28.02.2024

charge7: Wiener Startup stellt sich nach Investoreneinstieg international auf

Das Powerbank-Sharing-Startup charge7 betreibt sein Franchisesystem nun international. Das Konzept ähnelt dabei dem E-Scooter Sharing.
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charge7-Team mit Leihstation in einer Billa-Filiale (c) JZ Mobile Payement Services GmbH

Erst Wien, dann Deutschland. Im nächsten Schritt stehen nun Tschechien und Mexiko an. Das Wiener Startup charge7 hat sich mit dem Einstieg einer Investorengruppe mit Sitz in Dubai international aufgestellt. Für „einen mittleren sechsstelligen Betrag“, so der Gründer James Zhu gegenüber dem brutkasten, erwarb die AFK Group im letzten Halbjahr 2023 rund 40 Prozent der Firmenanteile der JZ Mobile Payment Services GmbH, welche hinter charge7 steckt.

Mit diesem Investment soll das Powerbank-Sharing-Unternehmen charge7 „zu einem Franchisesystem auf der ganzen Welt ausgebaut werden“, so Zhu. Außerdem fließt das frische Geld in die Weiterentwicklung der App, Marketing sowie den Ankauf neuer Leihstationen der Powerbanks.

Die JZ Mobile Payment Services GmbH wurde im Jahr 2017 von James Zhu gegründet. Co-Founder Maximilian Wittmann und Martin Kirchthaller stießen erst später zur Unternehmung dazu. Charge7 ist ein Teil davon und bietet ein Powerbank-Sharing Konzept ähnlich dem E-Scooter-Sharing in Österreich an. Per App können Nutzer:innen verfügbare Powerbankstationen finden und Geräte unterwegs laden.

Durch Franchisesystem zur weltweiten Anwendung

Der erste Franchise-Standort in Deutschland ist unter Dach und Fach und startet dieser Tage. In München gibt es ab Anfang März Powerbanks von charge7. Auch mit einem Franchisenehmer in Tschechien sind die Verhandlungen inzwischen fortgeschritten. Darüber hinaus liegt laut James Zhu eine Anfrage aus Mexiko vor.

Mit dem Franchisesystem möchte sich charge7 breiter aufstellen und auch das Geschäftsmodell erweitern. Dabei kaufen die Franchisenehmer die Powerbanks und Leihstationen von charge7 ab und dürfen deren Software und Markenrechte verwenden. Laut dem Geschäftsführer James Zhu können Franchisenehmer zwischen 70 und 85 Prozent der Einnahmen behalten.

In Österreich sieht der Gründer keine Konkurrenz mit einem ähnlichen Produkt. „International müssen wir uns gegen Mitbewerber aus dem asiatischen Raum durchsetzen“, sagt Zhu. Dabei sieht er das Nachhaltigkeitskonzept von charge7 als großes Plus gegenüber dieser Konkurrenz.

Charge7 in Österreich

Das Konzept von charge7 ist ähnlich wie das Konzept von E-Scooter Sharing: Über eine App können Nutzer:innen in der Nähe verfügbare Powerbank-Stationen finden und, per Scannen eines QR-Codes an der Powerbank, ausleihen. Die charge7-Powerbanks haben dabei Ladekabel für gängige Handytypen integriert. Sobald ihre Geräte aufgeladen sind, können die Powerbanks an einer beliebigen Station zurückgeben werden. Pro ausgeliehener Stunde zahlen Nutzende hierzulande zwei Euro. 

charge7 Powerbank (c) JZ Mobile Payement Services GmbH

Vor wenigen Wochen konnte charge7 mit Billa einen neuen Partner im heimischen Markt gewinnen. Im Moment wird in rund 20 zentral gelegenen Billa-Filialen in Wien das Powerbank Sharing getestet. Sollten diese einen guten Anklang bei den Nutzer:innen finden, stellte Billa eine Ausweitung auf das gesamte Stadtgebiet in Aussicht, sagte James Zhu zum brutkasten.

