17.06.2025
SERIAL FOUNDER

Candidate Search AI: Neues HR-Tool von Ö-Foundern in New York mit Exit-Erfahrung

Mit Gustav gelang drei österreichischen Gründern bereits 2023 ein HR-Startup-Exit in den USA. Nach Canditately starten sie mit Candidate Search AI nun von New York aus ein weiteres HR-Tool.
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Die drei Gründer von Candidate Search AI und Candidately: Benjamin Bartakovics (o.), Jan Jedlinski (l.) und Daniel Bartakovics (r.) | (c) Candidately
Die drei Gründer von Candidate Search AI und Candidately: Benjamin Bartakovics (o.), Jan Jedlinski (l.) und Daniel Bartakovics (r.) | (c) Candidately

Manche Serial Founder versuchen sich immer wieder in einer neuen Branche. Andere bleiben in ihrem Metier. Zu diesen zählen auch Jan Jedlinski, Daniel Bartakovics und Benjamin Bartakovics. Mit dem HR-Startup Gustav gelang ihnen zunächst der Einzug in das renommierte US-Accelerator-Programm Y-Combinator und im Jahr 2023 der Exit in den USA. Und auch danach blieben die drei bei HR – und in den USA.

Zu Candidately kommt Candidate Search AI hinzu

Konkret in New York. Dort gründeten die drei Österreicher mit dem Gustav-Exit Candidately. Das Startup hilft Recruiter:innen mittels AI, Job-Kandidat:innen besser zu präsentieren. Nun folgte mit Candidate Search AI ein weiteres Startup im selben Bereich. Auch dieses richtet sich an Recruiter:innen, auch hier kommt – wie der Name unschwer erkennen lässt – AI zum Einsatz.

Semantische Suchmaschine für Recruiter:innen

Konkret bietet Candidate Search AI eine KI-gestützte Suchmaschine speziell für sogenannte Applicant Tracking Systems (ATS). „Recruiter verwalten heute Millionen Lebensläufe in ATS-Systemen – doch diese Datenschätze bleiben oft ungenutzt“, heißt es vom Startup. Klassische Suchmethoden in diesen Datenbanken seien mühsam. Das will das Startup mit einer semantischen Suche in gewohnter AI-Chatbot-Manier lösen, die in bestehende Systeme der gängigen Anbieter integriert werden kann.

„Unsere jahrelange Erfahrung im Recruiting hat gezeigt, wie ineffizient viele Prozesse noch immer sind. Mit Candidate Search AI sparen Recruiter Zeit und steigern gleichzeitig die Qualität ihrer Kandidatensuche erheblich“, meint CEO und Co-Founder Jan Jedlinski.

Weitere Funktionen

Zur Suchfunktion kommen einige weitere Funktionen, die die Suche nach passenden Kandidat:innen erleichtern sollen: „Mit Features wie KI-generierten Kurzprofilen, intelligenten Filtern und automatischen Talent-Benachrichtigungen liefert Candidate Search AI passende Kandidaten innerhalb von Sekunden – auch bei Millionen Einträgen. Über sogenannte ‚Magic Links‘ können Recruiter Shortlists direkt teilen und nachvollziehen, warum ein Profil gematcht wurde“, heißt es vom Startup.

Öffentlicher Launch von Candidate Search AI im vierten Quartal

Bei der Verbreitung soll auch die Reichweite des Schwesterprodukts Candidately helfen, das bereits von rund 150 Personaldienstleistern weltweit genutzt wird. Noch müssen sich potenzielle User:innen aber etwas gedulden. Die Beta-Phase soll im dritten Quartal dieses Jahres starten, der öffentliche Launch soll im vierten Quartal folgen. Für 2026 steht dann unter anderem die mehrsprachige Suche auf der Roadmap.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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