24.06.2024
INSOLVENZ

Carbon Recovery: Wiener Startup will nach Gläubigerantrag Insolvenzverfahren abwenden

2017 gegründet, ist Carbon Recovery seit Jahren mit seiner Technologie zum Altreifen-Recycling am Markt. Nun gibt es finanzielle Schwierigkeiten.
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Jumug Carbon Recovery Ataleo Insolvenzen
(c) Adobe Stock

Gas, Öl und der hochpreisige Industrierohstoff Carbon Black (Industrieruß) – das alles lässt sich aus Altreifen gewinnen. 2017 gegründet, hat das Wiener Startup Carbon Recovery eine entsprechende Technologie entwickelt – es sei ein Durchbruch gewesen, der anderen nicht gelungen sei, heißt es vom Startup. Dabei arbeitet das Unternehmen mit seinem Recyclingverfahren im ehemaligen Semperit-Werk in Traiskirchen energieautark.

Mehrere Crowdinvesting-Runden

Im Laufe der Zeit holte sich das Startup mehrere Finanzierungen – brutkasten berichtete etwa schon 2018 über eine sechsstellige Crowdinvesting-Kampagne über die Plattform Conda gekoppelt mit einem sechsstelligen Investment durch PrimeCrowd (mittlerweile Gateway Ventures). Mit diesem Geld wurde die Pilotanlage in Traiskirchen gebaut, in der jährlich etwa 8.000 Tonnen Altreifen – rund 15 Prozent des Jahresaufkommens in Österreich – verarbeiten werden können.

2022 schloss Carbon Recovery eine weitere Conda-Crowdinvesting-Kampagne ab, bei der rund 670.000 Euro hereinkamen. Mit dem Kapital sollte das Werk weiter ausgebaut und die Marktreife des Produkts erreicht werden, wie es damals hieß.

Gläubiger:innen brachten Insolvenzantrag ein – „Carbon Recovery wird kämpfen“

Wie die Kreditschutzverbände KSV1870 und AKV verlautbaren, wurde nun aber ein Insolvenzantrag für das Unternehmen eingebracht – und zwar von Gläubiger:innenseite. Konkrete Angaben, etwa zur Höhe der Passiva oder zur Anzahl der Gläubiger:innen, enthalten die Meldungen der Verbände aber nicht. In einem sehr knappen Statement auf Anfrage von brutkasten schreibt Christian Konvalina, Geschäftsführer des Startups: „Wir versuchen seit einiger Zeit, das (relativ geringe) Kapitalproblem zu lösen. Es gibt halt andere Interessen, die mächtiger sind.“ Und: „Carbon Recovery wird kämpfen.“

Das bedeutet, das Startup versucht die Eröffnung des Insolvenzverfahrens noch abzuwenden. Dazu muss es vor Gericht bescheinigen, dass die von der Gläubiger:innenseite vorgebrachten Insolvenzursachen nicht vorliegen (mehr dazu hier).

Hohe Anzahl an Gläubiger:innen durch Crowdinvesting-Kampagnen

Durch die erfolgreichen Crowdinvesting-Kampagnen, bei denen mit sogenannten Nachrangdarlehen gearbeitet wird, hat Carbon Recovery jedenfalls eine sehr hohe Anzahl an Gläubiger:innen. Allein bei der Kampagne im Jahr 2022 investierten 430 Personen. Ob jemand davon mit dem nun eingebrachten Antrag zu tun hat, kann auf Basis der verfügbaren Angaben nicht gesagt werden. Im Falle der Eröffnung des Verfahrens haben Crowdinvestor:innen aufgrund der im Wort enthaltenen nachrangigen Behandlung von Nachrangdarlehen aber jedenfalls schlechte Chancen, ihr Geld zu bekommen.

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Wir sprachen zur Paketabgabe mit (vl.) Johannes Braith, Petra Dobrocka und Georg Weiss | (c) brutkasten / byrd / quivo / Hintergrund / (c) RoseBox via Unsplash
Wir sprachen zur Paketabgabe mit (vl.) Johannes Braith, Petra Dobrocka und Georg Weiss | (c) brutkasten / byrd / quivo / Hintergrund / (c) RoseBox via Unsplash

Bereits seit der Veröffentlichung des Ministerialentwurfs zu einer neuen Paketsteuer im Mai trifft diese in der öffentlichen Diskussion auf Kritik. Vorgesehen ist eine Abgabe von zwei Euro pro zugestelltem Paket, die ab dem 1. Oktober 2026 von großen Online-Handelsplattformen mit einem Jahresumsatz ab 100 Millionen Euro eingehoben werden soll. Nachdem das vorparlamentarische Begutachtungsverfahren zum Gesetzesentwurf am 26. Mai 2026 offiziell geendet hat, geht die Vorlage im nächsten Schritt in die Debatte und finale Abstimmung im Nationalrat.

