09.09.2024
UMFRAGE

CEO-Positioning: Dieser digitale Kanal ist am beliebtesten

Der Management Club, Rosam.Grünberger.Jarosch & Partner und IMAS International haben über 100 österreichische Vorständ:innen und Geschäftsführer:innen befragt. Und festgestellt, dass für CEOs und Top-Manager:innen neben der Kostenfrage und dem Personalmanagement besonders das Thema vielfältiger Medienkonsum immense Bedeutung hat - auch für das eigene Positioning.
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CEO-Positioning
(c) Stock.Adobe - Eine Umfrage unter 100 Top-Manager:innen ergab Wünsche an die Politik und zeigt, wie wichtig heutzutage digitale Medien sind.

Österreichs Top-Manager:innen wurden vom Management Club, Rosam.Grünberger.Jarosch & Partner und IMAS International zu diversen Themen, die sie im Job-Alltag beschäftigen, befragt. Die meisten der Teilnehmenden blicken krisenbedingt noch kritisch auf die wirtschaftliche Lage des Landes, aber mittel- und langfristig werden die Zukunftsaussichten positiv gesehen. Man erwartet sich von der Politik Menschen mit Visionen, Weitblick und einer positiven Grundhaltung, die Verantwortung übernehmen. Die Wünsche an die nächste Bundesregierung drehen sich primär um den Handlungsbedarf in den Bereichen Wirtschaftspolitik (77 Prozent), Bildung (68 Prozent) sowie Wissenschaft und Forschung (60 Prozent). Auch die eigene Positionierung nach außen (CEO-Positioning) war ein wichtiges Thema.

Regulierung, Bürokratie und Arbeitskräftemangel als größte Herausforderungen

Die Anforderungen an den Job als Vorständ:in oder Geschäftsführer:in sind in den letzten drei Jahren laut 89 Prozent der Befragten eher gestiegen. Diese nannten zahlreiche Probleme und Herausforderungen, die ihre persönliche, tägliche Arbeit als Manager:innen erschweren und hemmen. Gesetzliche Rahmenbedingungen und Bürokratie (32 Prozent) und Personalmangel bzw. -kosten (21 Prozent) werden hierbei am häufigsten als Hindernisse genannt.

In ihrer täglichen Arbeit beschäftigen sich die Top-Entscheider:innen aktuell vor allem mit der Kostenstruktur und den Finanzen der Unternehmen (48 Prozent), mit der Strategie (42 Prozent) und Neukundengewinnung (32 Prozent) sowie mit der Unternehmenskultur (27 Prozent). Auch Restrukturierung, Digitalisierung und Künstliche Intelligenz werden als wichtige Themen genannt.

„Die Umfrage macht deutlich, dass sich die österreichischen Top-Manager:innen aktuell intensiv mit steigenden Kosten und dem Personalmanagement auseinandersetzen müssen. Es ist jedoch erfreulich, dass auch langfristige Themen wie Digitalisierung und Unternehmenskultur weiterhin hohe Priorität genießen“, erklärt Thomas Arnoldner, Präsident des Management Club.

CEO-Positioning

Weiters werden unter den aktuell wichtigsten Eigenschaften für Führungskräfte Führungskompetenz (86 Prozent), Kommunikationsfähigkeit (75 Prozent) sowie Lösungsorientierung und soziale Kompetenz (65 Prozent) hervorgehoben. Fachkompetenz taucht im Ranking erst weiter hinten auf, worin Silvia Grünberger, Managing Partner von Rosam.Grünberger.Jarosch & Partner, eine Bestätigung für die Notwendigkeit von CEO-Positioning sieht.

Sie sagt: „Gerade im digitalen Zeitalter geht es in der Führung um Menschen und um die Kommunikation nach innen sowie außen. Fachkompetenz und eine hohe Qualität bei Produkten und Dienstleistungen sind eine Grundvoraussetzung, den Unterschied zum Erfolg machen Social Skills aus.“

Vielfältiger Medienkonsum: LinkedIn immer relevanter

Die befragten Manager:innen zeigen zudem – der Umfrage nach – ein großes Interesse an vielfältigen Medienkanälen. Sie konsumieren im Durchschnitt vier verschiedene Medienarten, um sich über wirtschaftliche Entwicklungen zu informieren.

Tageszeitungen und Online-Medien führen hierbei und werden jeweils von 69 Prozent der Befragten genutzt, Fachmedien von 62 Prozent und der eigene Pressespiegel von 50 Prozent. LinkedIn ist der meistgenutzte Social-Media-Kanal unter Führungskräften (82 Prozent), gefolgt von Instagram (30 Prozent). Über dreiviertel der Befragten halten Social Media am besten geeignet, um das Image eines Unternehmens zu verbessern, gefolgt von Online-Medien (51 Prozent).

„Der Medienkonsum der Führungskräfte zeigt, dass traditionelle und digitale Medien gleichermaßen eine wichtige Rolle spielen. Es ist bemerkenswert, wie stark soziale Medien wie LinkedIn in der beruflichen Kommunikation und auch für das wachsende Feld des CEO-Positioning genutzt werden, was die wachsende Bedeutung digitaler Netzwerke unterstreicht“, sagt Grünberger.

Paul Eiselsberg, Senior Research Director bei IMAS International, weist zudem bei den Ergebnissen auf einen bemerkenswerten Unterschied hin: „Unsere Befragung verdeutlicht, dass es eine erhebliche Diskrepanz zwischen den Erwartungen der Wirtschaftselite und der tatsächlichen Entwicklung des Wirtschaftsstandorts Österreich gibt, die sich deutlich kritischer und skeptischer zeigt, als die Gesamtbevölkerung.“

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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