenentwurf zur Initiative auf sich aufmerksam machte, in die Pflicht nehmen und den öffentlichen Druck aufrechterhalten. „Helft uns, das bis zum 16. Juli richtigzustellen“, so die Initiator:innen.

Aufruf von AustrianStartups

Von AustrianStartups kommt zugleich ein Aufruf an die heimische Community: Es sei an der Zeit, laut zu werden – sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene. Österreichische Minister:innen könnten nämlich im Rat der EU Einfluss auf die finale Entscheidung nehmen. „In Österreich zieht aber nicht jeder am selben Strang. Die typischen Interessensvertetungen arbeiten dagegen“, heißt es von AustrianStartups. Man arbeite sowohl „hinter verschlossenen Türen“ als auch öffentlich an Verbesserungen.

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