13.05.2024
FORSCHUNG & WIRTSCHAFT

Carmen Possnig: „Wir sollten nicht ins All fliegen, um Selfies zu machen“

Interview. Die Klagenfurterin Carmen Possnig ist Reserveastronautin für die Europäische Weltraumorganisation (ESA). Im brutkasten-Interview spricht die 35-jährige über das Zusammenspiel von Forschung und Wirtschaft. Und wie es um das Leben am Mars steht.
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Carmen Possnig bei der FTI-Konferenz „Starke Forschung, starker Standort“ der WKÖ (c) WKÖ/Marek Knopp
Carmen Possnig bei der FTI-Konferenz „Starke Forschung, starker Standort“ der WKÖ (c) WKÖ/Marek Knopp

Ob Antarktis bei minus 80 Grad oder ab ins All. Die Kärntnerin Carmen Possnig forscht in nicht alltäglichen Umgebungen. Von der ESA wurde die gebürtige Klagenfurterin als Reserveastronautin ausgewählt. Ihr Forschungsschwerpunkt liegt auf Weltraumphysiologie und der Veränderung von Hindurchblutung in der Schwerelosigkeit. brutkasten hat mit ihr im Rahmen der FTI-Konferenz „Starke Forschung – Starker Standort“ der Wirtschaftskammer Österreich gesprochen.


brutkasten: Sehr geehrte Frau Possnig, zu Beginn eine Grundsatzfrage: Was braucht es aus Ihrer Sicht, damit Wirtschaft und Forschung gut zusammenarbeiten? 

Carmen Possnig: Ich glaube, für eine gute Zusammenarbeit ist es sehr wichtig zu verstehen, was der Andere braucht, um gut arbeiten zu können. In der Wissenschaft sehe ich das Problem, dass Wissenschaftler:innen ihre eigene Forschung nicht wahnsinnig gut erklären können. Ich glaube es ist wirklich wichtig hier anzusetzen und mehr auf Wissenschaftskommunikation zu setzen. Forscher:innen müssen besser erklären, was sie machen und wofür sie Unterstützung benötigen. Das Ziel ist dabei immer, dass wir die Kooperationen verbessern und einander besser verstehen. 

Warum hapert es bei Forscher:innen an der Kommunikation? 

Meiner Meinung nach wird das nicht genug wertgeschätzt, wenn man Wissenschaftskommunikation betreibt und seine Forschung und Lehre auf einfache Termini herunterbricht. Es wird auch von der universitären Seite nicht genug gewichtet. Wissenschaftskommunikation von Forschenden passiert meist in ihrer Freizeit, das gehört geändert. Es sollte auch belohnt werden, wenn Wissenschaftler:innen das noch zusätzlich machen. Auch für Student:innen sollte ein Bewusstsein für Kommunikation geschaffen werden. Student:innen sollten Kurse belegen können, die ihnen beibringen, ihre Themen Menschen zu erklären, die damit nichts zu tun haben. Das ist in vielen Fällen nicht einfach, weil man sich in der Forschung spezialisiert auf ein kleines Fach und man dann sehr ins Detail geht. Den Überblick für das große Ganze sollte man dabei aber natürlich nicht verlieren. 

Wo sehen Sie forschungspolitische Prioritäten, die momentan noch fehlen? 

Mit Blick auf die Weltraumforschung ist es extrem wichtig, dass die verschiedenen Disziplinen zusammenarbeiten können. Es bringt nichts zu sagen, dass wir Menschen zurück zum Mond und irgendwann auf den Mars schicken wollen. Das ist nichts, was eine Wissenschaftsdisziplin oder eine Nation alleine schaffen kann. Gewissermaßen ist es die ultimative Herausforderung für Kollaborationen von Menschen. Einerseits ist das extrem herausfordernd, andererseits auch extrem bereichernd. Man bekommt von Menschen, die an etwas ganz anderem forschen, neue Perspektiven auf das, was man selbst macht.

(c) WKÖ/Marek Knopp

Weltraumforschung ist historisch ja eher ein Wettstreit. Was muss passieren, damit es ein menschliches Voranschreiten ist und kein Wettkampf? 

