12.10.2018

Ist dein Büro das Office of the Year 2018?

Home Office war gestern. Der neue Trend heißt Living Office und beschreibt smarte Büros, die durch Fitness, Wellness, Künstliche Intelligenz und co. den Büroalltag so angenehm wie möglich gestalten. CBRE und die Presse suchen das beste Büro Österreichs und verleihen dafür den Office of the Year-Award.
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(c) CBRE GmbH

Unsere Gesellschaft wird immer sensibler für Work-Life-Balance und gute Arbeitsbedingungen. Das richtige Arbeitsumfeld kann hier einen wichtigen Beitrag leisten, Gesundheit und Effizienz gleichermaßen positiv zu beeinflussen. Jeder, der schon einmal in einem lauten Großraumbüro gearbeitet hat, weiß, dass ein gutes Raum- und Schallschutzkonzept unverzichtbar ist. „Es wird immer klarer, dass die Qualität des Arbeitsplatzes einen wesentlichen Einfluss auf das Gesundheits- und Stresslevel hat. Zudem nimmt die Bedeutung der Work-Life-Balance zu, wie auch der Vorteile, die sich dadurch ergeben – beispielsweise reduzierte Krankenstände und höheres Engagement“, sagt Andreas Ridder, Geschäftsführer CBRE Österreich.

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Der Arbeitsplatz von morgen

CBRE hat eine neue Studie mit dem Titel „Die Zukunft der Arbeit – Trends 2018“ veröffentlicht  und hierfür mehr als 100.000 Datensätze ausgewertet. Aus der Studie geht hervor, dass bereits rund 80 Prozent aller befragten Unternehmen Wellness-Angebote im Büroalltag integriert haben oder planen, dies bald zu tun. Hierzu zählen beispielsweise Entspannungsprogramme oder gesunde Kost in der Kantine. Auch neue Technologien können hier unterstützend wirken. So wird aus dem Living Office auch ein Smart Office, indem zum Beispiel Beleuchtung und Klimatisierung auf individuelle Bedürfnisse angepasst werden. Mithilfe von Künstlicher Intelligenz, Sensoren und Ortungstechnik ist dies bereits möglich.

Es muss nicht alles smart und digital sein

Doch ein Arbeitsplatz muss nicht hochtechnologisiert sein, damit das Wohlbefinden steigt. Schon kleinere Maßnahmen können einen großen Effekt erzielen. In einem Büro mit Zimmerpflanzen fühlen sich MitarbeiterInnen besser, Bewegung – etwa durch Steharbeitsplätze oder Yoga, kann ebenfalls die Leistungsfähigkeit steigern genauso wie Besuche von einem Profimasseur. Jede dieser Maßnahmen steigerten laut der Studie die Produktivität um bis zu 20 Prozent. „Das Ergebnis von wohlüberlegten gesundheitsfördernden Maßnahmen ist eine spürbare Erhöhung der Produktivität in der Arbeit – das bedeutet letzten Endes auch deutlich mehr Energie im Privatleben“, so Ridder.

Office of the Year: Bewerbung noch bis 30. November

CBRE sucht gemeinsam mit „Die Presse“ die besten Büros Österreichs, in denen nicht nur gearbeitet, sondern auch gelebt wird. Denn es zählen nicht nur Produktivität und Optimierung, sondern auch Zusammenarbeit, Kommunikation, Kreativität und Zufriedenheit der MitarbeiterInnen. Noch bis zum 30. November können sich Unternehmen und Architekten hier für den Office of the Year-Award 2018 bewerben, und zwar in diesen fünf Kategorien: Jungunternehmen – Gründung ab 01. 01. 2016, Kleinunternehmen – bis 50 Mitarbeiter, Mittelunternehmen – bis 99 Mitarbeiter, Großunternehmen – ab 100 Mitarbeiter und Co-Working Spaces. Alle Büros, die in den Top 10 sind, werden zur Office of the Year 2018-Verleihung in Wien eingeladen. Darüber hinaus gibt es mediale Aufmerksamkeit durch den Medienpartner „Die Presse“, die potentielle Kunden oder künftige Mitarbeiter erreicht.


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(c) Michael Meier - Maximilian Kindler, Gründer von incaseof.law.

Rund 600 Rauchfangkehrerbetriebe gibt es in Österreich, rund 350 davon arbeiten mit der Grazer Branchensoftware WinChim. Sie können überfällige Rechnungen nun direkt aus dem Verrechnungsmodul an das Wiener LegalTech incaseof.law übergeben. Die Plattform übernimmt den weiteren Prozess, vom außergerichtlichen Mahnverfahren bis zur gerichtlichen Durchsetzung.

