30.07.2015

Carsharing: “Die Kunden der Zukunft zahlen für die Dienstleistung”

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Carsharing-Konzepte werden heutzutage immer beliebter.

Immer mehr Menschen verzichten auf das eigene Auto. Überhaupt wird das Mobilitätsverhalten des modernen Menschen zunehmend vielfältiger. In Deutschland gibt es bereits mehr als eine Millionen eingetragene Nutzer bei Carsharing und immer mehr verzichten auf das eigene Auto.

Mit eigenen Flotten mischen Daimler, BMW und VW im Carsharing fleißig mit – Opel steigt nächste Woche in das Geschäft ein. Viel zu verdienen gibt es nicht – die Autobauer wollen aber den Trend nicht verpassen. Denn mit Google und Apple stehen zwei mächtige IT-Konzerne in den Startlöchern, um den Markt für ihre Zwecke zu nutzen.

Rund eine Million Nutzer von Kurzzeit-Autovermietung zählte der Bundesverband Carsharing 2014. Bis 2020 sollen es mindestens doppelt, vielleicht sogar dreimal so viele werden.

“Hauptaspekt beim Carsharing ist für die Hersteller, einen Fuß in der Tür zu haben, wenn sich alternative Mobilitätsangebote stärker verbreitern”, erläutert Klaus Stricker von der Unternehmensberatung Bain & Company. Die Nase vorn haben Daimler mit Car2Go und BMW, die den Dienst DriveNow zusammen mit dem Autovermieter Sixt betreiben. Beide Anbieter bauen ihre Carsharing-Flotten im In- und Ausland stetig aus und bieten auch Elektroautos zur Kurzzeitmiete an. “Die Kunden der Zukunft zahlen für die Dienstleistung Fahren und nicht mehr alleine für das Auto”, ist Peter Fuß von der Unternehmensberatung EY überzeugt.

Die Tatsache, dass immer mehr Carsharing-Autos per Smartphone gebucht und geöffnet werden können, verschafft auch IT-Unternehmen einen Zugang zu dem Markt. Wozu bisher eine Chipkarte nötig war, erledigt vielfach inzwischen eine App. Solche elektronischen Helfer hat ein Kunde in Zukunft wahrscheinlich von mehreren Carsharing-Anbietern auf seinem Handy. “Damit kommen Vermittler ins Geschäft, die mehrere Anbieter vertreiben”, sagt Bain-Experte Stricker und glaubt, dass Apple und Google dazu gehören werden. Die beiden US-Firmen halten ihre Pläne bisher noch im Dunkeln. Ihnen kommt es laut Stricker weniger auf die Kurzzeitvermietung selbst an. “Sie haben vielmehr ein Auge auf die Daten geworfen, die die Autos sammeln, während sie durch die Straßen rollen.” Vor allem der Suchmaschinenbetreiber Google macht sein Geschäft mit den Daten, die der Konzern von seinen Nutzern weltweit erhebt.

Die beiden IT-Giganten arbeiten zudem an selbstfahrenden Autos, die nach Meinung der Experten auch im Carsharing eingesetzt werden können. In Zukunft könnten Google & Co eigene Fahrzeuge losschicken, die die Kunden zuhause einsammeln und an ihr Ziel fahren – ohne dass jemand die Hände am Steuer hat. Die Vision: Während der Fahrt werden den Insassen dann online Dienstleistungen wie Restaurant-Tips, Shopping-Gelegenheiten oder Musikstreaming eingespielt.

“Wenn die Fahrzeuge beim Nutzer autonom vorfahren, wird das die Attraktivität von Carsharing noch einmal deutlich erhöhen”, glaubt Gunnar Nehrke, Sprecher des Bundesverbandes Carsharing. Er rechnet damit, dass die Kurzzeitmiete dann auch in kleineren Städten Einzug hält. Dann könnten sich noch mehr Menschen überlegen, ob sich ein eigenes Autos noch lohne. Nehrke hält es für möglich, dass autonom fahrende Wagen bereits in fünf bis zehn Jahren in Kalifornien auf den Straßen rollen werden. In Deutschland dürfte es etwas länger dauern. “Autonome Fahrzeuge fahren nunmal leichter, wenn immer die Sonne scheint und nirgendwo Schnee liegt oder die Straßen nass sind.”

