22.04.2020

cashy: paysafecard-Gründer Müller steigt bei Wiener Pfandleihe-Startup ein

paysafecard-Gründer Michael Müller beteiligt sich an einer Kapitalrunde im "hohen sechsstelligen Bereich" für das Wiener Online-Pfandleihe-Startup cashy.
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cashy - Investment für Wiener Online-Pfandleihe-Startup von paysafecard-Gründer Michael Müller
(c) cashy: Gründer/Management-Team und Investor (vlnr.): Florian Hilbinger, Florian Sulzer, Patrick Scheucher, Michael Müller, Thomas Mang

Man führe “den altehrwürdigen Markt der Pfandleiher ins digitale Zeitalter” – so lautet die Eigendefinition des 2019 gegründeten Wiener Startups cashy. Wie bei den analogen Vorgängern, geht es auch in der Online-Pfandleihe primär darum, schnell und ohne viele Fragen an Geld zu kommen. “Personen, die möglichst schnell, unkompliziert und anonym zu Geld kommen möchten, können über die Website von cashy den Wert eines Gegenstandes, z.B. ihres Smartphones, innerhalb von wenigen Sekunden automatisch ermitteln. Der Kunde kann den Gegenstand verkaufen oder verleihen. Im letzteren Fall erhält er einen Pfandkredit zu marktüblichen Konditionen”, heißt es dazu vom Startup.

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Online-Pfandleihe mit Offline-Services

Man biete auch einen kostenlosen Abholservice an. Auf Wunsch komme ein Mitarbeiter zum Kunden nach Hause und übergebe den gewünschten Betrag anonym in bar und aufgrund der Corona-Lage kontaktlos. Auch im physischen Shop des Online-Pfandleihe-Startups in Wien kann der Betrag ausgezahlt werden.

“hohes sechstelliges” Investment für cashy mit paysafecard-Gründer Müller

Von dem Konzept und von laut Unternehmensangaben “zweistelligen monatlichen Wachstumsraten” wurde nun auch paysafecard-Gründer Michael Müller überzeugt. Er beteiligt sich an einer “hohen sechsstelligen” Kapitalrunde für cashy und bringt sich auch aktiv im Unternehmen ein – die weiteren Investoren der aktuellen Investment-Runde werden vom Startup nicht genannt. “Durch meine Arbeit für die paysafecard war mir das Problem der fehlenden Liquidität bzw. unzureichenden Finanzmittel bekannt”, kommentiert Müller. Ob er im Aufbau seines Unternehmens bei Liquiditätsengpässen daher sein Hab und Gut in der Pfandleihe versetzt hat, führt er allerdings nicht aus. Nur soviel: “Cashy digitalisiert ein uraltes Gewerbe, das so endlich transparent gemacht wird. Im Gegensatz zum klassischen Pfandhaus ist der Kunde nicht mehr von der Laune des Schätzers abhängig, er kann in Ruhe und anonym zu Hause eine Kaufentscheidung tätigen”.

Secondhand als zweites Standbein

Durch die Möglichkeit für Kunden, Gegenstände zu verkaufen, ergibt sich neben der Online-Pfandleihe ein logisches zweites Standbein für cashy: Secondhand. “50 Prozent unserer Kunden nehmen keine Kredite auf, sondern verkaufen ihre Waren sofort über unsere Plattform. Dazu kommt auch der Aspekt der Nachhaltigkeit. Ein gebrauchtes Smartphone, das einen neuen Besitzer gefunden hat, ist um 100 Prozent nachhaltiger als ein Neugerät”, erklärt Michael Müller. Zudem lasse sich das Geschäftsmodell relativ einfach hochskalieren. “Im nächsten Schritt werden wir unseren Service auch in den anderen Bundesländern inklusive Postversand anbieten. In der zweiten Jahreshälfte ist der Start im Ausland geplant”, so der Investor.

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Minister Martin Kocher.
© BKA/Dunker - Minister Martin Kocher.

Das seit 1. April 2021 geltende “Home-Office-Maßnahmenpaket 2021” wurde im Rahmen der Covid-19-Pandemie seitens der Bundesregierung unter Einbindung der Sozialpartner und der Industriellenvereinigung geschaffen. Durch die zunehmende Digitalisierung und die damit verbundene Vereinfachung der Bedingungen für die Ausweitung von Telearbeit nimmt die Arbeit im Home-Office mittlerweile einen bedeutenden Stellenwert ein.

Home-Office-Evaluierung startete im Vorjahr

Im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) wurde daher im Jahr 2023 eine Evaluierung der gesetzlichen Regelungen zum Thema Home-Office durch das Forschungsinstitut L&R Sozialforschung in Auftrag gegeben.

Im Kern der Evaluierung stand die Frage, inwiefern sich durch das “Home-Office-Maßnahmenpaket 2021” die arbeitsrechtlichen Bedingungen für die Erbringung der Arbeitsleistung im Home-Office verbessert haben und ob im Hinblick auf die praktischen Erfahrungswerte mit den bestehenden gesetzlichen Grundlagen das Auslangen gefunden werden kann. Wesentliches Ergebnis dieser Studie war unter anderem das Vorliegen eines Bedarfs der Ausweitung von Home-Office auf ortsungebundene Telearbeit außerhalb der Wohnung.

Martin Kocher bindet Sozialpartner ein

Infolgedessen fanden auf Einladung des BMAW unter Arbeitsminister Martin Kocher und unter Einbindung des Finanzministeriums, des Sozialministeriums, von Trägern der Unfallversicherung sowie der Sozialpartner und der Industriellenvereinigung Gespräche zur Überarbeitung der gesetzlichen Regelungen zum Homeoffice statt. Als Ergebnis dieser Besprechungen sieht die vorliegende Novelle insbesondere Folgendes vor:

  • Schaffung der arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Vereinbarung von Telearbeit auch außerhalb der Wohnung im Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz und Landarbeitsgesetz 2021.
  • Anpassung der sozialversicherungsrechtlichen Regelungen zur Telearbeit im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG), Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz (B‑KUVG) und Notarversorgungsgesetz (NVG 2020).
  • Durch eine Anpassung des Einkommensteuergesetzes 1988 (EStG 1988) sollen auch für den Bereich des Steuerrechts harmonisierte Begrifflichkeiten und Grundtatbestände der Telearbeit gelten.
  • Anpassung der Terminologie im Arbeitsverfassungsgesetz, Arbeitsinspektionsgesetz 1993, Dienstnehmerhaftpflichtgesetz und Heimarbeitsgesetz.

Kocher schrieb dazu auf X (ehemals Twitter): “Wir erweitern die Möglichkeiten des Arbeitens außerhalb des Büros, nicht nur von zu Hause aus. Das bedeutet, dass Arbeiten von überall möglich ist – ob im Park, beim Partner oder beim Besuch der Eltern in einem anderen Bundesland. Der Unfallversicherungsschutz wird erweitert, um ArbeitnehmerInnen auch außerhalb des traditionellen Arbeitsumfelds abzusichern. Im Steuerrecht werden die Begriffe entsprechend angepasst. Die entsprechende Gesetzesnovelle ist in Begutachtung und soll noch vor dem Sommer beschlossen werden.” Das Ende der Begutachtungsfrist ist am 21.05.2024.

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cashy: paysafecard-Gründer Müller steigt bei Wiener Pfandleihe-Startup ein

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