19.09.2024
WIENER STARTUP

Changy übernimmt die Suche nach dem günstigsten Strom- und Gasanbieter

Den Strom- und Gasanbieter zu wechseln kann Geld sparen, ist für viele aber ein zu großer Aufwand. Das Wiener Startup Changy will das einfacher machen und bietet einen Wechselservice an.
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Changy Strom Gas anbieter wechsel Sabine mayer Thomas mayer
Die beiden Changy-Founder:innen Sabine und Thomas Mayer (c) Changy

Wenn die Temperaturen sinken, denken viele erstmals nach den Sommermonaten wieder ans Heizen. Und damit auch an die drohenden hohen Heizkosten. Oft könnten sich Haushalte einiges an Geld ersparen, wenn sie ihren Strom- und Gasanbieter regelmäßig wechseln würden. Vergleichsplattformen gibt es dafür bereits einige, den Wechsel müssen hier allerdings die Kund:innen selbst übernehmen. Das Startup Changy übernimmt auch diesen Teil.

Geld sparen durch Anbieterwechsel

Gegründet von Sabine Mayer und ihrem Bruder Thomas will das Wiener Startup den Anbieterwechsel einfach gestalten. Die Idee existiert bereits seit 2021, als Thomas Mayer der Großmutter der beiden Geschwister beim Gasanbieterwechsel half und diese sich so einige Hundert Euro ersparte. Das wollten sie auch anderen ermöglichen. Mit den gestiegenen Strom- und Gaskosten im darauffolgenden Winter hätte das Modell der beiden allerdings nicht wirklich funktioniert. Sie verwarfen die Idee wieder.

Knapp zwei Jahre später setzten sich die beiden wieder an ihren Businessplan. Der Markt hatte sich etwas erholt und Sabine Mayer nach ihrem Masterstudium wieder mehr Zeit für ein solches Side-Hustle-Projekt. Im heurigen Juni wurde Changy dann offiziell gegründet.

Software vergleicht Tarife

Das Modell von Changy funktioniert so: Kund:innen können zwischen dem Basic- und Plus-Modell wählen, diese kosten 30 bzw. 60 Euro im Jahr. Wer ein solches Abo abschließt, muss sich bei Changy registrieren und seine letzte Jahresabrechnung hochladen. Möchte man nur Ökostrom oder Strom aus Österreich beziehen, kann man das ebenfalls angeben.

Eine von Thomas Mayer programmierte Software vergleicht dann automatisch die möglichen Anbieter und wählt den günstigsten aus. Die Tarife werden im System laufend aktualisiert, um auf dem neuesten Stand zu bleiben. Das funktioniere weitgehend automatisiert, erklärt Sabine Mayer. Im Plus-Modell müssen Kund:innen für den Wechsel nichts weiter tun, hier wird die gesamte Kommunikation mit den Energieanbietern von Changy erledigt.

Im Basic-Modell muss der von Changy vorgeschlagene Anbieterwechsel noch einmal in einer E-Mail vom Energieanbieter rückbestätigt werden. Bei beiden Modellen wirbt Changy mit einer „Ersparnis-Garantie im ersten Jahr“: Die Service-Gebühr muss im ersten Jahr nur gezahlt werden, wenn die Ersparnisse höher sind als die Gebühr.

Mit der Kältewelle sollen Kund:innen kommen

Die beiden Geschwister betreiben Changy derzeit neben ihren Vollzeitjobs. Das kostet bisher vor allem Zeit, die Expertise holen sich die beiden aus ihrer Arbeitserfahrung bzw. ihrem Umfeld. Sabine Mayer erklärt, dass sie und ihr Bruder als „Sidepreneurs“, die von ihrem Unternehmen nicht finanziell abhängig sind, „den Mehrwert für den Kunden“ in den Mittelpunkt stellen können. Natürlich würden die beiden irgendwann von Changy leben wollen, das sei ja das Ziel aller Unternehmen. Bis dahin dauert es aber vermutlich noch.

Derzeit steht das Startup bei knapp 100 Kund:innen. Ursprünglich war das Modell nur für Privatkund:innen vorgesehen, seit einem Monat betreut man aber auch Businesskunden. Die ersten Feedback-Meldungen seien sehr positiv, wie Sabine Mayer erzählt. Mit dem Herbstbeginn starte man jetzt auch erste Werbekampagnen auf Social Media, um die eigene Bekanntheit zu steigern.

„Wir hoffen, dass wir jetzt mit der Kältewelle unsere Kunden erreichen“, sagt Mayer. Das Ziel wären 1.000 Kund:innen. Wie realistisch das ist, könne sie allerdings noch nicht abschätzen. Immerhin beginnt jetzt erst die erste Heizsaison seit Bestehen von Changy. Aber sie bleibe optimistisch.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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