30.07.2015

Carsharing: „Die Kunden der Zukunft zahlen für die Dienstleistung“

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Carsharing-Konzepte werden heutzutage immer beliebter.

Immer mehr Menschen verzichten auf das eigene Auto. Überhaupt wird das Mobilitätsverhalten des modernen Menschen zunehmend vielfältiger. In Deutschland gibt es bereits mehr als eine Millionen eingetragene Nutzer bei Carsharing und immer mehr verzichten auf das eigene Auto.

Mit eigenen Flotten mischen Daimler, BMW und VW im Carsharing fleißig mit – Opel steigt nächste Woche in das Geschäft ein. Viel zu verdienen gibt es nicht – die Autobauer wollen aber den Trend nicht verpassen. Denn mit Google und Apple stehen zwei mächtige IT-Konzerne in den Startlöchern, um den Markt für ihre Zwecke zu nutzen.

Rund eine Million Nutzer von Kurzzeit-Autovermietung zählte der Bundesverband Carsharing 2014. Bis 2020 sollen es mindestens doppelt, vielleicht sogar dreimal so viele werden.

„Hauptaspekt beim Carsharing ist für die Hersteller, einen Fuß in der Tür zu haben, wenn sich alternative Mobilitätsangebote stärker verbreitern“, erläutert Klaus Stricker von der Unternehmensberatung Bain & Company. Die Nase vorn haben Daimler mit Car2Go und BMW, die den Dienst DriveNow zusammen mit dem Autovermieter Sixt betreiben. Beide Anbieter bauen ihre Carsharing-Flotten im In- und Ausland stetig aus und bieten auch Elektroautos zur Kurzzeitmiete an. „Die Kunden der Zukunft zahlen für die Dienstleistung Fahren und nicht mehr alleine für das Auto“, ist Peter Fuß von der Unternehmensberatung EY überzeugt.

Die Tatsache, dass immer mehr Carsharing-Autos per Smartphone gebucht und geöffnet werden können, verschafft auch IT-Unternehmen einen Zugang zu dem Markt. Wozu bisher eine Chipkarte nötig war, erledigt vielfach inzwischen eine App. Solche elektronischen Helfer hat ein Kunde in Zukunft wahrscheinlich von mehreren Carsharing-Anbietern auf seinem Handy. „Damit kommen Vermittler ins Geschäft, die mehrere Anbieter vertreiben“, sagt Bain-Experte Stricker und glaubt, dass Apple und Google dazu gehören werden. Die beiden US-Firmen halten ihre Pläne bisher noch im Dunkeln. Ihnen kommt es laut Stricker weniger auf die Kurzzeitvermietung selbst an. „Sie haben vielmehr ein Auge auf die Daten geworfen, die die Autos sammeln, während sie durch die Straßen rollen.“ Vor allem der Suchmaschinenbetreiber Google macht sein Geschäft mit den Daten, die der Konzern von seinen Nutzern weltweit erhebt.

Die beiden IT-Giganten arbeiten zudem an selbstfahrenden Autos, die nach Meinung der Experten auch im Carsharing eingesetzt werden können. In Zukunft könnten Google & Co eigene Fahrzeuge losschicken, die die Kunden zuhause einsammeln und an ihr Ziel fahren – ohne dass jemand die Hände am Steuer hat. Die Vision: Während der Fahrt werden den Insassen dann online Dienstleistungen wie Restaurant-Tips, Shopping-Gelegenheiten oder Musikstreaming eingespielt.

„Wenn die Fahrzeuge beim Nutzer autonom vorfahren, wird das die Attraktivität von Carsharing noch einmal deutlich erhöhen“, glaubt Gunnar Nehrke, Sprecher des Bundesverbandes Carsharing. Er rechnet damit, dass die Kurzzeitmiete dann auch in kleineren Städten Einzug hält. Dann könnten sich noch mehr Menschen überlegen, ob sich ein eigenes Autos noch lohne. Nehrke hält es für möglich, dass autonom fahrende Wagen bereits in fünf bis zehn Jahren in Kalifornien auf den Straßen rollen werden. In Deutschland dürfte es etwas länger dauern. „Autonome Fahrzeuge fahren nunmal leichter, wenn immer die Sonne scheint und nirgendwo Schnee liegt oder die Straßen nass sind.“

Das Rennen um die besten Plätze ist allerdings auch hierzulande voll im Gange. Denn allen ist klar: „Wenn die Autobauer nicht rechtzeitig dabei sind, machen Google und Apple das Geschäft alleine“, warnt EY-Experte Fuß. Sein Kollege Stricker sieht in den neuen Mobilitätsangeboten gar eine Bedrohung für traditionelle Autobauer wie Daimler, BMW und VW. Die Hersteller hätten sich inzwischen allerdings darauf eingestellt, in dem sie selbst Roboterautos entwickelten. Sie wollten vermeiden, dass sie in die Lage von Hardware-Anbietern wie Nokia kämen, deren Handys von den Mobilfunkanbietern quasi verschenkt wurden. Sie selbst verloren den Kontakt zum Endkunden und verdienten an den Telefonminuten und der Internetnutzung nicht mit, sagt Stricker. Falls dies doch geschehen sollte, hätten die Autobauer mit Zitronen gehandelt.

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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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