Tatsächlich war das in der früheren Zeit der Weltraumforschung durchaus ein Wettstreit. Hauptsächlich natürlich zwischen den USA und der Sowjetunion. Inzwischen ist es aber so, dass wir in der Weltraumforschung die größte internationale Kollaboration ist, die wir überhaupt haben. Auf der internationalen Raumstation sind wahnsinnig viele verschiedene Nationen beteiligt und das funktioniert. Die Raumstation ist extra so gebaut, dass es nicht funktionieren kann, wenn eine Nation dabei aussteigt. Es ist praktische eine forcierte Kollaboration zwischen verschiedensten Weltraumagenturen. Wenn wir jetzt wieder zurück zum Mond wollen, ist es dort genau das Gleiche. Wir bauen an der Lunar Gateway, eine die Station die im Orbit um den Mond herumfliegen wird. Der Plan ist es, langfristig und nachhaltig eine Präsenz des Menschen auf dem Mond zu bauen. Da ist die NASA dabei, die ESA die JAXA (japanische Weltraumorganisation), die kanadische und vermutlich auch irgendwann Indien. Es ist einfach ein riesiger Bereich, wo man einerseits internationale Kollaboration aufbauen kann und andererseits natürlich nicht weiterkommt, wenn man es nicht tut. 

Braucht es Ihrer Meinung nach in Europa mehr Sandboxprojekte, um unabhängig von Regularien die Forschung besser voranzubringen? 

Das kommt ein bisschen drauf an. Bei Forschung, wo Menschen involviert sind, da haben Regularien schon einen Sinn. 

Sie haben von einem Weltraum für alle gesprochen. Wie kann man sich das vorstellen? Heißt das, jeder Mensch soll in Zukunft eine Möglichkeit haben, im All zu leben oder einmal dort zu sein? 

Nein, so meine ich das nicht. Ich glaube, es ist wichtig, dass wir erkennen, dass wir momentan in der Erforschungsphase des Weltraums sind. Diese Erforschung sollte im Vordergrund stehen und nicht, dass wir zum Spaß rauf fliegen, um ein paar Selfies zu machen. Astronaut:innen sollten mit einem klaren wissenschaftlichen Ziel vor Augen ins All fliegen, diese Wissenschaft betreiben, neue Technologien finden und es dann für alle öffentlich zugänglich machen. Es ist extrem wichtig, dass wir das Forschungsinteresse nicht aus den Augen verlieren, denn nur so werden wir es später zum Mond und zum Mars schaffen. Wir brauchen unterschiedlichste Menschen in den unterschiedlichsten Bereichen, um das zu ermöglichen. Daher sollte jeder, der eine Faszination in einem Bereich hat, sich einbringen und so an der Erforschung des Alls mitarbeiten. 

Sie reden viel vom Mars. Haben Sie die Erde schon aufgegeben? 

Nein, es ist keine Option, dass der Mars ein Planet B ist. Die Erde wird, egal wie schlimm der Klimawandel wird, immer lebenswerter sein, als der Mars es sein könnte. Sollten wir jetzt auf die Idee kommen, die Atmosphäre am Mars atembar zu machen, wird es immer noch nie so sein, wie wir es momentan auf der Erde haben. Zum Mars, ja, um unserer Neugier zu folgen, um Entdecker:innen zu bleiben. Es ist einfach faszinierend, auf einen fremden Planeten zu fliegen und dort vielleicht Leben zu finden. Das würde unser ganzes Weltbild, das universale Bild, wo wir als Menschen stehen durcheinander bringen.

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Liquid Preference, Mofidian
© Armin Hubner/Canva - Wirtschafts- und Tech-Anwalt Manuel Mofidian.

Dieser Text ist zuerst im brutkasten-Printmagazin von August 2026 „Aufbrechen“ erschienen. Eine Download-Möglichkeit des gesamten Magazins findet sich am Ende dieses Artikels.


Für viele Gründer:innen sind 40-Stunden-Wochen ein Fremdwort und freie Wochenenden ein ferner Wunsch – sie opfern unzählige Arbeitsstunden und verzichten auf Gehalt, um ihr Startup aufzubauen. Doch am Ende dieses jahrelangen harten Einsatzes bleibt selbst bei einem vermeintlich erfolgreichen Millionen-Exit in manchen Fällen kaum etwas übrig. Der Grund kann in einer unscheinbaren Klausel des Beteiligungsvertrags liegen; einer Sonderregel für die Verteilung des Exit-Erlöses. Räumt man etwa späteren Investoren eine „Liquidation Preference“ ein, bedienen sich diese beim Verkauf zuerst. Die Realität sieht dann wie folgt aus: Während die Branche gratuliert, können die Gründer:innen und frühe Kapitalgeber trotz fließender Millionen fast leer ausgehen.