Des Weiteren richtet sich die Strategie von charge7 insbesondere an Gastronomie- und Eventbetriebe. Diese können sich als Standort einer Leihstation einkaufen und ihren Gäst:innen die Powerbanks kostenlos zur Verfügung stellen. Namenhafte Partner wie etwa das Café Landtmann sind Teil des Powerbank-Sharings. Ebenso sollen bald alle Terminals am Schwechater Flughafen eine Leihstation vorweisen können.

Neben dem Co-Founder Maximilian Wittmann, Martin Kirchthaller und dem Geschäftsführer besteht das Team von charge7 in Österreich aus fünf Personen, welche sich um Social Media, die Hardware, das Franchise und Sales kümmern. An der Software arbeiten ebenfalls rund fünf Personen, diese Tätigkeiten wurden allerdings ins Ausland ausgelagert.

Nachhaltigkeit als Alleinstellungsmerkmal

Pro Stunde sollen zehn Cent der Einnahmen in nachhaltige Projekte fließen. In der Vergangenheit investierte charge7 in nachhaltige Energieversorgung in Afrika. Aktuell wird nun an einem Portfolio gearbeitet, welches auch regionale Aufforstungs- und erneuerbare Energieprojekte in Österreich beinhaltet. Außerdem will das Startup seinen Aufstellungspartner:innen anbieten, an einer österreichweiten Energiegemeinschaft teilzunehmen, damit diese Photovoltaik und Wasserkraftstrom von anderen Teilnehmer:innen beziehen können. „Somit könnten wir zumindest teilweise garantieren, dass unsere Powerbanks zu 100 Prozent mit Ökostrom versorgt werden“ , so Co-Founder Wittmann. An dieser Stelle sei charge7 allerdings noch in der Sondierungsphase.

Zhu will hoch hinaus

Für den Gründer James Zhu ist charge7 nur der Anfang. Mit JZ Mobile Payment Services GmbH, zu der auch charge7 gehört, möchte er sich zudem langfristig als Zahlungsdienstleister etablieren. „Bezahlen soll so einfach sein, wie eine Powerbank ausleihen“, sagt Zhu. Mithilfe von QR-Codes soll das System von charge7 modifiziert und für Zahlungen von B2B als auch für B2C Anwendung finden.

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(c) Sasun Bughdaryan via Unsplash

In der Gründungsphase steht das operative Geschäft an erster Stelle: Produkte werden entwickelt, Marketingkampagnen gestartet und erste Kund:innen akquiriert. Rechtliche Rahmenbedingungen und eine nachhaltige Absicherung rücken dabei mitunter in den Hintergrund. Dabei können nicht nur unbedachte Versäumnisse, sondern sogar unverschuldete Konflikte junge Unternehmen rasch in finanzielle Schieflagen bringen.

“Ich mache ja nichts falsch”

„Ein häufiger Satz von Gründerinnen und Gründern lautet: Was soll schon passieren? Ich mache ja nichts falsch“, sagt Rechtsschutz-Experte Gerd Plank von der ERGO Versicherung. Doch im Unternehmensalltag geraten Firmen keineswegs nur durch eigenes Fehlverhalten in juristische Auseinandersetzungen. Plank verdeutlicht das an einem Praxisbeispiel aus dem Strafrechtsschutz: „Auch wenn ein Geschäftspartner etwas falsch macht, etwa bei der Verrechnung, kann ein Unternehmen ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten.“ In Österreich gebe es jährlich rund 540.000 Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften, denen lediglich 28.000 Verurteilungen gegenüberstehen. „Das bedeutet, dass 95 Prozent der Verfahren eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden – die immensen Anwalts- und Verteidigungskosten von oft 10.000 bis 20.000 Euro muss man ohne Rechtsschutzversicherung dennoch selbst tragen“, so Plank.

