07.03.2022

Cansativa möchte „Amazon“ für Cannabis werden – Snopp Dogg mit 13 Mio. dabei

Der US-Rapper erwartet eine baldige Legalisierung von Cannabis in Deutschland und investiert 13 Millionen Euro ins Frankfurter-Startup Cansativa.
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Cansativa, Snoop Dogg, Cannabis, Gras, Marihuana, Medizinisches Cannabis.
(c) Cansativa/ Harald Schnauder - Die Gebrüder Sons mit einer 13-Mio- Series B.

Die Risikokapitalgesellschaft „Casa Verde“ des US-Musikers Snopp Dogg investiert 15 Millionen US-Dollar (13 Millionen Euro) in einer Series-B-Finanzierungsrunde in Cansativa, einer in Frankfurt ansässigen Cannabis-Vertriebsplattform, die derzeit deutsche Apotheken beliefert. Argonautic Ventures und Alluti beteiligten sich ebenfalls an dieser Finanzierungsrunde.

Es war ein ungewöhnlicher Beginn, der die beiden Brüder Jakob und Benedikt Sons in die Medizinalcannabis-Branche führte. Bei einer Familienveranstaltung diskutierten die Gebrüder gemeinsam mit Vater Hermann, seines Zeichens Herz-, Thorax- und Gefäßchirurg, das damals neue Cannabisgesetz. Im Laufe des Diskurses formte sich eine Idee und schließlich ein grobes Konzept zur Unternehmensgründung. Dieser Abend gilt als der Startschuss für das, was heute über 100 Kilogramm vertriebene Cannabisblüten pro Monat und mehr als 200 verschiedene Medizinalcannabis-Produkte sind.

Cansativa: Das Amazon für Cannabis

Das Startup, das sich selbst als „Amazon von Cannabis“ bezeichnet, hilft deutschen Apotheken beim Kauf von medizinischem Cannabis und kümmert sich um die Lieferkette und Logistik.

Als besonderer Erfolg gilt heute noch der Zuschlag des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) im Sommer 2020, mit dem Cansativa als einziges Unternehmen Cannabis aus deutschem Anbau vertreiben darf. Im Jahr 2021 konnte das Unternehmen so erstmalig eine vierstellige Kilogramm-Menge Cannabisblüten absetzen und damit unternehmensübergreifend einen achtstelligen Umsatz erzielen.

„Legalisierung als Chance für Deutschland“

Cansativa wird die aktuelle Finanzierung nutzen, „um sein medizinisches Cannabis-Produktportfolio zu erweitern und seine Plattform für den Freizeitkonsum im Vorfeld der Legalisierung in Deutschland zu entwickeln“, so das Unternehmen in einer Erklärung.

„Die Legalisierung von Genusscannabis ist die Chance für Deutschland, als Vorbild für eine progressive, europäische Drogenpolitik voranzugehen“, sagt Jakob Sons. Sein Bruder Benedikt ergänzt: „Eine Legalisierung hat vielfältige Vorteile. Dass eine Legalisierung enorme Steuereinnahmen einbringt, Kapazitäten bei Polizei und Justiz freiräumt und eine bessere Prävention ermöglicht, liegt auf der Hand.“

Markt soll 2025 3,6 Milliarden US-Dollar erreichen

Yoni Meyer, ein Partner bei Casa Verde, sieht indes im Frankfurter Startup, einen dominanten Akteur auf dem Markt entstehen: „Cansativa ist strategisch so positioniert, dass es die führende Plattform für medizinisches Cannabis in der größten Volkswirtschaft Europas wird“, sagt er. „Wir glauben fest daran, dass dieses Team eine zentrale Rolle bei der erwarteten Legalisierung in Deutschland spielen und einen entscheidenden Einfluss auf den europäischen Markt haben wird, der bis 2025 voraussichtlich 3,6 Milliarden Dollar erreichen soll.“

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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