So ein Fall sorgte jüngst für Aufsehen, als Martin Granig, Gründer der Spar-App monkee.rocks, von einem Bekannten berichtete, der einen 15-Millionen-Exit hingelegt hatte. Der Founder meinte nach Glückwünschen bloß, der Exit hätte massiver sein müssen, „damit sich was ausgeht“ – hier hatte die Liquidation Preference gegriffen.

Was ist eine Liquidationspräferenz?

Die historischen Wurzeln der Liquidationspräferenz reichen bis ins 19. Jahrhundert zurück, als US-Eisenbahngesellschaften und Banken Vorzugsaktien nutzten. In den 1950er- bis 1970er-Jahren adaptierte die VC-Branche das Modell und machte es im Silicon Valley zum Standard. Doch obwohl die Klausel omnipräsent ist, sorgt sie bis heute für Missverständnisse.

Der Wirtschafts- und Tech-Anwalt Manuel Mofidian bringt es auf den Punkt: „Eine Liquidationspräferenz ist kein gesetzlich definierter Begriff, sondern eine Klausel in einem Beteiligungsvertrag, die man im Einzelfall auslegen muss, aber häufig einem gewissen spezialisierten Marktstandard entspricht.“ Verankert wird sie in der Praxis meist im sogenannten Shareholders Agreement (kurz SHA, deutsch: Gesellschaftervereinbarung). Es geht dabei nicht um die prozentuelle Beteiligung an einem Startup, sondern um die harte Reihenfolge bei der Verteilung von echten Einnahmen (Proceeds) nach einem bestimmten Trigger-Event – im Normalfall dem Exit.

„Vereinfacht gesagt ist die Liquidationspräferenz eine vertraglich vereinbarte Erlösvorzugs-Regelung. Im Normalfall wird ein Verkaufserlös entsprechend den Beteiligungsquoten (pro rata) verteilt; das entspricht auch der gesetzlichen Grundregel. Für den Exit-Fall soll jedoch eine Sonderregel geschaffen werden; mit mitunter überraschendem Ergebnis: Wer etwa 20 Prozent der Anteile hält, aber 70 Millionen Euro investiert hat, kann bei einem Verkaufserlös von 70 Millionen Euro den gesamten Erlös erhalten – und das dank einer Liquidationspräferenz“, so Mofidian.

„Erst wenn die jeweilige Liquidationspräferenz erfüllt wurde, kommt die nächste liquidationspräferierte Gruppe zum Zug; sind alle Liquidationspräferenzen bedient, wird der Rest pro rata verteilt“, erklärt der Wirtschaftsanwalt das sogenannte „Wasserfallprinzip“. Reicht das Geld bei einem mittelgroßen oder kleinen Exit nicht aus, könnten all jene, die ganz unten im Wasserfall stehen, leer ausgehen.

„Ein Startup durchläuft typischerweise gewisse Phasen“, erläutert Mofidian. „So lassen sich die Investorengruppen ganz gut typisieren: Häufig startet man mit ersten Investoren, Business Angels, Family and Friends, teilweise noch Convertibles. Hier herrscht oft noch eine andere Logik als bei späteren Investmentrunden, wo beispielsweise VC-Fonds einsteigen. In diesen späteren Runden, den ‚Series‘, mit professionelleren neuen Investoren verschieben sich regelmäßig die Kräfteverhältnisse, was zu einer Anpassung der Verträge und der damit verbundenen Rechte führt.“

Das Multiple (X-Faktor) als wichtiger Hebel

Bevor man sich jedoch in rechtliche Details und konkrete Definitionen vertieft, muss man bei Liquidation Preference einen wichtigen Hebel verstehen: das Multiple (oder den X-Faktor). Diese Zahl legt fest, wie viel von seinem ursprünglichen Investment der Geldgeber beim Exit vorrangig – also vor der allgemeinen Verteilung nach Beteiligungsquoten – beanspruchen kann.

