20.09.2017

CEconnection: „Mitteleuropa im Silicon Valley als eine Region branden“

Insgesamt acht Startups aus Polen, Ungarn, Tschechien und Österreich pitchten bei einem CEconnection-Event am Rande der TechCrunch Disrupt in San Francisco. Das österreichische Startup Usersnap holte sich den Sieg.
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(c) Dominik Perlaki: Pitch beim CEconnection-Event in San Francisco.
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Diese Woche fand in San Francisco mit der TechCrunch Disrupt nicht nur eine der weltweit größten Startup-Messen statt, es ist auch zeitgleich „European Week“. Einmal jährlich werden dabei von der Initiative „Mind the Bridge“ EU-Officials nach San Francisco und ins Silicon Valley eingeladen, um an den Beziehungen im Startup-Bereich zu arbeiten. Nicht zufällig war daher auch der Termin eines Pitching-Events der CEconnection, einem Zusammenschluss mitteleuropäischer Player im Silicon Valley Startup Ecosystem, am Dienstag Abend gewählt. Das Ziel: US-VCs mitteleuropäische Top-Startups präsentieren.

Vorbild Skandinavien: Mitteleuropa als eine gemeinsame Region

„Für uns war von Anfang an klar, dass wir hier eng mit unseren Nachbarländern zusammenarbeiten sollten“, erklärt Martin Rauchbauer von Open Austria. Das gemeinsame Büro von Außenwirtschaft Austria und dem österreichischen Außenministerium in San Francisco gibt es nun fast ein Jahr. Die Zusammenarbeit mit den zentraleuropäischen Nachbarn wurde seitdem im Rahmen von CEconnection immer weiter intensiviert. „Unsere Länder sind alle klein und wir können extrem von den Synergien profitieren. Wir wollen Mitteleuropa hier als eine Region branden“, erklärt Rauchbauer. Das Vorbild dabei sei Skandinavien. Für amerikanische Player, insbesondere Investoren, sei diese breitere Plattform als Ansprechpartner attraktiver, als die Vertretungen einzelner Länder.

„Es geht dabei natürlich auch darum, Österreich als Hub für ganz Mitteleuropa zu etablieren“

„Fast zu viele Besucher“

Open Austria nimmt dabei die Rolle des Organisators ein – die anderen Mitteleuropäischen Länder haben keine vergleichbaren Büros im Valley. „Es geht dabei natürlich auch darum, dass wir unseren Beitrag leisten wollen, Österreich als Hub für ganz Mitteleuropa zu etablieren“, erklärt Rauchbauer. Organisiert hat das Büro auch das Pitching-Event am Dienstag. Dabei pitchten je zwei Startups aus Polen, Tschechien, Ungarn und Österreich vor einer Jury aus VCs der Länder und einem Publikum mit einigen US-Investoren. Der Besucherandrang überstieg dabei die Erwartungen. „Es waren fast zu viele Leute“, sagt Rauchbauer. Der Saal, in dem die Pitches stattfanden war schnell gefüllt, nicht wenige Besucher mussten von draußen zuhören.

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(c) Dominik Perlaki: Der Saal, in dem die Pitches stattfanden war voll. Draußen wurde derweil weiter genetworkt.

Keine falsche Bescheidenheit beim Pitch vor US-VCs

Den Sieg holte sich das österreichische Startup Usersnap, dessen Service Unternehmen schnelles User-Feedback und Bug-Fixing ermöglicht. CEO Florian Dorfbauer weiß, worauf es beim Pitch vor US-VCs ankommt: „Man sollte ruhig ein bisschen angeben und stolz verkünden, was man schon erreicht hat“. Bescheidenheit möge zwar sympathisch sein, bringe einen dort aber nicht weiter. „Ich zeige zuerst einmal meine Kunden und meinen Umsatz, dann sage ich überhaupt erst, was ich mache“, erzählt Dorfbauer. Generell merke er ein gestiegenes Interesse amerikanischer Investoren an europäischen Startups, die in die USA expandieren wollen. Davon würden die Startups stark profitieren: „Mit dem Investor holt man sich ein Netzwerk, das vor allem für das Hiring vor Ort essenziell ist“. Gewonnen hat Usersnap beim Pitch übrigens einen Tag mit einem erfolgreichen Silicon Valley Business Angel.

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(c) Dominik Perlaki: Usersnap Founder und CEO Florian Dorfbauer

Braindrain? „Alles kommt zurück“

„Es freut mich natürlich, dass Usernsnap gewonnen hat. Aber es geht hier nicht um einen Wettbewerb zwischen den vier Ländern, sondern, im Gegenteil, um unsere Partnerschaft“, erklärt Rauchbauer. Man wolle eben Brücken bilden. „Wir haben in unseren Ländern extrem viele Talente und Ideen und hier im Silicon Valley gibt es einen enormen Bedarf genau dafür“, sagt er. Das wolle man zusammenbringen. Das brächte ihm immer wieder den Vorwurf, er würde damit dem Braindrain aus Mitteleuropa Vorschub leisten. „Je besser ein Ökosystem ist, desto internationaler ist es“, kontert Rauchbauer, „und es kommt alles in der einen oder anderen Form wieder zurück.“ So würde er etwa immer wieder von im Silicon Valley erfolgreichen Österreichern gefragt, wie sie am besten eine Zweigstelle in Österreich öffnen können.


Disclaimer: Dieser Beitrag entstand in redaktioneller Unabhängigkeit. Die Berichterstattung direkt aus San Francisco wird mit finanzieller Unterstützung von go International (www.go-international.at), der Internationalisierungsoffensive des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (BMWFW) und der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) ermöglicht.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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