Das Rennen um die besten Plätze ist allerdings auch hierzulande voll im Gange. Denn allen ist klar: “Wenn die Autobauer nicht rechtzeitig dabei sind, machen Google und Apple das Geschäft alleine”, warnt EY-Experte Fuß. Sein Kollege Stricker sieht in den neuen Mobilitätsangeboten gar eine Bedrohung für traditionelle Autobauer wie Daimler, BMW und VW. Die Hersteller hätten sich inzwischen allerdings darauf eingestellt, in dem sie selbst Roboterautos entwickelten. Sie wollten vermeiden, dass sie in die Lage von Hardware-Anbietern wie Nokia kämen, deren Handys von den Mobilfunkanbietern quasi verschenkt wurden. Sie selbst verloren den Kontakt zum Endkunden und verdienten an den Telefonminuten und der Internetnutzung nicht mit, sagt Stricker. Falls dies doch geschehen sollte, hätten die Autobauer mit Zitronen gehandelt.

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Rechtsanwalt Christian Nordberg | (c) Nordberg

Mitten in der österreichischen Startup-Szene sorgte das Quantencomputing-Unternehmen ParityQC im April diesen Jahres für Aufsehen: Das Unternehmen rund um Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser sicherte sich ein Investment der B&C Innovation Investments GmbH, die mit einem nicht genannten Betrag beim Spin-off einstieg. Laut einer Aussendung der Uni Innsbruck und der Österreichische Akademie der Wissenschaften erreichte ParityQC eine Bewertung vergleichbar mit US-börsennotierten Quantenunternehmen. Diese Bewertungen bewegten sich zum damaligen Zeitpunkt meist im niedrigen neunstelligen Bereich. (brutkasten berichtete).

Aber wie läuft ein solcher Deal ab, insbesondere wenn es um hochsensible Technologien wie Quantencomputing geht? brutkasten hatte die Gelegenheit, mit Christian Nordberg, dem Rechtsanwalt, der die Transaktion rechtlich begleitet hat, zu sprechen. Nordberg liefert Einblicke in die Dynamik einer solchen Finanzierung, die Rolle der IP-Rechte und die rechtlichen Rahmenbedingungen. Zudem liefert Nordberg auch Tipps für Startups, die sich in einer Finanzierungsrunde befinden.

Die Ausgangslage im Fall von ParityQC

Das 2019 gegründete Unternehmen ParityQC hat sich in kürzester Zeit einen Namen in der internationalen Quantencomputing-Szene gemacht. Die Gründer Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser entwickelten ein einzigartiges Architekturmodell für Quantencomputer, das speziell auf Optimierungsprobleme ausgerichtet ist. Diese Technologie ist in der Lage, komplexe Probleme schneller und effizienter zu lösen als herkömmliche Systeme – ein entscheidender Vorteil in Bereichen wie Logistik, Energienetzwerken und Finanzmärkten.

Anders als viele Startups, die oft Jahre brauchen, um profitabel zu werden, hatte ParityQC in der Phase der Finanzierungsrunde bereits eine starke finanzielle Basis. Dank renommierten Kunden wie NEC ist das Unternehmen nach eigenen Angaben seit 2023 profitabel – eine Seltenheit in der Quantenbranche (brutkasten berichtete).

“Ein Unternehmen wie ParityQC, das bereits operativ erfolgreich ist, hat natürlich eine viel bessere Verhandlungsposition gegenüber Investoren als ein Startup in der Frühphase, das dringend Kapital benötigt,“ erklärt Nordberg. Die Profitabilität und die bereits bestehende Kundenbasis gaben dem Unternehmen eine gewisse Unabhängigkeit und Verhandlungsmacht.

Die Bedeutung von IP-Rechten

In der hochspezialisierten Welt des Quantencomputings kommen rechtliche Herausforderungen, wie die Bewertung und Absicherung geistigen Eigentums, besonders stark zum Tragen. Bei einer Due-Diligence-Prüfung wird das gesamte Unternehmen auf Herz und Nieren geprüft – von den finanziellen Aspekten über das Geschäftsmodell bis hin zu den IP-Rechten.

Nordberg erklärt: „Für den Investor steht die Frage im Vordergrund, wie gut die einzigartigen Technologien von ParityQC rechtlich geschützt und risikominimiert werden können.“ IP-Rechte, insbesondere bei einer technologischen Innovation, die wie bei ParityQC eine Zukunftsbranche vorantreibt, sind ein entscheidender Faktor, um das Investment langfristig abzusichern.