Rechtsschutz-Experte Gerd Plank | (c) ERGO Versicherung

Auch bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen würden Gründer:innen das finanzielle Risiko unterschätzen. „Schon wenn man einen vermeintlich kleinen Streitwert von 500 Euro einklagt, liegen die Gesamtkosten in der ersten Instanz bereits bei rund 1.600 Euro. Kommen weitere Verhandlungen hinzu, ist man rasch bei 6.000 Euro“, führt Plank aus. Da ein Großteil der Gerichtsverfahren mit einem Vergleich enden würden, blieben beide Parteien häufig auf ihren eigenen Anwaltskosten sitzen. „In Österreich liegt der häufigste bestrittene Wert bei 10.000 Euro. Die Gesamtkosten bei diesem Streitwert erreichen schnell 20.000 Euro“, so der Experte. Ohne Absicherung verzichten Startups daher oft auf berechtigte Forderungen, um Prozesskosten zu vermeiden – was im Einzelfall existenzbedrohende finanzielle Auswirkungen haben kann.

Die 6 häufigsten Rechtsfallen

Um solche Szenarien zu verhindern, sollten Gründer:innen die typischen Stolpersteine der ersten Monate kennen. Gerd Plank fasst im Gespräch mit brutkasten die sechs häufigsten Rechtsfallen zusammen – und zeigt auf, wie sich Startups mit dem passenden Rechtsschutz davor schützen können.

1. Mündliche Vereinbarungen und undokumentierte Vertragsänderungen

In der Startphase regiert oft das Prinzip Vertrauen. Verträge werden mündlich geschlossen oder vereinbarte Leistungen nachträglich per Handschlag abgeändert. „Einer der wichtigsten Punkte, bei denen es später zu Streitigkeiten kommt, sind undokumentierte Änderungen an Verträgen“, warnt Plank. Kommt es zu Uneinigkeiten über den Leistungsumfang oder Zahlungen, stehe Aussage gegen Aussage. Der Kunde bestreite etwa Zusatzleistungen, und das Startup bleibe auf den Kosten sitzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz der ERGO Versicherung unterstützt Gründer:innen durch juristische Erstberatung und Vorab-Vertragsprüfungen zu günstigen Konditionen. Zudem bietet ERGO für Jungunternehmer:innen einen besonderen Vorteil: Den Entfall der üblichen Wartefristen. „Kommt ein Unternehmen nach Abschluss eines größeren Auftrags zu uns, besteht im Premium-Rechtsschutz für Streitigkeiten aus dem Vertrag sofort Versicherungsschutz“, hebt Plank hervor.

2. Offene Rechnungen nicht konsequent eintreiben

Zahlen Kunden ihre Rechnungen nicht, zögern junge Firmen oft, rechtliche Schritte einzuleiten – aus Sorge um die Kundenbeziehung oder aus Angst vor hohen Prozesskosten. Dies führt rasch zu massiven Liquiditätsengpässen. „Laut KSV1870-Statistik kommen 30 bis 40 Prozent der Insolvenzen in Österreich dadurch zustande, dass Kund:innen Rechnungen nicht bezahlen und die Unternehmer nicht die finanziellen Mittel haben, um ihre Forderungen gerichtlich durchzusetzen“, erläutert Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Das Forderungsmanagement der ERGO Versicherung übernimmt den Inkassoprozess. „Durch unser Know-how erreichen wir eine Eintreibungsquote von rund 80 Prozent“, führt der Experte aus. Ein Netzwerk aus 600 spezialisierten Partneranwält:innen vertritt Betroffene an allen 115 Bezirksgerichten in Österreich und in weiteren Instanzen. „Außergerichtliche Lösungswege dauern im Schnitt ein halbes Jahr, während ein Gerichtsprozess im Schnitt bis zu dreieinhalb Jahre in Anspruch nehmen kann“, betont Plank.

3. Fehler bei der Mitarbeiterbeschäftigung

Bei der Einstellung des ersten Personals passieren häufig Fehler. Ein Klassiker ist die fehlerhafte Einstufung von Arbeitskräften. „Der typische Fall ist, dass eine Person als freier Dienstnehmer oder Selbstständiger bezeichnet wird, obwohl die tatsächlichen Arbeitsbedingungen für ein Angestelltenverhältnis sprechen“, so Plank. Stellt die Sozialversicherung bei einer Nachprüfung eine Scheinselbstständigkeit oder Fehler bei Kollektivvertragsgehältern fest, drohen Nachzahlungen im fünfstelligen Bereich.

