15.01.2019

capital300 erhöht Fonds auf 50 Mio. US-Dollar – alle Investoren aus Österreich

capital300 meldet das Closing seines SeriesA-Fonds mit 50 US-Dollar Volumen. Gemeinsam mit namhaften VC-Fonds - großteils aus den USA - stelle man in Co-Investments 100 bis 120 Mio. US-Dollar für Startups zur Verfügung. Wir sprachen mit capital300 Partner Roman Scharf.
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capital300 Lasinger und Scharf
(c) capital300: Peter Lasinger und Roman Scharf führen capital300

Nach dem ersten Closing Ende 2017 war der damals neu aufgesetzte Investment-Fonds capital300 auf 20 Mio. Euro Volumen gekommen. Bislang sind zwei Startup-Investments getätigt worden. Seitdem sammelte man weiter und vermeldete nun das finale Closing des ersten Fonds bei etwa 50 Mio. US-Dollar. „Wer jetzt noch gerne einsteigen würde, muss auf den zweiten Fonds warten. Den wird es sicherlich geben“, sagt capital300 Partner Roman Scharf im Gespräch mit dem brutkasten. Zum Vergleich: Speedinvest II hat ein Volumen von etwa 90 Mio. Euro.

+++ Capítal300 und Draper investieren 5 Mio. Dollar in Authenteq +++

Alle Investoren aus Österreich

Eine Besonderheit am Fonds ist gewiss, dass alle Investoren aus Österreich kommen. Es seien zu etwa einem Drittel institutionelle Investoren – Scharf nennt hier die Erste Group, Raiffeisen und die Vienna Insurance Group. Zu zwei Drittel seien es Unternehmer bzw. Einzelinvestoren. Darunter seien unter anderem Dietrich Mateschitz, Hans Peter Haselsteiner, Hilde Umdasch oder Runtastic-Co-Founder Alfred Luger.

„Bei einem Exit-Potential von 400 Millionen Dollar würden wir nicht investieren“

Co-Investments mit Mega VCs

capital300 soll typischerweise in Serie A-Runden zwischen zwei und zehn Millionen US-Dollar investieren. Drei bis Fünf Deals pro Jahr strebt man an. Dabei verfolgt man eine Co-Investment-Strategie mit namhaften VCs – großteils aus den USA, darunter etwa Andreessen Horowitz, Draper Associates, Accel Partners, Index Ventures, Sequoia Capital und Greylock. Alle seien auf der sogenannten MIDAS-Liste. „Wenn Investoren aus dieser Liga einsteigen, ändert sich für die Gründer alles. Es öffnen sich völlig neue Chancen – man wird anders gesehen. Das wollen wir den Startups ermöglichen“, sagt Scharf. Von diesen Partnern kämen je Deal immer mindestens 50 Prozent des investierten Kapitals. Ohne Partner investiere man nicht. Gemeinsam komme man auf rund 100 bis 120 Millionen US-Dollar verfügbare Mittel.

capital300: „Gehen dort hin, wo die Luft sehr dünn ist“

Investiert werde vorrangig im DACH-Raum und in Osteuropa, sagt Scharf. „Das liegt daran, dass der Dealflow bei uns direkt aus dem Netzwerk kommt“. Gemeint seien hier etwa die Netzwerkpartner Hansi Hansmann oder Speedinvest. 2018 habe man bereits rund 800 mögliche Deals gescreent. „Wir sind sehr anspruchsvoll bei der Auswahl und gehen in unseren Runden schon dort hin, wo die Luft sehr dünn ist. Die Netzwerkpartner haben in der Regel maximal zwei bis drei Startups im Portfolio, die sich für ein Investment qualifizieren“, sagt Scharf.

Multi-Milliarden-Exit muss machbar sein

„Die wichtigsten Kriterien für das Investment sind Umsatz, Wachstumsrate, Team und cap table“ sagt Scharf. Es wäre etwa eine „red flag“, wenn das Gründerteam nur mehr weniger als 50 Prozent der Anteile halten würde. „Und ein weiteres Kriterium ist: Ein Multi-Milliarden-Exit muss theoretisch machbar sein. Bei einem Exit-Potential von 400 Millionen Dollar würden wir nicht investieren“, sagt Scharf.

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Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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