In diesem Fall wurde ein technischer Berater hinzugezogen, der die Patente und Technologien im Detail analysierte. Neben dem rechtlichen Schutz ist es hier wichtig, dass der Inhalt und die Funktionsweise der Technologie verstanden werden. “Bei Quantencomputing war das auch für uns als Kanzlei eine besondere Herausforderung, da es sich um hochkomplexe technologische Entwicklungen handelt”, so Nordberg.

Weit mehr als reine Paragraphen

Die Rechtsberatung spielte in der Verhandlungsphase von ParityQC eine zentrale Rolle. Neben der Prüfung der rechtlichen Aspekte war es für Nordberg und sein Team essenziell, das Unternehmen durch die Verhandlungen zu begleiten und strategisch zu beraten. Der Unterschied zu größeren Unternehmen besteht oft darin, dass Startups keine eigenen Rechtsabteilungen oder Corporate-Strukturen besitzen. “Bei ParityQC war das zwar nicht der Fall, Startups in der Frühphase benötigen allerdings oft nicht nur rechtliche, sondern auch strukturelle Unterstützung, um den Anforderungen von Investoren gerecht zu werden“, betont Nordberg.

Die Anforderung an den Rechtsberater ist nicht nur eine klassische Rechtsberatung zu liefern, sondern auch ein Verständnis für unternehmerische Abläufe mitzubringen. “Wenn Startups Unterstützung bei Verhandlungen benötigen, dann geht es häufig auch darum, die Verhandlungsposition zu stärken und sicherzustellen, dass das Startup langfristig von der Partnerschaft mit dem Investor profitiert,“ erklärt Nordberg.

Ein zusätzlicher, oft unterschätzter Aspekt sind dabei die vertraglichen Feinheiten, die sich aus der Investmentrunde ergeben. Hierzu zählt etwa der Gesellschaftsvertrag, der neu aufgesetzt wird, um Investoren Mitsprache- und Vetorechte einzuräumen, ohne dabei die Gründungsgesellschaften in ihrer zukünftigen Geschäftsentwicklung zu stark einzuschränken.

Tipps für Startups in Finanzierungsphasen

Nordberg gibt zudem auch Ratschläge für Startups, die sich in einer Finanzierungsphase befinden. „Investoren wollen sehen, dass ein Startup eine gewisse Struktur aufweist, da dies Vertrauen schafft“, betont er. Dabei gehe es keinesfalls darum, die Atmosphäre eines Konzerns zu simulieren, sondern vielmehr darum, grundlegende Prozesse und Abläufe klar zu definieren. “Wenn ein Startup strukturiert auftritt und den genauen Finanzierungsbedarf kennt, zeigt das den Investoren, dass sie es mit einer professionellen Organisation zu tun haben,“ so Nordberg.

Ein weiterer Tipp des erfahrenen Anwalts betrifft die Wahl des Investors. Hier sollten Gründer:innen darauf achten, dass der Investor zur Unternehmenskultur und den Zielen passt. Neben dem finanziellen Beitrag sind es oft die Netzwerke, Branchenkenntnisse und die Unterstützung bei der Weiterentwicklung des Produkts oder der Dienstleistung, die ein Investor bieten kann. “Ein Startup sollte sich gut überlegen, ob der Investor lediglich Kapital bereitstellt oder auch strategischen Mehrwert bringt,“ erklärt Nordberg.

Arbeit mit Startups erfordert Dynamik und Flexibität

Nordberg teilt zudem auch seine persönlichen Learnings. Für Rechtsanwälte, die sich mit Startup-Beratung beschäftigen, bringt diese Arbeit eine besondere Dynamik und Flexibilität mit sich. Die oft noch jungen Gründer:innen sind stark auf die Entwicklung ihrer Produkte und Ideen fokussiert, und Rechtsberatung muss daher effizient und verständlich sein. „Die Gründer haben selten die Zeit und Kapazität, sich in komplexe juristische Details einzuarbeiten. Da ist es unsere Aufgabe, sie praxisnah und lösungsorientiert zu unterstützen,“ sagt Nordberg.

Abschließend betont Nordberg, dass es für die österreichische Gründerszene ein positives Signal sei, dass ein so komplexes Thema wie Quantencomputing in Österreich erfolgreich im Zuge einer Eigenkapitalrunde finanziert werden konnte. Der Anwalt ist überzeugt, dass derartige Deals dazu beitragen, den Innovationsstandort Österreich zu stärken. Mit seiner Kanzlei sieht er sich gut aufgestellt, um weiteren Startups den Weg durch die komplexe Welt der Investorengespräche zu ebnen – eine Rolle, die in einer wachsenden Startup-Landschaft immer wichtiger wird.


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