22.01.2024

CEOs bei Frage nach Wirtschaftswachstum uneinig

Eine aktuelle PwC-Studie zeigt: Der Optimismus der heimischen CEOs steigt zwar insgesamt wieder deutlich an, doch nur knapp weniger als die Hälfte erwartet dieses Jahr Wirtschaftswachstum.
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Wirtschaftswachstum crypto chart
Foto: Dylan Calluy/Unsplash

Wird die Wirtschaft dieses Jahr nach der Rezession im Vorjahr (minus 0,8 Prozent laut Wifo) wieder wachsen? Ein guter Indikator bei der Beantwortung dieser Frage sollte die Stimmung unter den Top-Entscheider:innen des Landes sein. Doch die aktuelle PwC-Studie CEO Survey 2024, für die auch 36 heimische CEOs befragt wurden, zeigt: Wirklich schlau wird man daraus aktuell nicht. Denn in der Frage „Konjunktur oder Rezession?“ sind die Chef:innen uneinig.

Konjunktur oder Rezession? Es steht 42 zu 58

Immerhin: Die Stimmung ist erheblich besser als vergangenes Jahr. 2023 erwarteten nur 22 Prozent globales Wirtschaftswachstum – und der Pessimismus bewahrheitete sich. Dieses Jahr sind es 42 Prozent – und ebenso viele, die von einer Rückkehr zur (schwachen) Konjunktur in Österreich ausgehen. Das bedeutet: Knapp mehr als die Hälfte der heimischen Top-Entscheider:innen geht auch 2024 von einer Schrumpfung aus. Somit ist das Umfrage-Ergebnis keineswegs eindeutig. Das Wifo rechnet laut aktueller Prognose übrigens mit einem leichten Aufschwung auf plus 0,9 Prozent.

33 Prozent wollen abbauen, 19 Prozent wollen einstellen

Und was bedeuten diese Erwartungen zum Wirtschaftswachstum für das Vorgehen der heimischen CEOs in diesem Jahr? Auch hier spiegelt sich die Gespaltenheit der Befragten wieder. Während ein Drittel (33 Prozent) einen Personalabbau in diesem Jahr in Betracht ziehen, planen 19 Prozent, die Anzahl ihrer Mitarbeitenden in den nächsten zwölf Monaten um mindestens fünf Prozent zu erhöhen.

31 Prozent erwarten, ohne Innovation nicht überleben zu können

53 Prozent sehen aktuell ihr Unternehmen aufgrund von geopolitische Konfliktrisiken als gefährdet. 31 Prozent befürchten zudem, dass das eigene Unternehmen ohne Innovationen in den nächsten zehn Jahren nicht lebensfähig sein wird – das ist ein Anstieg von mehr als zehn Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Laut PwC-Studie setzen die Entscheider:innen hier aktuell – wie sollte es anders sein – stark auf (generative) Künstliche Intelligenz (KI).

Weiterhin große Erwartungen in generative KI

Demnach erwarten 67 Prozent, dass sich durch die Technologie in den nächsten drei Jahren die Art und Weise, wie ihr Unternehmen arbeitet, signifikant verändern wird. In den nächsten zwölf Monaten erwartet fast die Hälfte (42 Prozent) der CEOs von KI eine Verbesserung der Qualität ihrer Produkte oder Dienstleistungen. 39 Prozent glauben zudem, dass sich generative KI positiv auf die Rentabilität ihres Unternehmens auswirken wird. Gleichzeitig rechnen 61 Prozent der Befragten damit, dass dies eine zusätzliche Qualifizierung ihrer Belegschaft erfordern wird.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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