Wie der Rechtsschutz hilft: Gründer:innen werden präventiv bei Dienstverträgen beraten, im Streitfall übernimmt der Firmen-Rechtsschutz im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die Vertretungs- und Prozesskosten. „Mit fachkundiger juristischer Beratung lassen sich Kollektivvertragsentlohnungen, Arbeitszeiten und Sonderzahlungen von Anfang an korrekt regeln“, erklärt Plank.

4. Vernachlässigter Schutz von Marken, Software und IP

Viele Startups bringen innovative Produkte, Softwarelösungen oder Marken auf den Markt, ohne ihr geistiges Eigentum ausreichend abzusichern oder finanziell verteidigen zu können. „Wenn etwa ein Vertragspartner Daten weitergibt oder Ideen kopiert, werden Prozesse nach dem Immaterialgüterrecht extrem teuer“, gibt Plank zu bedenken. Ohne Rechtsbeistand fehlen jungen Firmen meist die Mittel, sich gegen finanzstarke Nachahmer zur Wehr zu setzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Premium-Rechtsschutz deckt komplexe Auseinandersetzungen im Immaterialgüterrecht ab. „Diese Streitigkeiten abzusichern ist entscheidend, da Rechtsstreitigkeiten um das geistige Eigentum hohe Streitwerte aufweisen“, betont der ERGO-Experte. ERGO stellt spezialisierte Partneranwält:innen bereit und übernimmt im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die anfallenden Kosten.

5. Mangelhafte AGB und unzulässige Klauseln

Insbesondere im E-Commerce und beim Vertrieb an Endverbraucher greifen Gründer:innen häufig auf fehlerhafte oder ungeprüfte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zurück. Werden Informationspflichten, Rücktrittsrechte oder Gewährleistungsbestimmungen missachtet, hat das teure Konsequenzen. „Wenn AGB unzulässige Klauseln enthalten, können sich Kunden darauf berufen und Zahlungen verweigern“, erklärt Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz von ERGO bietet Unternehmern die Möglichkeit, Vertragswerke und AGB von spezialisierten Anwält:innen zu günstigen Konditionen prüfen zu lassen. „Es ist essenziell, sich von Anwält:innen im Vorfeld beraten zu lassen, ob die erstellten Klauseln rechtlich gültig sind, bevor man Angebote am Markt platziert“, rät Plank.

6. Überschreitung der Gewerbeberechtigung

In der Praxis bieten Startups nicht selten Leistungen an, die über den Umfang ihres eingetragenen Gewerbescheins hinausgehen. „Man muss wirklich darauf achten, dass man nur innerhalb jener Gewerbeberechtigungen arbeitet, die tatsächlich eingetragen sind“, mahnt Plank. Wird die Gewerbeberechtigung überschritten, drohen Verwaltungsstrafverfahren, die im schlimmsten Fall mit einem Gewerbeentzugsverfahren einhergehen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Rechtsschutz für Gewerbeentzugsverfahren schützt Unternehmer vor den finanziellen Folgen von Verwaltungsstrafverfahren. „Auch bei drohendem Gewerbeentzug bieten wir die entsprechende rechtliche Absicherung und Vertretung“, führt Plank aus.


Aktionsangebot: ERGO Blue Weeks 

Aktuell bietet die ERGO Versicherung im Rahmen der „Blue Weeks“-Aktion besondere Konditionen für den D.A.S. Firmen-Rechtsschutz. Bei einem Vertragsabschluss bis 31. Jänner 2027 sparen Unternehmen bis zu fünf Monatsprämien.

Zusätzlich profitieren Jungunternehmer:innen im ersten Geschäftsjahr von einem Bonus – bis zu 20 Prozent auf die Prämienhöhe. Nähere Informationen erhalten Sie bei einer persönlichen Beratung mit den Rechtsschutzexperten der ERGO Versicherung.

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