Mit den prognostizierten Einnahmen von jährlich rund 280 Millionen Euro will die Bundesregierung die geplante Mehrwertsteuersenkung auf Grundnahrungsmittel teilweise gegenfinanzieren. Zudem wolle man den lokalen stationären Handel gegenüber den internationalen E-Commerce-Riesen stärken, so die Argumentation. Und auch der Umweltschutzaspekt wird seitens der Regierung ins Treffen geführt. Diese Begründung lassen viele Kritiker:innen aber nicht gelten.

Dobrocka: „wird nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben“

Auch unter Gründer:innen heimischer Startups und Scaleups im Logistik-Bereich, die für brutkasten erreichbar waren, herrscht breite Ablehnung gegenüber der Paketabgabe. Dabei ist es nicht die Zielsetzung, die kritisiert wird. „Grundsätzlich finde ich es begrüßenswert über Maßnahmen zu diskutieren, die den österreichischen Markt vor einer Flut an ausländischen Sendungen schützen und österreichische Unternehmer stärken. Aber diese Maßnahme tut das nicht“, meint etwa Petra Dobrocka, Co-Founderin und CCO des Wiener Logistik-Scaleups byrd. „Selbst wenn ein heimischer Händler die Ware in Österreich verpackt und mit der österreichischen Post an einen österreichischen Kunden schickt: Sobald der Verkauf über einen Marktplatz wie Amazon läuft, greift die Steuer.“ Die Maßnahme werde letztlich „nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben.“

Braith: „Emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen“

Ähnlich argumentiert auch Storebox-Co-Founder und CEO Johannes Braith. Er führt zusätzlich eine ökologische Perspektive ins Treffen. „Wir brauchen aus meiner Sicht weniger Symbolpolitik und mehr intelligente Steuerung. Wenn Politik Lenkungswirkung ernst meint, dann sollte sie emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen und nicht pauschal jede Form des Versandhandels verteuern“, so der Gründer. Das Gesetz unterscheide nämlich zu wenig zwischen emissionsintensiven und emissionsarmen Zustellmodellen. Klassische Haustürzustellung sei ineffizient und verursache Retourenverkehr und Parkdruck, meint Braith und führt Click-&-Collect-Modelle mit gebündelter Anlieferung ins Treffen, wie sie auch sein Unternehmen umsetzt.

Weiß: EU-Regelung statt „Alleingang“

Georg Weiß, Co-Founder und CEO des Wiener Logistik-Scaleups Quivo, würde in dem Zusammenhang lieber eine europäische Lösung sehen. „Auf EU-Ebene gibt es ja auch Vorschläge, etwa Zölle für Kleinpakete unter 150 Euro einzuführen, um den europäischen Markt vor Billigprodukten zu schützen. Das halte ich für die sinnvollere Maßnahme, als aus Österreich heraus einen Alleingang zu machen und eine Zwei-Euro-Paketgebühr einzuführen“, so der Gründer gegenüber brutkasten.

AustrianStartups: Nachteile für Startups und Scaleups befürchtet

Kritik an der Paketsteuer kommt auch von AustrianStartups. „Wer Österreich als Innovationsstandort stärken will, kann nicht gleichzeitig die Vertriebskanäle innovativer Unternehmen im E-Commerce belasten. In der aktuellen Form würde der Entwurf vor allem Startups, Scaleups und KMUs treffen, die über Plattformen verkaufen oder aus Österreich versenden“, meint man dort. Auch befürchtet man potenzielle Probleme für Scaleups in der Branche, weil ein gleitender Übergang bei der Umsatzschwelle fehle: „Für Scaleups, die gerade die 100-Millionen-Euro-Grenze überschreiten, bedeutet das einen abrupten Kostenschock in genau der Phase, in der sie skalieren wollen.“

Kaminski: „Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll“

Zudem hebt AustrianStartups eine besondere Problematik im Secondhand- und Refurbishment-Bereich hervor und zitiert dazu refurbed-Co-Founder Kilian Kaminski: „Bei einem refurbishten iPhone beispielsweise ist der Produktpreis zwar relativ hoch, aber die Marge für Refurbisher ist sehr gering. So eine Abgabe kann nicht einfach weitergegeben werden. Das Resultat: Preise im Reuse-Bereich steigen, neue Billigwaren nicht. Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll. Falls die Abgabe kommt, braucht es zwingend eine Ausnahmeregelung für Secondhand und Refurbished.“

AustrianStartups forderte daher bereits im Mai „eine Rücknahme des Entwurfs in seiner aktuellen Form“. Sollte dies nicht passieren jedenfalls aber eine „Prüfung eines EU-weiten Rahmens statt eines österreichischen Alleingangs“ und eine Ausnahmeregelung für Secondhand, Refurbished und Reuse.

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