23.11.2015

Cannabis-Inkubator Gateway startet in Californien

Nach und nach lockern immer mehr Staaten das Verbot von Marihuana. In einem neuen Inkubator sollen Startups passende Geschäftsideen entwickeln.
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Selbst wenn man ’stoned‘ ist, müsste man die Chance sehen, die sich hier auftut“, sagt Carter Laren, einer der Gründer des Inkubators Gateway, der vergangene Woche in Oakland seinen Betrieb aufnahm. 2016 sollen dort 10 Startups mit je 30.000 Dollar und einem Büro für fünf Monate unterstützt werden. Dafür beteiligt sich Gateway mit 6 Prozent an den Jungunternehmen. Das Kapital kommt von der Marihjuana Investment Corporation.

Canopy: 1,2 Mio. für Startups

Von anderen Cannabis-Inkubatoren wie CanopyBoulder will sich Gateway durch einen Fokus auf die Frühförderung absetzen. Canopy bietet seit heuer 20 Startups einen Platz und hat dafür insgesamt 1,2 Millionen Dollar auf die Beine gestellt. In Canopy läuft bereits die zweite Förder-Runde mit 10 Startups. Die meisten Canopy-Startups konzentrieren sich auf Wissensvermittlung und Beratung, es gibt aber auch Geschäftsideen aus dem Bereich Cannabis-Anbau und Raucher-Zubehör.

Suchen „Uber für Cannabis“

Die Bewerbungen um die 10 Plätze bei Gateway laufen gerade. Laren rechnet mit Startup-Ideen wie dem „Uber für Cannabis“ und pharmazeutische Ansätze. Man sei aber auch offen für neue Ideen im Bereich der Distribution, dem Anbau oder der Extraktion von Wirkstoffen.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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