10.12.2021

CargoRiders aus Wien lässt dich auf Frachtschiffen mitreisen

Von Linz nach Moskau mit dem Frachtschiff: CargoRiders weckt das Interesse an einer Reiseart, von der viele noch nicht gehört haben - Frachtschiffreisen im Interrail-Style ohne zusätzliche Umweltbelastung.
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Frachtschiffreisen
Ab Frühjahr 2022 können Frachtschiffreisen online gebucht werden | © Photo by Fabius Leibrock on Unsplash

Aye, aye Käpt’n! – So kann die nächste Reise mit CargoRiders starten. Wer sich mit klassischen Roadtrips in die Nachbarländer nicht mehr zufrieden geben möchte, darf sich auf eine neue Art des Reisens freuen: Frachtschiffreisen. Die Plattform CargoRiders trifft den Zahn der Zeit und ermöglicht eine einfache und bequeme Planung für Reisende, die im Gegensatz zu Kurztrips die Reise zum Teil des Urlaubes machen wollen. Diese außergewöhnliche Reiseart gewinnt zunehmend an Bekanntheit und ist im Vergleich zu herkömmlichen Flug- und Kreuzschifffahrten umweltfreundlicher. 

Frachtschiffreisen buchen leicht gemacht

Die in Partnerschaft mit der Fachhochschule St. Pölten und bitsfabrik GmbH erstellte Plattform befindet sich zurzeit in einer Situation, von der andere Startups meist nur träumen können: Die Nachfrage ist höher als das Angebot. “Wir wissen, dass es Interesse von Frachtschiffreisenden gibt, die unsere Plattform auch nutzen möchten. In unserer aktuellen Phase müssen wir mehr Kapitäne von dieser Idee begeistern. Bis zum Launch werden wir fleißig brancheninterne Kontakte mit Schiffen und Kapitänen knüpfen”, erklärt Frank Michelberger, Projektleiter von CargoRider 2. 

Reisende können ab Frühjahr 2022 über die Plattform Informationen zu Frachtschiffen und Routen bekommen. Somit lässt sich eine Frachtschiffreise im Interrail-Style planen. “Die Reise muss nicht nur von A nach B gehen, sie kann manchmal kürzer sein und nur Teilstrecken decken, selbstverständlich aber auch Langstrecken. Es ist wichtig zu wissen, wo sich planmäßig welches Schiff an welchem Hafen befindet”, erklärt Patrick Kastner, CEO von bitsfabrik. Die Plattform spezialisiert sich besonders auf junge, abenteuerlustige Reisende, die kostengünstig die Welt erkunden möchten. 

Um einen möglichst reibungslosen Reiseablauf anzubieten, war es den Partnern wichtig, die Kommunikation mit dem Kapitän des Frachtschiffes zu ermöglichen. Der bitsfabrik-Founder weist Reisende darauf hin, dass nicht sofort eine Buchung gemacht werden soll. “Zu Beginn der Reiseplanung ist es wichtig, nur eine Buchungsanfrage an den Kapitän zu senden, damit man das Vorhaben und die Umsetzbarkeit der Reise absprechen kann. Dann weiß man genau, wo und wann der Kapitän mit dem Frachtschiff ankommen wird”, erklärt Kastner weiter. 

Airbnb-Prinzip auf Wasser

Bereits vor der Gründung der Plattform waren Frachtschiffreisen durch Europa möglich, jedoch nur durch großen Aufwand über Reedereien und Reisebüros buchbar. Eine selbstständige Reiseplanung war nahezu unmöglich. Mit CargoRiders gibt es nun eine Alternative, die anbieterübergreifende Schiffsuche, Kommunikation mit dem Kapitän sowie den Buchungsprozess selbst durchzuführen. 

Nach einer Machbarkeitsstudie, Zielgruppenanalyse und Prototyping steht CargoRiders nun kurz vor dem Start. Aktuell fokussieren sich die Partner auf den Launch und führen noch Gespräche mit potentiellen Partner:innen. “Die Plattform ist für Interessenten, die eine Reise buchen möchten, soweit fertig. Um sie marktreif zu machen fehlt nur mehr die Kapitänsansicht, die wir noch implementieren werden”, erklärt der bitfabrik-CEO.

Damit das Angebot an Frachtschiffreisen attraktiver und sicherer gestaltet werden kann, deckt CargoRiders die Kapitäne mit einer Versicherung ab. “Die Preisgestaltung für die Mitreise hängt von den Vorstellungen des Kapitäns ab, vergleichbar mit bekannten Plattformen für Unterkünfte. Dazu kann er selber entscheiden, ob Verpflegung oder andere Services angeboten werden”, so der Projektleiter. Michelberger erklärt auch, dass alle Preise für künftige Kapitäne und Reisende transparent sein werden. Dadurch sollen potenzielle Anbieter einen Anhaltspunkt für die eigene Preisgestaltung erhalten.

Europa zuerst erobern, den Rest später

Dank Drittmitteln, Fördergeldern von FFG und BMK, sowie Eigenmitteln der FH konnten die Partner bisher den Prototypen entwickeln, der nun für den Markteinstieg im Frühjahr 2022 bereit ist.  Laut Michelsberger seien Hochsee-Schifffahrten ein langfristiges Ziel, die dazukommen können. “Wir haben die Plattform auf Binnenschifffahrten beschränkt, da wir erkunden wollen, wo es Zugriff zu Schiffen und Kapitänen gibt und wie wir die Plattform in Europa ins Laufen bringen können. Die ganze Welt können wir damit später trotzdem noch erobern”, so Michelberger. Eine Internationalisierung sei technisch für die Plattform ohne viel Aufwand realisierbar. “Das ist ein Nischenprodukt und das wird es auch bleiben. Wir sind davon überzeugt, dass es ein Wachstumsmarkt ist”, so Michelsberger abschließend. 

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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