Das „1×-Multiple“ findet sich so häufig in den Verträgen, dass man dieses fast schon als Branchenstandard bezeichnen könnte. Das bedeutet: Der Investor holt sich zunächst exakt jene Summe zurück, die er in das Startup gesteckt hat. Komplex wird es, wenn Investoren in schwierigen Marktphasen höhere Multiples durchsetzen. Liegt der Faktor bei 1,5×, 2× oder gar 3×, bedeutet das, dass der Investor vorab – also vor der Verteilung nach Prozenten – ein Vielfaches seines eingesetzten Kapitals fordern kann. „Der Faktor hat mit der Beteiligungsquote nichts zu tun: Auch wer nur ein Prozent hält, kann eine fünffache Liquidationspräferenz vereinbart haben“, erklärt Mofidian. Hat ein VC-Fonds also beispielsweise zehn Millionen Euro bei einem 2×-Multiple investiert, zieht er beim Exit sofort 20 Millionen Euro als Liquidationspräferenz ab, bevor der nächste Gesellschafter auch nur einen Cent sieht. Das schmälert den Erlös für Gründer:innen und frühe Investor:innen – mitunter auch für andere, im Rang nachstehende Investorengruppen – dramatisch.

Participating vs. non-participating

Wenn der Faktor (das Multiple) bzw. damit verbunden die Höhe geklärt ist, regeln weitere Zusätze, wie genau ein Investor am restlichen Erlös beteiligt wird.

So gilt „non-participating“ als die üblichste Variante. Der Investor hat hierbei ein Wahlrecht: Er erhält entweder vorab seine Präferenz, also zum Beispiel sein 1×-Investment, zurück, oder er verzichtet auf diesen Vorabzug und nimmt stattdessen seine reguläre prozentuale Quote am gesamten Erlös. Demgegenüber steht „participating“: Diese investorenfreundliche Variante bezeichnet Mofidian als „Eierlegende Wollmilchsau“ – der Geldgeber bekommt zuerst sein Investment als garantierte Risikoprämie vorab ausbezahlt und partizipiert danach zusätzlich noch entsprechend seiner prozentualen Quote am verbleibenden Erlös-Topf; er wird also faktisch doppelt bedient.

Rangordnung – „Senior“ und „Pari passu“

Aus Sicht eines Investors spielt es zudem eine große Rolle, in welchem Rang seine Liquidationspräferenz eingeordnet wird. „Die Ränge drücken das Rangverhältnis der Liquidationspräferenzen zueinander aus. Nach dem Wasserfallprinzip wird grundsätzlich jeder vorrangige Rang vollständig bedient, bevor Erlöse an den nachfolgenden Rang verteilt werden“, erklärt Mofidian. „Reicht der Erlös auf einem Rang nicht, um alle dort angesiedelten Präferenzansprüche voll zu bedienen, wird typischerweise pro rata verteilt – meist im Verhältnis der jeweiligen Präferenzansprüche. Der genaue Schlüssel ist aber Vertragssache.“

Wird der Liquidationspräferenz eines Investors ein „Senior“-Rang eingeräumt, bedeutet das Vorrang gegenüber den zu diesem Zeitpunkt bestehenden bzw. den vertraglich bezeichneten Liquidationspräferenzen. „‚Senior‘ ist eine relative Rangangabe – man ist immer gegenüber jemandem vorrangig. Soll der oberste Rang gemeint sein, spricht man etwa von ‚most senior‘ oder ‚senior to all other liquidation preferences‘. Maßgeblich ist am Ende ohnehin die Verteilungsreihenfolge der Waterfall-Klausel selbst“, so der Anwalt. Vor später geschaffenen „noch vorrangigeren“ Rängen könne man sich durch einen Zustimmungsvorbehalt schützen; das könne allerdings künftige Finanzierungsrunden erschweren und sei auch unüblich.

