25.04.2019

CEE Fintech Atlas: 19 FinTech-Startup-Ökosysteme im Vergleich

Die Raiffeisenbank International (RBI) präsentierte heute die Erstausgabe ihres "CEE Fintech Atlas". Darin werden die FinTech-Startup-Ökosysteme von 19 Ländern in Zentral- und Osteuropa beleuchtet.
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Im CEE Fintech Atlas werden 19 Ökosysteme unter die Lupe genommen.
Im CEE Fintech Atlas werden 19 Ökosysteme unter die Lupe genommen.

Dass die Raiffeisenbank International (RBI) bei ihren FinTech-Startup-Aktivitäten einen Fokus auf Zentral- und Osteuropa (CEE) legt, verwundert ob der Struktur der Bankengruppe nicht. Alleine beim aktuellen Durchgang des Accelerator-Programms Elevator Lab, dessen Call gestern startete, machen zehn Tochterbanken aus der Region mit. Eine umfassende Aufstellung über die FinTech-Startup-Ökosysteme im CEE-Raum habe es aber bisher noch nicht gegeben, sagt Maximilian Schausberger, Head of Fintech Partnerships der RBI, bei der heutigen Präsentation der Erstausgabe des CEE Fintech Atlas.

+++ Fokus-Channel: FinTech +++

CEE FinTech Atlas: 19 Ökosysteme im Vergleich

„Wir haben uns gewundert, dass es keinen umfassenden Report zu FinTech-Aktivitäten in unseren Märkten gibt“, erzählt Schausberger. Daher habe man die Sache selbst in die Hand genommen. Beteiligt am neuen CEE FinTech Atlas, in dem die Ökosysteme von 19 Ländern aus der Region beleuchtet werden, waren unter anderem sämtliche Tochterbanken, Raiffeisen Research, und die BCG-Tochter Expand Research. Auf knapp unter 50 Seiten werden dabei unter anderem FinTech-Startup-Investment-Volumina, führende VCs und Startups sowie makroökonomische Parameter verglichen.

Investment-Volumina: Österreich erreicht knapp Top 5

Herausstechend ist dabei die Führungsposition Russlands, die jedoch teilweise auch auf die schiere Größe des Markts zurückzuführen ist. Mit 292 Millionen in FinTech-Startups investierten Euro zwischen 2008 und 2018 lässt es Tschechien (132 Mio.), Polen (64 Mio.) und Estland (62 Mio.) klar hinter sich. Österreich schafft es mit 29 Millionen Euro kumuliertem Investment im Zeitraum noch knapp unter die Top 5. „Dieses Ranking ist natürlich auch stark beeinflusst durch einzelne Startups, die besonders große Runden abgeschlossen haben“, räumt Schausberger ein. Und insgesamt müsse man die Zahlen in Relation sehen: „Der gesamte CEE-Raum deckt in dem Zeitraum nur fünf Prozent des gesamteuropäischen Investment-Volumens ab“.

Maximilian Schausberger im Video-Talk zum CEE Fintech Atlas und zum Elevator Lab:

Live with Max Schausberger, Head of FinTech Partnerships at Raiffeisen Bank International AG about the new CEE FinTech Atlas and the 3rd batch of Elevator Lab.

Gepostet von DerBrutkasten am Donnerstag, 25. April 2019

CEE-Banking-Markt: Nach Aufholphase folgt Konsolidierung

Und dennoch – oder gerade deswegen: Nicht nur für die RBI bietet der CEE-Raum enormes Potenzial. 200 Millionen klassische Bankkunden hat der gesamte Markt derzeit. 150 Millionen davon nutzen bereits digitale Services. „Wir rechnen damit, dass sich diese Zahl in den kommenden Jahren um 20 Millionen erhöht“, sagt Schausberger. Der Markt im klassischen Bankgeschäft habe sich im CEE-Raum dagegen inzwischen weitgehend konsoldiert, erklärt Gunter Deuber von Raiffeisen Research. „Die vergangenen zwei Jahrzehnte waren von einem Aufholen geprägt. Während manche Märkte weiterhin deutliches Aufholpotenzial haben, hat sich der Trend in Ländern wie Tschechien und Polen bereits massiv abgeflacht“.

„Digitale Angebote mit zweistelligen Wachstumsraten“

Es sei also zwingend nötig, weitere Wachstumsfelder zu erschließen. Und: „Es ist möglich, digitale Angebote mit zweistelligen Wachstumsraten in die Märkte zu bringen“, sagt Deuber. Dabei würden sich in den CEE-Ländern ganz unterschiedlich große „Lücken“ zwischen der Markt-Penetration mit konventionellen gegenüber jener mit digitalen Bankdienstleistungen zeigen. Im Durchschnitt betrage diese im gesamten Raum 21 Prozentpunkte. Während sie in den osteuropäischen Märkten Russland, Ukraine und Belarus sehr klein sei – allerdings auf insgesamt recht niedrigem Niveau, bestünde in den südosteuropäischen Ländern besonders großer Aufholbedarf.

Klassische Bankdienstleistungen als „wichtige Eintrittskarte“

Dabei sei die Penetration mit klassischen Bankdienstleistungen immer noch eine wichtige Eintrittskarte in die Märkte. Daher würden FinTech-Partnerschaften sowohl für Banken wie die RBI als auch für die FinTech-Startups Sinn machen, sagt Deuber. Genau das hat die RBI mit ihrem Programm Elevator Lab im Sinn. „Die FinTechs brauchen einen Partner, der sich in der Region auskennt. Das sehen wir bei als Chance, die wir mit Elevator Lab institutionalisiert haben“, sagt Maximilian Schausberger.

Elevator Lab: Globale Suche mit CEE-Fokus

Wie auch die Findings des CEE Fintech Atlas zeigen würden, sei der Markt aber „kein leichter“. Seine Kleinteiligkeit und starke Unterschiede in der Regulatorik seien etwa Herausforderungen. Mit Elevator Lab verfolge man zwei große Ziele: „Wir wollen einerseits global die besten Lösungen finden und sie in unsere Märkte bringen. Andererseits wollen wir die besten Lösungen direkt in der Region finden“, sagt Schausberger. Dass es bereits in den ersten zwei Durchgängen Bewerbungen aus rund 50 Ländern gegeben habe, würde zeigen, dass der globale Ansatz aufgehe.

Elevator Ventures soll Wachstumskapital-Situation ändern

Verstärkt setzt man inzwischen auch auf den im Vorjahr gestarteten Corporate VC Elevator Ventures. Zwar sei das Elevator Lab nach wie vor equity free, wie Schausberger betont. Nach dem Programm stünde man aber bereit, gegebenenfalls die Partnerschaften mit Investments zu intensivieren. Über das von Speedinvest gemanagte gemeinsame Vehikel mit Uniqa Ventures seien bereits die ersten Investments erfolgt – man könne aber noch keine Namen nennen. Eigenständig befände man sich gerade mit mehreren Startups in Verhandlungen. Eines sei dabei jedenfalls – im Bezug auf den gesamten CEE-Raum – klar, sagt Schausberger: „Derzeit gilt noch die Devise: ‚Wenn ich Wachstumskapital brauche, muss ich aus dem Land weggehen‘. Dieses Sentiment wollen wir ändern“.

⇒ Offizielle Page zum Fintech Atlas mit Download

⇒ Page des Elevator Lab

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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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