14.10.2022

capito: App aus Graz vereinfacht komplexe Sprache mittels KI

Um die Welt für alle verständlicher zu machen, hat das Unternehmen capito aus Graz die “capito digital”-App entwickelt. Mittels KI übersetzt die Software komplexe Texte und Informationen in drei unterschiedliche Sprachniveaus.
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Paul Anton Mayer ist Chief Digital Officer bei capito. © Stiefkind Fotografie

Spätestens seit September 2021 sind öffentliche Institutionen laut dem Web-Zugänglichkeitsgesetz dazu verpflichtet, verständlich und barrierefrei zu kommunizieren. Ab 2025 sind auch Privatunternehmen von diesem Gesetz betroffen. Da dieser Schritt für viele Beamt:innen, Politiker:innen sowie Fachleute aus der Wirtschaft nicht leicht fällt, hat ein Unternehmen aus Graz die App “capito digital” entwickelt. Mit der KI-basierten Lösung von capito wird Fachjargon in verständliche Sprache übersetzt. Ziel des Unternehmens ist es, die Welt mithilfe von einfacher Kommunikation für alle verständlicher zu machen. 

capito übersetzt komplexe Sprache in drei Sprachniveaus

„Eine klare und verständliche Sprache ist die Basis für soziale Gleichstellung. Wenn über die Hälfte der Bevölkerung Botschaften, Bescheide, Anleitungen und viele andere Informationen nicht versteht, haben wir ein demokratiepolitisches Problem. Komplizierte Sprache schafft Barrieren. Sie verhindert die Teilhabe vieler Menschen am gesellschaftlichen Leben und verursacht immense Kosten“, sagt Paul Anton Mayer, CDO von capito. Dabei werde die Relevanz der capito-digital–App vor allem in Zeiten von Krisen deutlich, denn Informationen rund um den Klimawandel, Ukraine-Krieg, Corona-Pandemie und die Inflation müssen der Bevölkerung verständlich kommuniziert werden, ergänzt Mayer. 

Die Übersetzung der komplexen Informationen erfolgt in Anlehnung an den Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GERS). Von sehr leichter Sprache (A1) über leichte Sprache (A2) bis hin zur Umgangssprache (B1), die Nutzer:innen können von drei unterschiedlichen Sprachniveaus auswählen. Im darauffolgenden Übersetzungs-Prozess analysiert die App die Verständlichkeit des Textes und schlägt mithilfe eines Sprachassistenten Vereinfachungs-Empfehlungen vor. Spezielle Fachbegriffe werden zudem mittels eines Wörterbuchs verständlich gemacht. Auch auf die Gendergerechte-Sprache vergisst die capito-Software nicht. 

“Für und mit Menschen arbeiten, um einen Mehrwert für alle zu schaffen”

Das im Jahr 2000 gegründete Unternehmen zählt mittlerweile 15 Standorte im DACH-Raum sowie 120 Mitarbeiter:innen. Begonnen hat capito seine Dienste als analoger Übersetzer, der sich über die letzten 21 Jahre hinweg im Bereich der digitalen Informationsvereinfachung spezialisiert hat. Für seine acht Millionen Nutzer:innen arbeitet capito mit seinen 30 Forschungspartner:innen und einem Netzwerk aus 600 Menschen mit Lernschwierigkeiten durchgehend an der Optimierung seiner Services. “Künstliche Intelligenz ist das eine. Doch wir arbeiten vor allem für und mit Menschen, um einen Mehrwert für alle zu schaffen“, sagt Mayer. 

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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