Mofidian weiter: „Investor:innen vereinbaren häufig, dass ihre Liquidationspräferenz ‚pari passu‘ mit den Liquidationspräferenzen anderer Investor:innen oder Anteilsklassen rangiert – die betreffenden Präferenzen sind dann gleichrangig, keine wird vor der anderen bedient. Innerhalb derselben Anteilsklasse ist eine ausdrückliche Pari-passu-Regelung häufig nur deklaratorisch, sofern für alle Anteile dieselben Präferenzrechte gelten; sie kann jedoch in einigen Konstellationen auch klarstellende Bedeutung haben. Eine wesentliche Bedeutung entfaltet sie zwischen unterschiedlichen Anteilsklassen oder Finanzierungsrunden: Man kann etwa festlegen, dass die Liquidationspräferenzen einer Series A und einer Series B trotz unterschiedlicher Anteilsklassen auf demselben Rang stehen. ‚Pari passu‘ beschreibt also nicht die Anteilsklasse als solche, sondern das Rangverhältnis der jeweiligen Präferenzen“. Gleichrangigkeit bedeutet dabei nicht zwingend, dass auch die Höhe der Präferenzansprüche, die Multiplikatoren oder die sonstigen Investorenrechte identisch sind.

Die Rangordnung führt in der Praxis oft zu sogenannten Stacked Preferences (gestapelten Präferenzen). Faktisch gesehen kommt es dabei meist zum Prinzip „Last in, first out“: Der späteste Geldgeber (z. B. der Lead-Investor der Series C) sichert sich meist den höchsten Rang und holt sich beim Exit (nach Rückführung von Fremdkapital) als Allererster sein Geld aus dem Topf. Ist seine Präferenz bedient, darf sich die vorherige Series B aus dem verbleibenden Rest bedienen; und so weiter bis hinunter zur Series A. Häufig warten am Ende der Nahrungskette die frühen Seed-Investoren sowie Gründer:innen und Mitarbeiter:innen mit ESOP-Anteilen – ist der Exit-Erlös nicht hoch genug, ist der Topf leer, bevor sie erreicht werden.

„Eine der Schwierigkeiten bei Liquidation Preferences ist die Unschärfe der Begrifflichkeiten“, betont Mofidian an dieser Stelle und erklärt, warum es zu Streitereien unter den Beteiligten kommen könnte. Ein typischer Konfliktherd können Triggerdefinitionen sein: Was ist ein Exit? In einem „frühen“ Vertrag kann ein Exit anders definiert sein als im späteren Beteiligungsvertrag. Dazu kommen Side Letters bzw. in Investitionsdokumenten enthaltene Rechte, bei denen Widersprüche auftreten können. Liquidationspräferenzen können ein sinnvolles Instrument der Risikoverteilung sein – aber es kann zu unangenehmen Überraschungen kommen, weil die Beteiligten nicht jedes Szenario durchdenken und durchrechnen.

Die Schicksalsgemeinschaft der Frühphase

Oliver Holle, CEO des Seed-VCs Speedinvest, sieht die Debatte vor allem für die Frühphase pragmatisch: Dank klarer Standards (1×, non-participating) bilden frühe Kapitalgeber und Gründer:innen hier eine Schicksalsgemeinschaft im Sinne von „engsten Verbündeten“. Dramatisch wird es jedoch bei Wertberichtigungen in späten Runden, wenn sich die Ansprüche durch viel frisches Kapital massiv aufsummieren – die bereits erwähnten Stacked Preferences. Wie das in der Praxis aussieht, veranschaulicht Holle am E-Scooter-Anbieter Tier, dessen Preference-Stack nach mehreren Runden und Mergern auf fast eine Milliarde Euro angewachsen ist: „Das sind sie jetzt doch nicht mehr wert. Das heißt, wir haben das wahrscheinlich schon lange auf null abgeschrieben, und die Gründer auch, weil wir da kein Geld rausholen werden, auch wenn diese Firma für fünf-, sechs- oder siebenhundert Millionen Euro verkauft wird. Das ist also eine Realität, die wir absolut durchlebt haben.“ Und damit ist Speedinvest nicht allein.

Konflikte, Statistiken und eine mögliche Zukunft

Was konkrete Statistiken angeht, gibt es im DACH-Raum kaum belastbare öffentliche Marktdaten. Mofidians subjektiver Praxisbeobachtung nach kommen Liquidationspräferenzen jedoch in fast jedem Deal vor, sind ein von Investoren erwarteter Standard und in ihrer Grundform kaum wegzuverhandeln.