Die beiden Unternehmen haben die Kooperation Anfang Oktober bekannt gegeben. Für das Startup von Gründer und CEO Maximilian Kindler ist WinChim nach eigenen Angaben die erste Branchensoftware, über die es eine ganze Branche erreicht.

Viele kleine Rechnungen, wenig Zeit

Die Leistungen der Rauchfangkehrer sind gesetzlich vorgeschrieben, die Tarife reguliert. Daraus ergibt sich ein eigenes Forderungsbild: sehr viele kleine, wiederkehrende Rechnungen an Privathaushalte und Hausverwaltungen. Die Betriebe zählen im Schnitt sechs Beschäftigte, offene Rechnungen verfolgt meist der Inhaber selbst. Eine klassische Inkassobeauftragung zahle sich bei Kleinbeträgen oft nicht aus, heißt es weiter.

„Unsere Anwender wollen kehren, messen und beraten, nicht Zahlungserinnerungen schreiben. Mit incaseof.law ist der offene Posten in unserer Buchhaltungssoftware mit einem Klick erledigt, der Rest passiert im Hintergrund“, sagt Martin Haidenthaler, Gründer von WinChim. Das Unternehmen wurde 1999 in Graz gegründet und ist nach eigenen Angaben Marktführer unter den Rauchfangkehrerbetrieben in sieben Bundesländern.

„Rauchfangkehrer sind das Paradebeispiel für eine Branche, in der Forderungsmanagement bisher schlicht nicht stattfindet, weil es sich nicht auszahlt. Über WinChim erreichen wir die Betriebe dort, wo ihre Rechnungen entstehen. Ab jetzt kommt das Geld dorthin, wo es hingehört: auf das Konto des Betriebs.“

Die Inkassokosten trägt der säumige Schuldner

Laut Aussendung zahlt die Plattform eingehende Beträge ohne Abzüge an den Betrieb aus. Woran incaseof.law dann verdient, erklärt Kindler auf brutkasten-Anfrage: „Der Rauchfangkehrer zahlt uns nichts, weder Provision noch Gebühr. Unser Umsatz kommt ausschließlich vom säumigen Schuldner, und zwar aus den Inkassokosten und den Verzugszinsen.“

Diese Kosten sind laut Kindler durch die Verordnung über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen gedeckelt. Zudem müssen sie nach dem Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) in einem angemessenen Verhältnis zur Forderung stehen. Die Verordnung würde es ihm zufolge auch erlauben, dem Auftraggeber eine Gebühr zu verrechnen. Darauf verzichte man ausnahmslos.

Was das für Schuldner:innen bedeutet, zeigt ein Rechenbeispiel des Gründers. Bei einer offenen Rechnung über 80 Euro fallen mit der ersten Zahlungsaufforderung rund 25 Euro inklusive Umsatzsteuer an, dazu Verzugszinsen von wenigen Cent. Das entspricht einem Aufschlag von rund 31 Prozent. Wer nach der ersten Aufforderung zahlt, bleibt laut Kindler bei diesem Betrag. Bezahlt werden kann über ein Online-Portal, auf Wunsch in Raten über bis zu zwölf Monate. Zu den Kosten bei weiteren Mahnschritten oder im gerichtlichen Verfahren machte Kindler keine Angaben.

Noch keine Zahlen für die Branche

Zahlen für die Rauchfangkehrerbranche gibt es noch nicht, die Anbindung ist erst seit Anfang Oktober aktiv. Kindler erwartet aber eine sehr hohe Quote, weil die Leistung gesetzlich vorgeschrieben, dokumentiert und zu regulierten Tarifen verrechnet sei: „Echten Streit über die Forderung gibt es da kaum. Meistens ist die Rechnung schlicht liegen geblieben.“

Zahlt ein Schuldner trotz mehrerer Mahnschritte nicht, geht der Fall laut Kindler auf derselben Plattform ins gerichtliche Forderungsmanagement über, mit Anbindung an den Elektronischen Rechtsverkehr in Österreich und Deutschland.

Weitere Branchen im Blick

Seit Mai können Kund:innen der Finanzautomatisierungsplattform ibana das Inkasso direkt aus deren Plattform beauftragen (brutkasten berichtete).

Als weitere Branchen sieht sich das Startup laut Kindler Hausverwaltungen, das Gesundheits- und Pflegeumfeld und das Handwerk an und entwickelt dafür eigene Produktlinien. „Die Logik ist überall gleich: viele kleine Rechnungen, kleine Betriebe, kaum Zeit für das Mahnwesen“, so Kindler. Weitere Anbieter will incaseof.law nennen, sobald die Verträge stehen.

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