18.10.2024
KÜNSTLICHE INTELLIGENZ

„CEOs for Future“: Wie künstliche Intelligenz in der Klimakrise helfen kann

Die Befürchtungen, dass die österreichische Wirtschaft im globalen Wettbewerb nicht mithalten kann, nehmen zu. Gleichzeitig werden wir von Jahr zu Jahr mehr mit extremen Wetterereignissen konfrontiert. Welche innovativen und nachhaltigen Technologien können den Wirtschaftsstandort Österreich stärken?
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Reinhard Birke – General Manager NTT DATA Österreich, Hermann Erlach – General Manager Microsoft Österreich, Birgit Kraft-Kinz – CEOs FOR FUTURE Obmann-Stellvertretreterin, Marco Porak – Generaldirektor IBM Österreich, Rudolf Schrefl – CEO Drei Österreich (v.l.n.r) (c) CEOs FOR FUTURE/Martin Hron

2019 gegründet, zählt der Verein „CEOs for Future“ mittlerweile mehr als 80 Topmanager:innen und Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen zu seinen Unterstützer:innen – darunter einige der größten Namen der Tech-Branche. Vier davon haben am Donnerstag Einblick in aktuelle Projekte gegeben, die Künstliche Intelligenz (KI) einsetzen, um die Wirtschaft nachhaltiger und effizienter zu machen: Microsoft Österreich, IBM, Drei und NTT Data.

„CEOs For Future“-Obmann-Stellvertreterin Birgit Kraft-Kinz betonte dabei, dass technologische Innovationen entscheidend für die Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der österreichischen Wirtschaft seien: „Die Digitalisierung und der gezielte Einsatz von Künstlicher Intelligenz sind zentrale Hebel, um den Wirtschaftsstandort Österreich zu stärken und eine nachhaltige und resiliente Wirtschaft zu schaffen“.

Künstliche Intelligenz als Werkzeug für Ressourcenschonung

Im Fokus standen Projekte, die auf Künstliche Intelligenz und Technologieoffenheit setzen. Laut Hermann Erlach seien die nämlich für die österreichische Wirtschaft essentiell. Der General Manager von Microsoft Österreich erklärt: „KI bietet enorme Potenziale, um Nachhaltigkeit und Effizienz in allen Branchen signifikant zu steigern. Eine aktuelle Economica-Studie im Auftrag von Microsoft zeigt, dass wir damit nicht nur die Wertschöpfung in Österreich um 18 Prozent steigern, sondern auch die Energiewende maßgeblich beschleunigen können“. Als Beispiel nannte Erlach die Supermarktkette Spar, die „KI-basierte Bedarfsprognosen“ anwendet, um Lebensmittel frischer zu halten und die Lebensmittelverschwendung zu reduzieren.

Verbesserung der Wettervorhersage und Klimaforschung

Im September dieses Jahres war Österreich von schweren Unwettern betroffen. Insbesondere nach so einer Hochwasserkatastrophe ist der Einsatz technologischer Innovationen wichtiger denn je. Ziel ist es, extreme Wetterverhältnisse und Hochwasser frühzeitig vorhersagen zu können.

Marco Porak, Generaldirektor von IBM Österreich, präsentierte ein Projekt in Zusammenarbeit mit der NASA. Das soll präzisere Wettervorhersagen und globale Klimaforschung ermöglichen: „Durch die Analyse globaler Satellitendaten liefern KI-Modelle Warnungen vor Stürmen, Hochwasser, Unwettern und anderen Wetterextremen“. Zudem sollen diese Daten auch für Nachhaltigkeitsprojekte zum Schutz und Ausbau von Wäldern verwendet werden.

Auch NTT Data Österreich spricht sich für eine „nachhaltige Energiewirtschaft und einen hohen Lebensmittelstandard“ aus. General Manager Reinhard Birke stellte dafür die Plattform „Hydro 4.0“ vor. Sie soll das Sicherheitsmanagement von Wasserkraftwerken und die Absicherung von Staudämmen mit Echtzeit-Bildübertragung und Warnmeldungen verbessern.

„Drei Wetter“: Ausweitung des Projekts auf 100 Gemeinden zur Extremwetterprognose

Einer der führenden Telekommunikationsanbieter Österreichs gab die Ausweitung seines Projekts „Drei Wetter“ bekannt. Rudolf Schrefl, CEO von Drei Österreich, bestätigt: „Nach dem abgeschlossenen Rollout in Vorarlberg stellen wir die intelligenten Wettermessstationen nun auch 100 Gemeinden in Niederösterreich und Einsatzorganisationen zur Verfügung.“

Diese digitalen Wettermessstationen ermöglichen genauere Vorhersagen von Wetterphänomenen und unterstützen die Einsatzkräfte in den Gemeinden dabei, potenzielle Extremwetterlagen besser einzuschätzen. Mit den digitalen Wettermessstationen werden Wetterphänomene besser vorhergesagt. Das hilft zum Beispiel den Einsatzkräften in den jeweiligen Gemeinden, mögliche Extremwetterlagen besser einschätzen zu können.

Tech-Unternehmen setzen gemeinsam auf nachhaltige Transformation

Die Unternehmen sind sich in einem Punkt einig: Technologische Innovationen sind entscheidend, um Österreichs Wirtschaft und Gesellschaft auf einen erfolgreichen und nachhaltigen Kurs zu bringen. Der gemeinnützige Verein „CEOs For Future“ konzentriert sich gemeinsam mit seinen Mitgliedsunternehmen auf die „Beschleunigung der nachhaltigen Transformation zu einer fossilfreien, umwelt- und rohstoffschonenden Wirtschaft und Gesellschaft“.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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