24.06.2024
INSOLVENZ

Carbon Recovery: Wiener Startup will nach Gläubigerantrag Insolvenzverfahren abwenden

2017 gegründet, ist Carbon Recovery seit Jahren mit seiner Technologie zum Altreifen-Recycling am Markt. Nun gibt es finanzielle Schwierigkeiten.
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Jumug Carbon Recovery Ataleo Insolvenzen
(c) Adobe Stock

Gas, Öl und der hochpreisige Industrierohstoff Carbon Black (Industrieruß) – das alles lässt sich aus Altreifen gewinnen. 2017 gegründet, hat das Wiener Startup Carbon Recovery eine entsprechende Technologie entwickelt – es sei ein Durchbruch gewesen, der anderen nicht gelungen sei, heißt es vom Startup. Dabei arbeitet das Unternehmen mit seinem Recyclingverfahren im ehemaligen Semperit-Werk in Traiskirchen energieautark.

Mehrere Crowdinvesting-Runden

Im Laufe der Zeit holte sich das Startup mehrere Finanzierungen – brutkasten berichtete etwa schon 2018 über eine sechsstellige Crowdinvesting-Kampagne über die Plattform Conda gekoppelt mit einem sechsstelligen Investment durch PrimeCrowd (mittlerweile Gateway Ventures). Mit diesem Geld wurde die Pilotanlage in Traiskirchen gebaut, in der jährlich etwa 8.000 Tonnen Altreifen – rund 15 Prozent des Jahresaufkommens in Österreich – verarbeiten werden können.

2022 schloss Carbon Recovery eine weitere Conda-Crowdinvesting-Kampagne ab, bei der rund 670.000 Euro hereinkamen. Mit dem Kapital sollte das Werk weiter ausgebaut und die Marktreife des Produkts erreicht werden, wie es damals hieß.

Gläubiger:innen brachten Insolvenzantrag ein – „Carbon Recovery wird kämpfen“

Wie die Kreditschutzverbände KSV1870 und AKV verlautbaren, wurde nun aber ein Insolvenzantrag für das Unternehmen eingebracht – und zwar von Gläubiger:innenseite. Konkrete Angaben, etwa zur Höhe der Passiva oder zur Anzahl der Gläubiger:innen, enthalten die Meldungen der Verbände aber nicht. In einem sehr knappen Statement auf Anfrage von brutkasten schreibt Christian Konvalina, Geschäftsführer des Startups: „Wir versuchen seit einiger Zeit, das (relativ geringe) Kapitalproblem zu lösen. Es gibt halt andere Interessen, die mächtiger sind.“ Und: „Carbon Recovery wird kämpfen.“

Das bedeutet, das Startup versucht die Eröffnung des Insolvenzverfahrens noch abzuwenden. Dazu muss es vor Gericht bescheinigen, dass die von der Gläubiger:innenseite vorgebrachten Insolvenzursachen nicht vorliegen (mehr dazu hier).

Hohe Anzahl an Gläubiger:innen durch Crowdinvesting-Kampagnen

Durch die erfolgreichen Crowdinvesting-Kampagnen, bei denen mit sogenannten Nachrangdarlehen gearbeitet wird, hat Carbon Recovery jedenfalls eine sehr hohe Anzahl an Gläubiger:innen. Allein bei der Kampagne im Jahr 2022 investierten 430 Personen. Ob jemand davon mit dem nun eingebrachten Antrag zu tun hat, kann auf Basis der verfügbaren Angaben nicht gesagt werden. Im Falle der Eröffnung des Verfahrens haben Crowdinvestor:innen aufgrund der im Wort enthaltenen nachrangigen Behandlung von Nachrangdarlehen aber jedenfalls schlechte Chancen, ihr Geld zu bekommen.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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