Aufgrund globaler Krisen brauchten viele Startups zuletzt jedoch Bridge-Finanzierungen. Um ihre Bewertungen hochzuhalten („Vanity Valuation“), akzeptierten Gründer:innen oft harte Konditionen. Mofidian kann sich vorstellen, dass es in Zukunft aufgrund dieser Dynamik zu Konflikten kommen könnte: „Aufgrund von Brückenfinanzierungen könnten Liquidationspräferenzen wahrscheinlich jetzt relevanter werden, weil wir jetzt einige Senior-Investoren sehen, die zu sehr guten Terms eingestiegen sind, darunter auch Verkaufsrechte. Wenn du in den letzten Jahren investiert hast, und das zu einer vermeintlich guten Bewertung, mit starken Terms, und dir viele Rechte geholt hast, jetzt aber daran zweifelst, dass eine neue Runde zu einer höheren Bewertung realistisch ist, dann pushst du möglicherweise in den Exit. Und das machst du wahrscheinlich nur, weil du eine Liquidationspräferenz, vielleicht sogar mit einem ‚Über-Eins-Faktor‘, hast“, zeichnet Mofidian eine mögliche Zukunft für die heimische Szene. „Ich kann mir vorstellen, dass die Logik, die Liquidationspräferenzen und anderen damit funktionell verbundenen Terms zugrunde liegt, dazu führt, dass der eine oder andere Investor sagt: ‚Ich nutze jetzt meine vertraglichen Möglichkeiten, dränge auf den Exit und hole mir lieber mein Investment 1,5-fach plus ein bisschen extra vom verbleibenden Erlöstopf. Das macht mehr Sinn, als nur darauf zu hoffen, dass es noch eine Runde zu einer viel höheren Bewertung gibt – und selbst wenn sich das so großartig entwickelt, was nicht sicher ist, steht der nächste Investor vermutlich nach dem Last-in-first-out-Prinzip mit seiner Präferenz wieder vor mir.‘“

Der Anwalt ergänzt: „‚Drängen‘ heißt in diesem Kontext: Wenn dieser Investor – etwa in Kombination mit anderen Investoren – starke Drag-Along-Rechte hat, kann er den Verkauf auch gegen den Willen der Founder rechtlich erzwingen.“ Dies gelte selbst dann, wenn die Founder die Bewertung als zu niedrig empfänden und aufgrund der Liquidation Preference leer ausgingen.

Trotz dieser Konsequenzen betont Mofidian nachdrücklich, dass man das Thema auch aus der Investorenperspektive betrachten muss: Die Liquidationspräferenz sei per se nichts Böses und in der Praxis völlig in Ordnung, wenn man sie korrekt verwendet. „Man muss diese Klauseln verstehen, durchrechnen und verschiedene Szenarien durchspielen, damit böse Überraschungen ausbleiben“, sagt der Jurist.

Secondaries als mögliches Instrument

Für Gründer gilt laut dem Experten eine wichtige Regel: Man sollte sich niemals nur auf eine möglichst hohe Firmenbewertung fixieren, wenn die Vorzugsrechte der Investoren im Gegenzug gefährlich stark ausgeprägt sind. Mofidian rät, das Term-Sheet stets als bewegliches Gesamtsystem zu betrachten.

Anstatt Deals aus reiner Angst vor einem Null-Ausstieg kategorisch platzen zu lassen, empfiehlt der Anwalt, allenfalls ungünstigere Liquidationspräferenzen durch andere Mechanismen auszugleichen. Dazu zählen klug verhandelte Drag-Along- und Tag-Along-Rechte. Wenn der Druck allerdings über die Jahre extrem hoch wird, seien Secondaries ein mögliches Tool: Durch den vorzeitigen Verkauf eines kleinen Teils der eigenen Anteile an spätere Investoren könnten Gründer bereits auf dem Weg zum Exit etwas Geld auf dem Privatkonto sichern.

„Das ist jedoch nicht gern gesehen und auch in Österreich oder im DACH-Raum relativ unüblich, aber es passiert“, sagt Mofidian. „Nach ein paar Jahren Arbeit kann man in so einem Fall sagen: ‚Ich habe eine ordentliche Netto-Summe auf meinem Konto. Das erlaubt mir zumindest, mit freiem Kopf weiter an meiner Vision zu bauen.‘“

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